Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Realisierung einer kurartierten Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kuratierte Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz 2026
Referenznummer: 045-0005#2026/0001-0801 8107
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Realisierung einer kurartierten Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Realisierung einer kurartierten Vermittlungsplattform für Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz im Jahr 2026. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) hat im Jahr 2025 in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung das Projekt...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) hat im Jahr 2025 in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung das Projekt "Praktikumswochen Rheinland-Pfalz 2025" durchgeführt, um Jugendliche bei der persönlichen Berufsorientierung zu unterstützen und Unternehmen mit Nachwuchskräften in Kontakt zu bringen. Im Jahr 2026 soll dieses Projekt weitergeführt werden und insgesamt zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien (15. Juni - 10. Juli 2026) sowie zwei Wochen in und zwei Wochen nach den Herbstferien 2026 (05. Oktober - 30. Oktober 2026) in Rheinland-Pfalz in neun Regionen (identisch mit den Bezirken der Arbeitsagenturen in Rheinland-Pfalz) stattfinden. Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen, wobei auch die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat: 1. Online-Auftaktgespräch mit dem Auftraggeber, 2. gezielte Projektsteuerung im Austausch mit dem Auftraggeber und regionalen Stakeholdern, 3. Bis zu drei virtuelle Jours Fixes mit dem Auftraggeber sowie eines auch mit den Stakeholdern, 4. Planung und Umsetzung des Projekts, 5. Lizenzierung einer auf die Projektwochen Rheinland-Pfalz angepassten kurartierten Vermittlungsplattform als kontinuierlich betreute und laufend gepflegte zielgruppen-gerechte Online-Matching-Plattform über eine zentrale Landingpage. Die Plattform soll die Interessen der Schülerinnen und Schüler mit Berücksichtigung der inhaltlichen, zeitlichen und örtlichen Aspekte zum Praktikum mit den Angaben und Anforderungen der Betriebe zu deren Angeboten in Einklang bringen. Zustimmungserfordernisse, Reaktions- und Auswahlentscheidungen sind hierbei auf das rechtlich und technisch unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. 6. Erstellung zielgruppengerechter digitaler und ggf. analoger Infomaterialien für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Unternehmen und Multiplikatoren (v.a. die o.g. Stakeholder), 7. Umsetzung einer individuellen Begleitung der Matching-Prozesse durch eine für die Anrufenden kostenfreien Telefonhotline, 8. Durchführung einer Werbekampagne (Spotify/YouTube), um die relevanten Zielgruppen (Eltern und Teenager) gezielt auf die Projektwochen und die entsprechende Website aufmerksam zu machen, 9. Bestätigungen über die erfolgte Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler, 10. Regionalisierte und schulartbezogene Auswertung der Ergebnisse der Projektwochen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der jeweiligen Projektwochen. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-18 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer landesweiter Projekte. Hierzu sind Referenzen aus in den vergangenen drei Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer landesweiter Projekte. Hierzu sind Referenzen aus in den vergangenen drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (digitalisiertes Matching von Tagespraktika für Schülerinnen und Schüler) (mit kurzer inhaltlicher Beschreibung) vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bietenden müssen über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bietenden müssen über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Über das Unternehmen des Bietenden darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYN2H#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-177047 (2026-03-12)