Kommunales Netzwerk zum Ausbau Erneuerbarer Energien; Speichertechnologien und Netzinfrastruktur

Stadtverwaltung Freystadt

Kommunales Netzwerk zum Ausbau Erneuerbarer Energien; Speichertechno-logien und Netzinfrastruktur für Kommunen im Landkreis Neumarkt

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunales Netzwerk zum Ausbau Erneuerbarer Energien; Speichertechnologien und Netzinfrastruktur
Referenznummer: 86
Kurze Beschreibung:
Kommunales Netzwerk zum Ausbau Erneuerbarer Energien; Speichertechno-logien und Netzinfrastruktur für Kommunen im Landkreis Neumarkt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung gem. Leistungsbeschrieb
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neumarkt i. d. OPf. 🏙️
Dauer: 12 Monate
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-09 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-04-09 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Zuschlagskriterien gem. Bewertungsmatrix
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Freystadt
Nationale Registrierungsnummer: 3690
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 92342
Postort: Freystadt
Region: Neumarkt i. d. OPf. 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bau@freystadt.de 📧
Telefon: +49 91799490310 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1f878793-205f-498f-a270-cc96a7c9b18e 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1f878793-205f-498f-a270-cc96a7c9b18e 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung der Oberpfalz
Nationale Registrierungsnummer: e115c8e7-f4d6-403b-8826-39270d923bc5
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Region: Neumarkt i. d. OPf. 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vob-stelle@reg-opf.bayern.de 📧
Telefon: +49 9415680110 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 047-163593 (2026-03-05)