Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur
Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss
von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des
Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des
Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit
und die Integrationvon Ausländern im Bundesgebiet,
§ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des
Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten ;
- Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/
2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren;
- Erklärung zum Datenschutz;
- soweit erforderlich: Erklärung zur Eignungsleihe, §
47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche
Angaben und Erklärungen zu den in den
Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen;
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch
Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine
Vorgaben über die Rechtsform der
Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes
benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche
Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages. Bei der
Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die
Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen
an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen,
Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der
Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem
Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen
Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und
Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen
genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot
beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und
Erklärungen zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die
Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt
durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied
und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung
sind in den Angebotsunterlagen genau zu
bezeichnen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft
nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt
in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten
hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft haften gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für
die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der
Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus,
muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung
durch die verbleibende Bietergemeinschaft
sichergestellt sein.Dies erklärt jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der
Angebotsabgabe ausdrücklich.