Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, Klärschlamm-UPCYCLING Anlage, KTK-Anlage
Referenznummer: 04904-24
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen)...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt.
Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt. Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gkU plant in Buchloe den Bau einer Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) zur Verwertung des Klärschlammes aus ca. zwanzig Kläranlagen. Die Anlage soll komplett zweistraßig neu errichtet und in einer ebenfalls neuen Betriebshalle aufgestellt werden. Die gesamte Verwertungsanlage ist auf einen vollautomatischen 24-Stunden- Betrieb an sieben Tagen pro Woche auszulegen. Die Verfügbarkeit jeder einzelnen Straße, ohne Revisionsarbeiten, muss mindestens 91 % betragen und somit eine jährliche Betriebszeit von 8000 h/a erreichen. In der Regel laufen beide Straßen in Volllast- oder Teillastbetrieb parallel. Die Wärmeversorgung des Klärschlammtrockners erfolgt mit Hilfe von Heizwasser mit einer Temperatur von 90 - 95 °C, das bauseits zur Verfügung gestellt wird. Ca. 50% der für die Trocknung erforderlichen Wärme soll durch die Abwärme der Karbonisierungsanlage geliefert werden. Die bauseitige Wärmeversorgung ist so ausgelegt, dass die zur Inbetriebnahme und Wieder-Inbetriebnahme nach Wartungsarbeiten erforderliche Wärmeenergie vollständig von der bauseitigen Wärmeversorgung abgedeckt wird. Mit der geplanten KTK-Anlage kann sowohl anaerob als auch aerob stabilisierter, entwässerter Klärschlamm zukünftig aus ca. zwanzig umliegenden Kläranlagen in näherer Umgebung wirtschaftlich und umweltbewusst getrocknet und karbonisiert werden. Die geplante KTK-Anlage ist für die folgenden Klärschlammmengen und -qualitäten ausgelegt: - Jahresdurchsatz: 12.000 t/a entwässerter Klärschlamm mit 25% TR bzw. im Mittel: 375 kg/h TR, max. 400 kg/h TR im Mittel: 417 kg/h, max. 444 kg/h getrockneter Klärschlamm bei 90% TR - Betriebsstunden/Verfügbarkeit: 8.000 Bh/a - Stündlicher Durchsatz Trocknung: max. 1.600 kg/h Klärschlamm mit 25% TR Im Übrigen werden die Leistungsbeschreibung sowie die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Errichtung der Klärschlammpyrolyseanlage wird parallel zur Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) ausgeschrieben.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.”
Ort der Leistung: Ostallgäu🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogener Projektabwicklungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufstellungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Effizienz Klärschlammtrocknungsanlage
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Gelangt das Angebot in die engere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden pro Jahr bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Personenschäden und Umweltschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der -neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied- die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe von mind. drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe von mind. drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Inbetriebnahme der Anlage) zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist erfolgt ist (Dies gilt auch, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Auf Verlangen der Vergabestelle sind drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Angaben können in Anlehnung an das FB 444 VHB erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Aufklärung der Referenzangaben weitere Angaben einzuholen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterlagen / Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, - Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. . Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen, - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. Nichtpräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (ANLAGE C09) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden. Die Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung aller...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen im Falle der Angebotsbearbeitung eine Bietergemeinschaft bilden. Die Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung - Sicherheitsleistung für Mängelansprüche”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMMH8#
Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMMH8#
Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an die Auftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots und für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Alle Unterlagen und Informationen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Die Auftraggeberin fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Die Verantwortliche als Auftraggeberin hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet die Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 024-080439 (2026-02-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Statt: "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe [...] Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2026 10:00:00" Muss es heißen: "5.1.12. Bedingungen...”
Text
Statt: "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe [...] Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2026 10:00:00" Muss es heißen: "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe [...] Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2026 10:00:00"
“Verlängerung Angebotsfrist vom 05.03.2026, 10:00 Uhr auf 19.03.2026, 10:00 Uhr”
Quelle: OJS 2026/S 039-132336 (2026-02-24)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Statt: "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe [...] Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2026 10:00:00" Muss es heißen: "5.1.12. Bedingungen für...”
Text
Statt: "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe [...] Frist für den Eingang der Angebote: 19/03/2026 10:00:00" Muss es heißen: "5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe [...] Frist für den Eingang der Angebote: 02/04/2026 10:00:00"