Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen "Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung und Aktualisierung von präventionsspezifischen Informationsprodukten und Webanwendungen der VBG" Der Bedarf für 4 Jahre ist für die Abteilung Produktentwicklung im Ressort Prävention der VBG ausgerichtet. Die VBG sorgt mit den von ihr herausgegebenen Informationsprodukten der Prävention für einen Wissenstransfer zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betriebliche Praxis der bei ihr versicherten Unternehmen. Sie informiert damit mindestens über relevante Gefährdungen, Belastungen und geeignete Schutzmaßnahmen und vermittelt möglichst Handlungskompetenzen für die betriebliche Tätigkeit. Die Produkte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft, den geltenden Vorschriften und Regeln, dem aktuellen Arbeitsschutzverständnis und dem Verständnis von Erwachsenenpädagogik
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzeption, Entwicklung und Aktualisierung von Informationsprodukten der Prävention
Referenznummer: VBG/2026/01/6621
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen "Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung und Aktualisierung von präventionsspezifischen Informationsprodukten und...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen "Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung und Aktualisierung von präventionsspezifischen Informationsprodukten und Webanwendungen der VBG"
Der Bedarf für 4 Jahre ist für die Abteilung Produktentwicklung im Ressort Prävention der VBG ausgerichtet.
Die VBG sorgt mit den von ihr herausgegebenen Informationsprodukten der Prävention für einen Wissenstransfer zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betriebliche Praxis der bei ihr versicherten Unternehmen. Sie informiert damit mindestens über relevante Gefährdungen, Belastungen und geeignete Schutzmaßnahmen und vermittelt möglichst Handlungskompetenzen für die betriebliche Tätigkeit. Die Produkte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft, den geltenden Vorschriften und Regeln, dem aktuellen Arbeitsschutzverständnis und dem Verständnis von Erwachsenenpädagogik
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1777641.34 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Informationsangebot der Prävention umfasst ca. 880 Produkte in marktüblichen Medienarten wie, Printprodukte in den Medienreihen VBG-Fachwissen, VBG...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Informationsangebot der Prävention umfasst ca. 880 Produkte in marktüblichen Medienarten wie, Printprodukte in den Medienreihen VBG-Fachwissen, VBG -Praxis Kompakt, VBG-Info, außerdem Faltblätter, Plakate, Erklärvideos, Animationen, Präsentationen, Webseiten und Webanwendungen sowie Softwareprogramme und Apps). Auf vbg.de werden präventionsspezifische Produktformate mit geringem Seitenumfang angeboten, zum Beispiel Betriebsanweisungen, Organisations- und Unterweisungshilfen, Checklisten, Fachinformationen.
Mit den Produkten werden die Kunden so in ihrem betrieblichen Umfeld angesprochen (Kommunikation von Inhalten), dass sie die Relevanz der Arbeitsschutzthemen erkennen und Arbeitsplätze, -umgebung und -prozesse im Unternehmen sicherheits- und gesundheitsgerecht auslegen können (Handwerkzeug für den betrieblichen Einsatz). Es wird eine Haltung zum Arbeitsschutz unterstützt, die die Wahrnehmung entsprechender Verantwortung fördert. Damit wird den Zielgruppen der Transfer des Wissens für Sicherheit und Gesundheit in die betriebliche Praxis erleichtert - so weitgehend und nachhaltig wie möglich, nutzungsgerecht, sinnvoll kreativ, innovativ, im ausgewogenen Kosten-/Nutzen-Verhältnis, als wichtige Voraussetzung für Akzeptanz und Wirksamkeit der Produkte.
Die Medienprodukte schaffen eine zuverlässige Rechtssicherheit für den Anwender. Es wird klar und verständlich zwischen den gesetzlichen oder durch andere Bestimmungen geregelten Anforderungen und bewährten Praxisbeispielen oder Empfehlungen unterschieden. Alle Lösungsalternativen werden strikt neutral gegenüber kommerziellen Interessen beschrieben.
Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung und weitere Anlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“VBG Hauptverwaltung, Ressort Prävention”
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“01.03.2030” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 1: Qualifikation und Fachkunde
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.5000
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 2: Portfoliokompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 3: Kompetenz - Gefährdungsbeurteilung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 4: Praxiskompetenz Sicherheit und Gesundheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 5: Digitale Produkt-Kompetenz
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 6: SQL- und .NET-Kompetenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.0000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 7: Corporate-Design-Kompetenz
Qualitätskriterium (Bezeichnung): WK 8: Arbeits- und Umweltschutz im Unternehmen des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.5000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs- und Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaftserklärung ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung Eignungsleihe ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung Unterauftragnehmer ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs- oder Handelsregisterauszug - Der Bieter / das geschäftsführende Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- oder Handelsregisterauszug - Der Bieter / das geschäftsführende Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein.
