Labordiagnostische Untersuchungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Der Auftragnehmer übernimmt die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen, für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: - labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können, - eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, wird nicht vereinbart. Die Aufstellung der Laborleistungen im Jahr 2024 (Anlage 6_Laborleistungen 2024) ist daher beispielhaft als Information zu betrachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Labordiagnostische Untersuchungen in den JVA des Landes BW
Referenznummer: AxVr 010-26
Kurze Beschreibung:
Labordiagnostische Untersuchungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Der Auftragnehmer übernimmt die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen, für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: - labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können, - eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, wird nicht vereinbart. Die Aufstellung der Laborleistungen im Jahr 2024 (Anlage 6_Laborleistungen 2024) ist daher beispielhaft als Information zu betrachten.
Labordiagnostische Untersuchungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Der Auftragnehmer übernimmt die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen, für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: - labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können, - eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, wird nicht vereinbart. Die Aufstellung der Laborleistungen im Jahr 2024 (Anlage 6_Laborleistungen 2024) ist daher beispielhaft als Information zu betrachten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦 Beschreibung
Interne Kennung: AxVr 010-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer übernimmt auf Basis einer abzuschließenden Rahmenvereinbarung die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können und eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Laboruntersuchungen - insbesondere zum Nachweis unerlaubter Substanzen - unter Anwendung von Urinmarkern sollen in einem eigenen Verfahren vergeben werden, das allerdings noch einiger Vorarbeiten bedarf. Die Leistungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung zur Vergabe beschrieben. Laufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2029, Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.2029 bis 30.06.2030. Der Auftragswert liegt für die Grundlaufzeit von 3 Jahren bei geschätzt 4.500.000 Euro, dieser Schätzung liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Der Jahresbetrag für 2024 lag bei ca. 1.000.000 Euro, auf der Basis des Rahmenvertrags aus 2021. Insgesamt wurden jährlich Laborleistungen in Höhe von rd. 2.000.000 Euro (2024: 1.913.296,18 Euro; 2025: 2.045.901,08 Euro) bezogen. Diese Summe umfasst auch Leistungsbezüge außerhalb des Rahmenvertrags von 2021; z.B. beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Mit dem neuen Rahmenvertrag sollen keine regelmäßigen Leistungsbezüge beim Landesgesundheitsamt erfolgen. Dies kann sich erhöhend auf den Auftragswert auswirken. Eine mögliche Minderung des Auftragswerts kann sich durch eine verstärkte Diagnostik der TBc durch Röntgen ergeben. Diese wird Seitens der Medizin favorisiert und würde zu eine ggf. deutlichen Verringerung der zahlenmäßig stark vertretenen einschlägigen Laboruntersuchungen führen. In der Abwägung der verschiedenen Faktoren wird ein durchschnittlicher jährlicher Auftragswert von 1.500.000 Euro geschätzt; mithin bezogen auf die Grundlaufzeit insgesamt 4.500.000 Euro (im Falle der möglichen Verlängerung insgesamt 6.000.000 Euro). Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem von den einzelnen Justizvollzugsanstalten / dem Justizvollzugskrankenhaus innerhalb der Ausführungsfrist tatsächlich benötigten Bedarf. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltsseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, können hieraus nicht abgeleitet werden. Mindestauftragswerte werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt im Übrigen die gesamten von den Justizvollzugsanstalten im Rahmen dieses Leistungsvertrages in Auftrag gegebenen labormedizinischen Untersuchungen. Der Gesamtjahresbedarf im Jahr 2024 betrug ca. 1.000.000 Euro (Brutto).
