Beschaffung von Möblierung für Schulungsräume (Tische, Stühle, Drehstühle, mobile Präsentationsboards, mobile Ausbewahrungscontainer) sowie Schließfächerschränke
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KONVWB-OG-2026-Möbel
Referenznummer: KONVWB-OG-2026-Möbel
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Möblierung für Schulungsräume (Tische, Stühle, Drehstühle, mobile Präsentationsboards, mobile Ausbewahrungscontainer) sowie Schließfächerschränke”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Möblierung für Schulungsräume (Tische, Stühle, Drehstühle, mobile Präsentationsboards, mobile Ausbewahrungscontainer) sowie Schließfächerschränke
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IHK Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Am...”
Beschreibung der Beschaffung
Die IHK Südlicher Oberrhein BgA IHK-Akademie Südlicher Oberrhein ist einer der größten Aus- und Weiterbildungsträger in der Region Südlicher Oberrhein. Am Standort in Offenburg sollen die Schulungsräume neu ausgestattet werden. Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Multifunktionstischen, Staffeltischen, Stühlen und Drehstühlen, von mobilen Präsentationsboards mit Flipchart und Whiteboards sowie von mobilen Aufbewahrungscontainern für Moderationsmaterialien und von Schießfächerschränken. Die Ausschreibung ist in 7 Lose aufgeteilt: - Los 1 Multifunktionstische - Los 2 Staffeltische - Los 3 Vierfuß-Stühle - Los 4 Drehstühle - Los 5 Mobile Präsentationsboards mit Flipchart und Whiteboard - Los 6 Mobile Aufbewahrungscontainer für Moderationsmaterial - Los 7 Schließfächerschränke Es können Angebote für ein, mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computermöbel📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 58.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Benutzerfreundlichkeit, Komfort, Stabilität und Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Online
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und/oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. - Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters. - Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Für jedes Angebot müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2022 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglieder zusammengerechnet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYZYDYW#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die IHK Südlicher Oberrhein ist der Ansicht, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und daher bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren Auftragswert den nach § 106 GWB maßgebenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, nicht verpflichtet ist, ein europaweites Vergabeverfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Deshalb können nach Ansicht der IHK Südlicher Oberrhein auch bei diesem offenen Verfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens i.S.v. § 155 ff GWB bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gemacht werden. Die IHK Südlicher Oberrhein führt nur deshalb ein offenes Verfahren i.S.d. VgV und dem Vierten Teil des GWB durch, weil sie für diese Beschaffung Fördermittel erhält und der Fördergeber die Durchführung von Vergabeverfahren nach Maßgabe der VgV und dem Vierten Teil des GWB fordert. Sollte ein Bieter der Ansicht sein, dass die IHK Südlicher Oberrhein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist, können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1. angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 angegebenen Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 057-197067 (2026-03-20)