Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (VE 1.318)
Referenznummer: LKOS 2026 - 060
Kurze Beschreibung:
“Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (VE 1.318)”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Dachdeck- und Dachanstricharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt.
Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten. Die Durchführung ist voraussichtlich ab Mai 2026 vorgesehen.
Wesentliche Leistungen dabei sind:
* ca. 270,00 m2 Rückbau Dachabdichtung einschl. Belag
* ca. 270,00 m2 Dachabdichtung
* ca. 50,00 m Attikaabdeckung
* 3 St. Flachdachfenster
* ca. 630,00 m2 Rückbau Notabdichtung
* ca. 630,00 m2 Dampfsperre Heißbitumen
Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter:
* Jahresumsatz der letzten drei Jahre: jeweils mindestens 600.000 EUR pro Jahr
* Mitarbeiteranzahl gesamt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: mindestens 5
* Referenzprojekte: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 200.000 EUR (netto) sowie zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 100.000 EUR (netto).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachreparatur📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 161 (DAY)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre muss jeweils (= in jedem Jahr)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre muss jeweils (= in jedem Jahr) mindestens 600.000 EUR pro Jahr betragen haben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bitte geben Sie die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen an ausgeführte vergleichbare Leistungen - Es müssen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen an ausgeführte vergleichbare Leistungen - Es müssen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein, worunter sich mindestens
* ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 200.000 EUR (netto) sowie
* zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 100.000 EUR (netto)
befinden müssen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanzahl der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter - Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens muss zum Zeitpunkt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanzahl der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter - Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe insgesamt mindestens 5 betragen. Bitte geben Sie die aktuelle Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens an.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für...”
Geforderte Kautionen und Garantien
1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1% der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1.
Die Dachflächen und zugehörigen Bauelemente sind Zug um Zug auszutauschen. Da zeitgleich auch im Inneren Sanierungsmaßnahmen stattfinden, sind die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1.
Die Dachflächen und zugehörigen Bauelemente sind Zug um Zug auszutauschen. Da zeitgleich auch im Inneren Sanierungsmaßnahmen stattfinden, sind die Dachaufbauten und Abdichtungslagen abschnittsweise zu demontieren und die neuen Elemente unmittelbar im Anschluss einzubauen.
Um die Dichtigkeit der zu bearbeiteten Fläche zu gewährleisten, muss mindestens mit zwei Kolonnen gearbeitet werden: eine für die Abbrucharbeiten und eine für die Dachabdichtung.
2.
Alle Bauabläufe sind rechtzeitig vorab mit der Projektleitung des AG (Koordination Nutzer und der techn. Abteilung des Hauses) abzustimmen. Grundsätzlich haben die Interessen des Nutzers Vorrang, damit Störungen des Betriebs auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden.
Der Betrieb des Landkreises Osnabrück muss während der gesamten Bauzeit ohne Störung und Behinderungen weitergeführt werden können, bzw. nur mit den mit der Projektleitung des AG abgestimmten Störungen und Behinderungen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTQFLB975#
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel....”
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTQFLB975#
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 15.04.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 059-206454 (2026-03-23)