Der Auftragnehmer übernimmt auf Basis einer abzuschließenden Rahmenvereinbarung die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können und eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Laboruntersuchungen - insbesondere zum Nachweis unerlaubter Substanzen - unter Anwendung von Urinmarkern sollen in einem eigenen Verfahren vergeben werden, das allerdings noch einiger Vorarbeiten bedarf. Die Leistungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung zur Vergabe beschrieben. Laufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2029, Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.2029 bis 30.06.2030. Der Auftragswert liegt für die Grundlaufzeit von 3 Jahren bei geschätzt 4.500.000 Euro, dieser Schätzung liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Der Jahresbetrag für 2024 lag bei ca. 1.000.000 Euro, auf der Basis des Rahmenvertrags aus 2021. Insgesamt wurden jährlich Laborleistungen in Höhe von rd. 2.000.000 Euro (2024: 1.913.296,18 Euro; 2025: 2.045.901,08 Euro) bezogen. Diese Summe umfasst auch Leistungsbezüge außerhalb des Rahmenvertrags von 2021; z.B. beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Mit dem neuen Rahmenvertrag sollen keine regelmäßigen Leistungsbezüge beim Landesgesundheitsamt erfolgen. Dies kann sich erhöhend auf den Auftragswert auswirken. Eine mögliche Minderung des Auftragswerts kann sich durch eine verstärkte Diagnostik der TBc durch Röntgen ergeben. Diese wird Seitens der Medizin favorisiert und würde zu eine ggf. deutlichen Verringerung der zahlenmäßig stark vertretenen einschlägigen Laboruntersuchungen führen. In der Abwägung der verschiedenen Faktoren wird ein durchschnittlicher jährlicher Auftragswert von 1.500.000 Euro geschätzt; mithin bezogen auf die Grundlaufzeit insgesamt 4.500.000 Euro (im Falle der möglichen Verlängerung insgesamt 6.000.000 Euro). Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem von den einzelnen Justizvollzugsanstalten / dem Justizvollzugskrankenhaus innerhalb der Ausführungsfrist tatsächlich benötigten Bedarf. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltsseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, können hieraus nicht abgeleitet werden. Mindestauftragswerte werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt im Übrigen die gesamten von den Justizvollzugsanstalten im Rahmen dieses Leistungsvertrages in Auftrag gegebenen labormedizinischen Untersuchungen. Der Gesamtjahresbedarf im Jahr 2024 betrug ca. 1.000.000 Euro (Brutto).
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.
Stadt: Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.29 bis 30.06.2030.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-16 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins fehlenden, nicht als zwingend vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können, sofern keine gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen, bis zum Ablauf einer von der Kontaktstelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ob eine Nachforderung erfolgen wird, entscheidet die Vergabestelle nach Ermessen. Die (Anlage 3_Checkliste) dient rein zur Orientierung. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der darin aufgeführten einzureichenden Unterlagen übernommen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins fehlenden, nicht als zwingend vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können, sofern keine gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen, bis zum Ablauf einer von der Kontaktstelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ob eine Nachforderung erfolgen wird, entscheidet die Vergabestelle nach Ermessen. Die (Anlage 3_Checkliste) dient rein zur Orientierung. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der darin aufgeführten einzureichenden Unterlagen übernommen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens 1.000.000 Euro.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. Der Umsatz mit einer Geschäftstätigkeit, die dem Leistungsprofi des Auftragsgegenstands enzspricht, muss mindestens 1.000.000 Euro pro Jahr betragen haben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage 9 zum Angebot mit folgendem Aufbau: - Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, - Projektbezeichnung, - Leistungszeit von/bis, - Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang, - Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die ein ähnliches Leistungsprofil des Auftragsgegenstands dieser Ausschreibung aufweisen und einen in etwa vergleichbaren Schwierigkeitsgrad vorweisen. Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage 9 zum Angebot mit folgendem Aufbau: - Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, - Projektbezeichnung, - Leistungszeit von/bis, - Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang, - Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die ein ähnliches Leistungsprofil des Auftragsgegenstands dieser Ausschreibung aufweisen und einen in etwa vergleichbaren Schwierigkeitsgrad vorweisen. Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbrinung eingesetzt werden und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass das Labor die für labormedizinische Untersuchungen erforderlichen deutschen Ringversuchs-Zertifikate besitzt bzw. zu erwerben beabsichtigt. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen kostenlos Kopien der Zertifikate vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass das Labor die für labormedizinische Untersuchungen erforderlichen deutschen Ringversuchs-Zertifikate besitzt bzw. zu erwerben beabsichtigt. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen kostenlos Kopien der Zertifikate vorzulegen.
