Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger
Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-03.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie Reinigung öffentlicher Plätze und Flächen im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028, mit der Möglichkeit der Verlänger
Referenznummer: 66/009/26/OV
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden.
Die Stadt Frankfurt (Oder), vertreten durch das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, im folgenden Auftraggeber (AG) genannt, beabsichtigt die Vergabe der Leerungen der städtischen Papierkörbe und Hundetoiletten (verschiedene Modelle) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) von Montag bis Sonntag. Die Leistung umfasst insbesondere das Sammeln und Befördern von Abfällen, darunter: * AVV 20 03 01 - gemischte Siedlungsabfälle * sowie gegeben falls weitere im Rahmen der Leistung anfallende Abfallarten. Ausführungszeitraum Die Leistungen sind zunächst im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 zu erbringen. Der AG behält sich die Option zur einseitigen einmaligen Vertragsverlängerung um jeweils zwei weitere Jahre vor, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, die spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN abzugeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht. Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages (einschließlich Verlängerungsoption). 3. Arbeitsorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder). Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entleerung von Abfallbehältern📦 Beschreibung
Interne Kennung: 66/009/26/OV
Beschreibung der Beschaffung:
Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Umsetzung und Instandhaltung unterliegt ebenfalls der Stadt Frankfurt (Oder). Die Reinigung der Papierkörbe erfolgt bedarfsweise nach Absprache und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. (Vorgabe zu Position 01.0010) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder).
Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder). Die Umsetzung und Instandhaltung unterliegt ebenfalls der Stadt Frankfurt (Oder). Die Reinigung der Papierkörbe erfolgt bedarfsweise nach Absprache und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. (Vorgabe zu Position 01.0010) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ständig ausreichend Fachpersonal bereitzuhalten, so dass z.B. im Falle von Mängelhinweisen Dritter, in einem Zeitraum von ca. drei Stunden entsprechend reagiert werden kann. Ein erfahrener, mit der Art der Ausführung vertrauter, deutschsprachiger Ansprechpartner muss während der Ausführung der Arbeiten ständig erreichbar sein. Die Papierkörbe und Hundetoiletten sind überwiegend über herausnehmbare Einsätze zu entleeren. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass zur Aufgabenerfüllung Müllsäcke (120 Liter) benötigt werden. Diese sind auftragnehmerseitig zu stellen und werden nicht separat vergütet. Es ist dabei von ca. 10 Stück/Woche auszugehen. Zu der Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten, gehört auch die Reinigung des unmittelbaren Umfeldes des Papierkorbes und der Hundetoilette (Einsammeln von Unrat, Entfernen von Zigarettenkippen und Kronkorken etc.) in einem Radius von mindestens 2 m. Die Papierkörbe sind vollständig zu entleeren, etwaige angeklebte Rückstände in den Einsätzen sind zu entfernen. Fällt der Leerungstag auf einen Feiertag, so hat die Leerung einen Tag davor oder danach zu erfolgen. Über die Leerung der Papierkörbe und Hundetoiletten ist Nachweis (Leerungsprotokoll) zu führen. Dieses ist dem Auftraggeber wöchentlich vorzulegen. Der Leerungspreis beinhaltet die vollständige Leerung der Papierkörbe, Reinigung des Umfelds und den Transport des anfallenden Unrats zum Wertstoffhof Seefichten (keine Entsorgungskosten), einschließlich aller zur Durchführung der Leistung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Lohnkosten, Vorhaltung der Maschinen und Geräte u.s.w.. Weiterhin soll der anfallende Grünabfall oder Hausmüll der Arbeitseinsätze der verschiedenen Bürgerinitiativen in den Wohngebieten und Ortsteilen der Stadt an unterschiedlichen Wochentagen eingesammelt und transportiert werden. Dieser Abfall wird in Müllsäcken (120 Liter) bereitgestellt und kann in der Regel mit der Papierkorbleerung eingesammelt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre handelt es sich um ca. 5 bis 20 Säcke je Durchgang und ca. 800 Säcken im Jahr. Die Termine zur Abholung werden telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben, eine Abholung binnen drei Werktagen ist dabei zu gewährleisten. Der Preis beinhaltet das Einsammeln der 800 Müllsäcke und das Verbringen zum Wertstoffhof Seefichten, Grubenstraße 10, 15234 Frankfurt (Oder).
Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden. LINK > Standorte der Papierkörbe LINK > Platzflächen
Die städtischen Papierkörbe befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt an öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkplätzen und Parkanlagen und können mit einem Fahrzeug bis 3,5 to unter Beachtung der Regelungen der STVO, hier insbesondere § 35(6), angefahren werden. Die einzelnen Standorte sowie die zu reinigenden Platzflächen können über den angegebenen Link zum Geoportal eingesehen werden. LINK > Standorte der Papierkörbe LINK > Platzflächen
Postanschrift: Stadtgebiet Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15230
Stadt: Frankfurt (Oder)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2030
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-03 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-03 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle Frankfurt (Oder)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-03 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle Frankfurt (Oder)
Zusätzliche Informationen: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-01 23:59:59 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weitere: -Haftpflichtversicherungsnachweis, -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, -Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende gültige Nachweise vorzulegen: 1. Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle, soweit diese im Rahmen der Leistung anfallen können, bzw. 2. Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Tätigkeit als Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen. Die Nachweise müssen: * zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein, * die ausgeschriebenen Tätigkeiten (Sammeln und Befördern) umfassen, * die einschlägigen Abfallarten inhaltlich abdecken. Das Fehlen der geforderten Nachweise oder das Nichtvorliegen einer gültigen Erlaubnis/Anzeige zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Eine Nachforderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 56 VgV bzw. § 41 UVgO). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, * die Anzeige nach § 53 KrWG sowie die Erlaubnis nach § 54 KrWG während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten, * dem Auftraggeber jede Änderung, Einschränkung, Nebenbestimmung, jeden Widerruf oder das Erlöschen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich anzuzeigen, * auf Verlangen des Auftraggebers aktuelle Nachweise vorzulegen. Der Wegfall oder die Einschränkung der erforderlichen abfallrechtlichen Zulassung berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung für die letzten 3 Geschäftsjahre -Nachweise zur Fachkunde sowie Abgabe einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragnehmers und des Leistungszeitraumes Weitere: -Haftpflichtversicherungsnachweis, -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, -Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende gültige Nachweise vorzulegen: 1. Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle, soweit diese im Rahmen der Leistung anfallen können, bzw. 2. Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Tätigkeit als Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen. Die Nachweise müssen: * zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein, * die ausgeschriebenen Tätigkeiten (Sammeln und Befördern) umfassen, * die einschlägigen Abfallarten inhaltlich abdecken. Das Fehlen der geforderten Nachweise oder das Nichtvorliegen einer gültigen Erlaubnis/Anzeige zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Eine Nachforderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften (§ 56 VgV bzw. § 41 UVgO). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, * die Anzeige nach § 53 KrWG sowie die Erlaubnis nach § 54 KrWG während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten, * dem Auftraggeber jede Änderung, Einschränkung, Nebenbestimmung, jeden Widerruf oder das Erlöschen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich anzuzeigen, * auf Verlangen des Auftraggebers aktuelle Nachweise vorzulegen. Der Wegfall oder die Einschränkung der erforderlichen abfallrechtlichen Zulassung berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ausländische Bieter übergeben adäquate Bescheinigungen und Nachweise ihres Herkunftslandes
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder).
Beabsichtigt der Bieter, sich zur Leistungserbringung Nachunternehmern zu bedienen, sind die oben genannten Nachweise auch für diese vorzulegen, sofern diese eigenständig Sammel- oder Beförderungsleistungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erbringen. Während des Leistungszeitraumes können sich die Standorte der Papierkörbe und Hundetoiletten ändern. Eine Anpassung des Auftrages erfolgt erst, bei einer Veränderung der Anzahl der Papierkörbe < oder > 5%. Die Anzahl der Papierkörbe und Hundetoiletten sowie die Leerungstermine sind der beiliegenden "Aufstellung der Leerungszyklen" zu entnehmen. Während des Leistungszeitraumes auftretende Beschädigungen an Papierkörben und Hundetoiletten oder beim Bemerken des Verlustes von Papierkörben und Hundetoiletten, bitten wir um eine schnelle Mitteilung, um einen technisch einwandfreien Zustand für alle im Gebrauch befindlichen Papierkörbe zu sichern. Die Papierkörbe bleiben Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68HA00#
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661583 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 044-150453 (2026-03-03)