(Eignungskriterien 3.A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung - Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass er über eine im Rahmen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung - Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Die Deckungssumme beträgt mindestens 1 Mio EUR
Der Nachweis ist durch Einreichung einer Kopie/eines Auszugs der Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.
(Eignungskriterien 4.A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Zahlung von Tarif- oder Mindestlohn - Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass alle für die Umsetzung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Zahlung von Tarif- oder Mindestlohn - Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass alle für die Umsetzung der hier ausgeschriebenen Leistungen Mitarbeitenden mindestens nach Tarif- oder Mindestlohn entlohnt werden.
(Eignungskriterien 4.B)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Kapazitäten - Es ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass mindestens in einem der letzten drei Jahre mindestens 100 Medientitel produziert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Kapazitäten - Es ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass mindestens in einem der letzten drei Jahre mindestens 100 Medientitel produziert wurden und somit der zusätzlich zu erwartende Arbeitsumfang durch die VBG in einem Verhältnis zur Kapazität des AN steht. Bitte nennen Sie außerdem die bislang im Jahr 2026 produzierten Titel.
(Eignungskriterien 5.A)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über technisch gestützte Auftragsorganisation - Der Bieter muss von Beginn an in der Lage sein, alle anfallenden Arbeiten übernehmen zu können....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über technisch gestützte Auftragsorganisation - Der Bieter muss von Beginn an in der Lage sein, alle anfallenden Arbeiten übernehmen zu können. Daher muss der Nachweis erbracht werden, ob er über eine technisch gestützte Auftragsorganisation verfügt. Angabe des technischen Systems / Software zur Auftragsverwaltung.
(Eignungskriterien 5.B)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Personalkapazitäten von mindestens 10 Beschäftigten - Für die Auftragsdurchführung müssen Personalkapazitäten von mindestens 10 Beschäftigten zur Verfügung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personalkapazitäten von mindestens 10 Beschäftigten - Für die Auftragsdurchführung müssen Personalkapazitäten von mindestens 10 Beschäftigten zur Verfügung stehen. Bitte erläutern Sie schlüssig auf max. 1 Din A4-Seite, wie sichergestellt wird, dass mindestens 10 Beschäftigte bei Projektbeginn zur Verfügung stehen, und inwiefern diese zum Projektzeitpunkt ausreichend freie Kapazitäten haben.
(Eignungskriterien 5.C)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Qualifikationen - Für die Projekte der VBG werden qualifizierte Beschäftigte auf verschiedenen Fachgebieten benötigt. Für das aktuelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Qualifikationen - Für die Projekte der VBG werden qualifizierte Beschäftigte auf verschiedenen Fachgebieten benötigt. Für das aktuelle Auftragsvolumen werden mindestens die aufgeführten Qualifikationen benötigt. Auf diese soll jederzeit zugegriffen werden können. Um auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall kompetente Ansprechpartner garantieren zu können, wird mindestens eine Doppelbesetzung der aufgeführten Schlüsselpositionen benötigt. Dies wird auch bei Arbeitsspitzen aus Kapazitätsgründen erforderlich sein:
Nachweis von Personal mit mindestens folgenden Qualifikationen:
2 Sicherheitsingenieure
2 Redakteure
2 Projektleiter mit Erfahrung (Verantwortung für große Kundenetats)
2 Arbeitswissenschaftler
2 Grafiker (Dipl.-Designer oder vergleichbar)
2 Mitarbeiter mit Erfahrung in multimedialen Projekten, z.B. App- und Game-Entwicklung
2 Programmierer mit Erfahrung in der Entwicklung von SQL-Datenbanken in Verbindung mit NET-Interfaces.
2 Programmierer mit Erfahrung in der Entwicklung von Internetseiten, inklusive datenbankbasierter Internetanwendungen.
Nachweis erfolgt mit Liste der Beschäftigten für genannte Schlüsselpositionen mit Angabe von Namen, Qualifikation, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit sowie geplanter Aufgabe im Projekt.
(Eignungskriterien 5.D)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrung Medienproduktion für Unfallversicherungsträger (UVT) oder vergleichbar - Die Entwicklung und Produktion von Informationsangeboten für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung Medienproduktion für Unfallversicherungsträger (UVT) oder vergleichbar - Die Entwicklung und Produktion von Informationsangeboten für Unfallversicherungsträger (UVT) hat Besonderheiten, zum Beispiel eine Zusammenarbeit des Spitzenverbandes der Ge-setzlichen Unfallversicherung mit den UVT, Arbeitskreistätigkeit, staatliche Genehmigungsver-fahren, Kenntnis der deutschen Arbeitsschutz-Standards, der wichtigsten nationalen Arbeits-schutz-Publikationen und der entsprechenden Informationsquellen.