Nachweis, dass dem Labor eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 (aktuell DIN EN ISO 15189:2024-08) erteilt wurde durch Vorlage des Zertifikats.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MELQ#
Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht Einzelabrufe über die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen durch die bezugsberechtigten Stellen des Auftraggebers (Bezugsberechtigte). Die Rahmenvereinbarung darf ausschließlich durch die Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Als Auftragnehmer eines Einzelabrufs kommt nur dasjenige Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrages Vertragspartei der Rahmenvereinbarung ist, in Betracht. Grundlage eines jeden Einzelauftrages stellen die Inhalte der Rahmenvereinbarungen sowie deren Anlagen (wie etwa das Rahmenvertragsangebot) dar also insbesondere Angaben zu Preisen, Angabe der Bezugsberechtigten sowie die Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird durch die Vergabe von Einzelaufträgen ausgelöst. Der Ab-lauf des Abrufes der Einzelaufträge richtet sich nach der Beschreibung in der Rahmenvereinbarung. Bei der gegenständlichen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) können und wer-den die Bezugsberechtigten im Bedarfsfall in Textform Einzelaufträge erteilen. Hierzu verwenden sie ein Muster. Das Labor liefert Blanko-Laboranforderungsscheine ( "Einzelabruf" der Rahmenvereinbarung). Das Labor liefert Etiketten-Sätze mit jeweils ca. 8 zueinander gehörigen Barcode-Aufklebern. Für eine Blutentnahme wird auf dem Blanko-Anforderungsschein markiert, welche Untersuchungen erfolgen sollen. Der Anforderungsschein wird mit den Patientendaten versehen, sowie mit dem ersten Barcode-Aufkleber eines Satzes. Die zugehörigen Probenröhrchen werden mit den weiteren Barcode-Aufklebern aus demselben Satz versehen. Der Anforderungsschein wird mit den Röhrchen zusammen zum Transport gegeben. Die Barcodes der Etiketten-Sätze mit einer Anstaltskennung versehen und fortlaufend. Abweichende Verfahrensweisen sind zulässig, wenn sie denselben Zweck der eindeutigen Zuordnung von Proben zu Anforderungsscheinen und zu Patienten erfüllen; die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Materialien und Geräte stellt der Bieter unentgeltlich. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Eine Bekanntmachungspflicht der Einzelauftragsvergabe besteht nicht.
Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht Einzelabrufe über die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen durch die bezugsberechtigten Stellen des Auftraggebers (Bezugsberechtigte). Die Rahmenvereinbarung darf ausschließlich durch die Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Als Auftragnehmer eines Einzelabrufs kommt nur dasjenige Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrages Vertragspartei der Rahmenvereinbarung ist, in Betracht. Grundlage eines jeden Einzelauftrages stellen die Inhalte der Rahmenvereinbarungen sowie deren Anlagen (wie etwa das Rahmenvertragsangebot) dar also insbesondere Angaben zu Preisen, Angabe der Bezugsberechtigten sowie die Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird durch die Vergabe von Einzelaufträgen ausgelöst. Der Ab-lauf des Abrufes der Einzelaufträge richtet sich nach der Beschreibung in der Rahmenvereinbarung. Bei der gegenständlichen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) können und wer-den die Bezugsberechtigten im Bedarfsfall in Textform Einzelaufträge erteilen. Hierzu verwenden sie ein Muster. Das Labor liefert Blanko-Laboranforderungsscheine ( "Einzelabruf" der Rahmenvereinbarung). Das Labor liefert Etiketten-Sätze mit jeweils ca. 8 zueinander gehörigen Barcode-Aufklebern. Für eine Blutentnahme wird auf dem Blanko-Anforderungsschein markiert, welche Untersuchungen erfolgen sollen. Der Anforderungsschein wird mit den Patientendaten versehen, sowie mit dem ersten Barcode-Aufkleber eines Satzes. Die zugehörigen Probenröhrchen werden mit den weiteren Barcode-Aufklebern aus demselben Satz versehen. Der Anforderungsschein wird mit den Röhrchen zusammen zum Transport gegeben. Die Barcodes der Etiketten-Sätze mit einer Anstaltskennung versehen und fortlaufend. Abweichende Verfahrensweisen sind zulässig, wenn sie denselben Zweck der eindeutigen Zuordnung von Proben zu Anforderungsscheinen und zu Patienten erfüllen; die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Materialien und Geräte stellt der Bieter unentgeltlich. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Eine Bekanntmachungspflicht der Einzelauftragsvergabe besteht nicht.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: +49 721926-8730
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 033-111347 (2026-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 025 323 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1 256 897 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1 025 323 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: AxVr 010-26
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-28 📅
Titel: Labordiagnostische Untersuchungen in den JVA des Landes BW
