Lieferung von bis zu 5 SE Laborausstattung EK (Elektronischer Kampf). Die Laborausstattung dient zur Analyse von funkgesteuerten Sprengfallen und Drohnen und zur Parametrierung von Schutzausstattungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborausstattung EK RCIED
Reference number: Q U2AL R9249
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von bis zu 5 SE Laborausstattung EK (Elektronischer Kampf).
Die Laborausstattung dient zur Analyse von funkgesteuerten Sprengfallen und Drohnen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von bis zu 5 SE Laborausstattung EK (Elektronischer Kampf).
Die Laborausstattung dient zur Analyse von funkgesteuerten Sprengfallen und Drohnen und zur Parametrierung von Schutzausstattungen.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Messgeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über bis zu 5 SE Laborausstattung EK RCIED”
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-22 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unterzeichnete und eingescante oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung betreffend der Gründung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unterzeichnete und eingescante oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen zwingender...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
2. Unterzeichnete und gescannte oder elektrisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung Russland-Sanktionen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbezentralregister.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Die Bedingungen für die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: 991-19518-88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 261-400-18237📞
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministry or any other national or federal authority
Haupttätigkeit
Defence
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=847237🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 057-197425 (2026-03-20)