Die Erfahrung auf dem Gebiet der Medienproduktion für Unfallversicherungsträger (UVT) oder ein vergleichbarer Leistungsumfang und ein vergleichbares Mengengerüst ist erforderlich und wird vom Bieter nachgewiesen und auf ca. 1 DIN-A4-Seite, dargestellt durch:
Mindestens 2 Referenzen mit mindestens 35 neuen bzw. überarbeiteten Publikationen pro Jahr . die für diese Kunden erbrachten Leistungen, . Auftragsumfang, -dauer und -wert . sowie ein Ansprechpartner bei den jeweiligen Kunden mit Kontaktdaten.
(Eignungskriterien 5.E)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung für Zulieferung "Vorschriften und Regeln" und "GEDOKU" zum Vertragsbeginn - Als Bestandteile des Informationsangebots der VBG wird eine Reihe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung für Zulieferung "Vorschriften und Regeln" und "GEDOKU" zum Vertragsbeginn - Als Bestandteile des Informationsangebots der VBG wird eine Reihe von Daten in elektronischer Form benötigt. Diese muss der Bieter von Beginn des Vertragsverhältnisses an zuliefern können.
Erforderlich ist die Bestätigung des Bieters, dass er die in den zwei Anlagen
. Datensammlung (Vorschriften und Regeln für www.vbg.de)
. GEDOKU-Software und Katalogdaten mit Basis-, Branchen- und Themenkatalogen zur Gefährdungsbeurteilung genannten Titel zu Auftragsbeginn, wie in den Anlagen beschrieben, zur Verfügung stellen kann.
(Eignungskriterien 5.F)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erläuterung der Regelwerksredaktion des Bieters mit Schwerpunkt staatlicher Arbeitsschutz - Für die Auftragsdurchführung ist es erforderlich, dass der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erläuterung der Regelwerksredaktion des Bieters mit Schwerpunkt staatlicher Arbeitsschutz - Für die Auftragsdurchführung ist es erforderlich, dass der Bieter stets über aktuelle und konso-lidierte, digitale Daten definierter Vorschriften und Regelwerke verfügt, die permanent als Grundlage für die Erarbeitung von VBG-Informationsangeboten genutzt oder in diesen ver-wendet werden.
Erläuterung der Regelwerksredaktion des Bieters mit Schwerpunkt staatlicher Arbeitsschutz sowie Publikationen der UVT auf 1 bis 2 DIN A4-Seiten
. wie das Regelwerksmonitoring erfolgt,
. welche Regelwerke überwacht werden,
. wie viele Beschäftigte damit betraut sind
(Eignungskriterien 5.G)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Datenschutzanforderungen - sichere Server - Für bestimmte Anwendungen (z.B. www.vbgnext.de), wird im Rahmen des Vertrages Auf-tragsdatenverarbeitung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Datenschutzanforderungen - sichere Server - Für bestimmte Anwendungen (z.B. www.vbgnext.de), wird im Rahmen des Vertrages Auf-tragsdatenverarbeitung durch den Bieter betrieben. Dies erfolgt auf Grundlage der Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO). Zur Sicherstellung der Datenschutzanforderungen sind eigene sichere Server zwingend erforderlich.
Erforderlich ist eine schriftliche Bestätigung des Bieters, dass er über sichere Webserver im eigenen Hause beziehungsweise im Raum Deutschland verfügt und eine Erläuterung, wie die-se Server abgesichert sind. Umfang ca. 2 DIN A4-Seiten.
(Eignungskriterien 5.H)
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Rahmenvereinbarung, ZVB der VBG, VOL/B” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Angebotsformblatt
- Eigenerklärung Sanktionen 5k
- Eignungskriterien
- Erklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Angebotsformblatt
- Eigenerklärung Sanktionen 5k
- Eignungskriterien
- Erklärung Ausschlussgründe
- Preisblatt
- Rahmenvereinbarung
- Verpflichtung auf das Daten- und Sozialgeheimnis
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
“#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYT3Q5V75R#
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal)...”
#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYT3Q5V75R#
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
· Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version
· Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version
· Google Chrome in der jeweils aktuellen Version
· Apple Safari ab Version 5
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform
a) ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt
b) die Abgabe webbasiert über den Projektraum des Vergabeportals möglich.
Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.
Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.
Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher.
Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie das Angebot abgeben.
Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0049 228-9499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0049 228-9499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0049 228-9499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 047-163232 (2026-03-06)