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1 256 897 💰
Niedrigstes Angebot: 1 025 323 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 025 323 EUR 💰
Kennung des Angebots: CX2278DF278DF_AxVr 010-26
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SYNLAB MVZ Leinfelden GmbH
Nationale Registrierungsnummer: +49 821 52157-497
Postanschrift: Nikolaus-Otto-Str. 6
Postleitzahl: 70771
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Region: Esslingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zav@synlab.com📧
Telefon: +49 821 52157-497📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MK8E#
Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht Einzelabrufe über die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen durch die bezugsberechtigten Stellen des Auftraggebers (Bezugsberechtigte). Die Rahmenvereinbarung darf ausschließlich durch die Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Als Auftragnehmer eines Einzelabrufs kommt nur dasjenige Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrages Vertragspartei der Rahmenvereinbarung ist, in Betracht. Grundlage eines jeden Einzelauftrages stellen die Inhalte der Rahmenvereinbarungen sowie deren Anlagen (wie etwa das Rahmenvertragsangebot) dar also insbesondere Angaben zu Preisen, Angabe der Bezugsberechtigten sowie die Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird durch die Vergabe von Einzelaufträgen ausgelöst. Der Ab-lauf des Abrufes der Einzelaufträge richtet sich nach der Beschreibung in der Rahmenvereinbarung. Bei der gegenständlichen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) können und wer-den die Bezugsberechtigten im Bedarfsfall in Textform Einzelaufträge erteilen. Hierzu verwenden sie ein Muster. Das Labor liefert Blanko-Laboranforderungsscheine ( "Einzelabruf" der Rahmenvereinbarung). Das Labor liefert Etiketten-Sätze mit jeweils ca. 8 zueinander gehörigen Barcode-Aufklebern. Für eine Blutentnahme wird auf dem Blanko-Anforderungsschein markiert, welche Untersuchungen erfolgen sollen. Der Anforderungsschein wird mit den Patientendaten versehen, sowie mit dem ersten Barcode-Aufkleber eines Satzes. Die zugehörigen Probenröhrchen werden mit den weiteren Barcode-Aufklebern aus demselben Satz versehen. Der Anforderungsschein wird mit den Röhrchen zusammen zum Transport gegeben. Die Barcodes der Etiketten-Sätze mit einer Anstaltskennung versehen und fortlaufend. Abweichende Verfahrensweisen sind zulässig, wenn sie denselben Zweck der eindeutigen Zuordnung von Proben zu Anforderungsscheinen und zu Patienten erfüllen; die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Materialien und Geräte stellt der Bieter unentgeltlich. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Eine Bekanntmachungspflicht der Einzelauftragsvergabe besteht nicht.
Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht Einzelabrufe über die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen durch die bezugsberechtigten Stellen des Auftraggebers (Bezugsberechtigte). Die Rahmenvereinbarung darf ausschließlich durch die Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Als Auftragnehmer eines Einzelabrufs kommt nur dasjenige Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrages Vertragspartei der Rahmenvereinbarung ist, in Betracht. Grundlage eines jeden Einzelauftrages stellen die Inhalte der Rahmenvereinbarungen sowie deren Anlagen (wie etwa das Rahmenvertragsangebot) dar also insbesondere Angaben zu Preisen, Angabe der Bezugsberechtigten sowie die Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird durch die Vergabe von Einzelaufträgen ausgelöst. Der Ab-lauf des Abrufes der Einzelaufträge richtet sich nach der Beschreibung in der Rahmenvereinbarung. Bei der gegenständlichen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) können und wer-den die Bezugsberechtigten im Bedarfsfall in Textform Einzelaufträge erteilen. Hierzu verwenden sie ein Muster. Das Labor liefert Blanko-Laboranforderungsscheine ( "Einzelabruf" der Rahmenvereinbarung). Das Labor liefert Etiketten-Sätze mit jeweils ca. 8 zueinander gehörigen Barcode-Aufklebern. Für eine Blutentnahme wird auf dem Blanko-Anforderungsschein markiert, welche Untersuchungen erfolgen sollen. Der Anforderungsschein wird mit den Patientendaten versehen, sowie mit dem ersten Barcode-Aufkleber eines Satzes. Die zugehörigen Probenröhrchen werden mit den weiteren Barcode-Aufklebern aus demselben Satz versehen. Der Anforderungsschein wird mit den Röhrchen zusammen zum Transport gegeben. Die Barcodes der Etiketten-Sätze mit einer Anstaltskennung versehen und fortlaufend. Abweichende Verfahrensweisen sind zulässig, wenn sie denselben Zweck der eindeutigen Zuordnung von Proben zu Anforderungsscheinen und zu Patienten erfüllen; die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Materialien und Geräte stellt der Bieter unentgeltlich. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Eine Bekanntmachungspflicht der Einzelauftragsvergabe besteht nicht.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 095-340234 (2026-05-17)