Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LB036 Bodenbelagsarbeiten I Bildungshaus Winkelwiese
Referenznummer: 023-26-041
Kurze Beschreibung:
“Bodenbelagsarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 3.000 m2 Kautschuk-Bodenbeläge”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Dauer: 56 (DAY)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung...”
Beschreibung der Optionen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“- keine -”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängel entsprechend VOB”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entsprechend VOB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten”
“#Bekanntmachungs-ID: CXW1YYDYTQF4SJVU#
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder...”
#Bekanntmachungs-ID: CXW1YYDYTQF4SJVU#
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 045-154279 (2026-03-04)