Die Baustelle befindet sich im Krankenhaus Sulzbach, An der Klinik 10, 66280 Sulzbach. Es handelt sich um den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 2. und 3. OG des Bettenhauses der oben genannten Klinik. Die Sanierung betrifft nur teilweise auch die angrenzenden Geschosse, welche die grundsätzliche Anbindung der Ver- und Entsorgung beinhalten. Projektziel ist es die v. g. Sanierungsebene und die dortige Station im laufenden Krankenhausbetrieb auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept umzusetzen und durch entsprechende Anordnung der Patientenzimmer moderne Patientenbereiche zu errichten. Die Leistungen beinhalten die dazu erforderliche Lieferung und Montage der Wärmeversorgungsanlage sowie der Sanitäranlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-04.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Knappschaft Kliniken Saar - Sulzbach - Sanierung der Pflegestation im 2. & 3. OG
Kurze Beschreibung:
Die Baustelle befindet sich im Krankenhaus Sulzbach, An der Klinik 10, 66280 Sulzbach. Es handelt sich um den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 2. und 3. OG des Bettenhauses der oben genannten Klinik. Die Sanierung betrifft nur teilweise auch die
angrenzenden Geschosse, welche die grundsätzliche Anbindung der Ver- und Entsorgung beinhalten. Projektziel ist es die v. g. Sanierungsebene und die dortige Station im laufenden Krankenhausbetrieb auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept umzusetzen und durch entsprechende Anordnung der Patientenzimmer moderne Patientenbereiche zu errichten.
Die Leistungen beinhalten die dazu erforderliche Lieferung und Montage der Wärmeversorgungsanlage sowie der Sanitäranlagen.
Die Baustelle befindet sich im Krankenhaus Sulzbach, An der Klinik 10, 66280 Sulzbach. Es handelt sich um den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 2. und 3. OG des Bettenhauses der oben genannten Klinik. Die Sanierung betrifft nur teilweise auch die
angrenzenden Geschosse, welche die grundsätzliche Anbindung der Ver- und Entsorgung beinhalten. Projektziel ist es die v. g. Sanierungsebene und die dortige Station im laufenden Krankenhausbetrieb auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept umzusetzen und durch entsprechende Anordnung der Patientenzimmer moderne Patientenbereiche zu errichten.
Die Leistungen beinhalten die dazu erforderliche Lieferung und Montage der Wärmeversorgungsanlage sowie der Sanitäranlagen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Heizanlage📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 400.05
Titel: Heizung, Sanitär
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung und Montage der Wärmeversorgungsanlage, bestehend aus ca. 60 Heizkörper, ca. 400m Stahlrohrleitung, sowie Lieferung und Montage der Sanitäranlagen, bestehend aus ca. 120 Sanitärobjekte, ca. 1.900 m Rohrleitung in Pressverbindungstechnik, ca. 600m Abwasserleitung aus Gussrohr
Lieferung und Montage der Wärmeversorgungsanlage, bestehend aus ca. 60 Heizkörper, ca. 400m Stahlrohrleitung, sowie Lieferung und Montage der Sanitäranlagen, bestehend aus ca. 120 Sanitärobjekte, ca. 1.900 m Rohrleitung in Pressverbindungstechnik, ca. 600m Abwasserleitung aus Gussrohr
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, besonders geeignet für KMU
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-31 📅
Datum des Endes: 2027-10-18 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: An der Klinik 10
Postleitzahl: 66280
Stadt: Sulzbach
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): tribast Projektmanagement GmbH,
Kanalstraße 2, 66424 Homburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht
werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
tribast Projektmanagement GmbH,
Kanalstraße 2, 66424 Homburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Zusätzliche Informationen:
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht
werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit
Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681 5014994📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 026-086488 (2026-02-04)