Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Glas- und Sonderreinigung)

Die Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts

Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Glas- und Sonderreinigung gemäß Vergabeunterlagen)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Glas- und Sonderreinigung)
Referenznummer: 5351#00005
Kurze Beschreibung:
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Glas- und Sonderreinigung gemäß Vergabeunterlagen)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 5351#00005
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Glas- und Sonderreinigung gemäß Vergbaeunterlagen)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2030-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: zweimalige Option zur Verlängerung um bis zu 1 Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-17 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-17 11:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
0.4_Erklärung_Mitglieder_der_Bietergemeinschaft 0.5_Bietererklärungen_2026 0.6_Nachweis der Objektbesichtigung_2026
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Die Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts
Nationale Registrierungsnummer: BAG
Postanschrift: Hugo-Preuß-Platz 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verwaltung@bundesarbeitsgericht.de 📧
Telefon: +4903612636 1226 📞
URL: www.bundesarbeitsgericht.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=843923 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843923 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53133 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0, Fax: +49 (0)228 / 94 99-400
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 049-170422 (2026-03-10)