Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anlage 1 - Vordruck 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die
speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
Personenverkehrsdienste erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann,
dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmers unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet. Darüber hinaus muss der Bieter durch Referenzen nachweisen, dass
er, gerechnet zum Tag der Angebotsfrist, über mindestens eine Referenz im Gebiet der
Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des
Vereinigten Königreichs verfügt, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
> Es muss sich um eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche
liegt vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die
Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT
Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das
innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten
unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten
aufgrund der Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfasst.
> Es muss sich bei den durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um solche, die
gemäß § 44 PBefG oder § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind, handeln.
> Der Ausführungszeitraum der jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der letzten
drei Jahre vor Angebotsfrist gelegen haben.
> Mindestens 2 Fahrzeuge müssen gleichzeitig in der Spitze eingesetzt worden sein.
> Es müssen mindestens 50 % (bezogen auf den Spitzenwert der eingesetzten Fahrzeuge)
batterieelektrisch oder hybrid betriebene Fahrzeuge eingesetzt worden sein.
Der Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System betrieben haben. Ausreichend ist,
wenn es ihm beigestellt wurde.
Weiterhin ist es unerheblich, ob der Bieter den Verkehr als Unternehmer oder Betriebsführer i. S.
d. PBefG oder als Subunternehmer eines Dritten betrieben hat.
Wenn der Bieter selbst Genehmigungsinhaber war, muss er selbst die verkehrliche und wirtschaftliche Verantwortung getragen und insbesondere die administrativen Vorgänge federführend verantwortet haben. Es ist in diesem Fall jedoch nicht erforderlich, dass er auch die Fahrleistung eigenhändig erbracht hat; vielmehr ist in diesem Fall auch der Einsatz von Subunternehmern ausreichend.
Es darf sich bei den angegebenen Referenzen entweder um unternehmensbezogene oder personenbezogene Referenzen handeln. Werden personenbezogene Referenzen angegeben, ist es erforderlich, dass weitgehende Personenidentität zwischen den in wesentlicher Position Mitarbeitenden an den Referenzprojekten und den in wesentlicher Position Mitarbeitenden im Zusammenhang mit dem hiesigen Auftrag besteht. Die fraglichen Personen sind mit einer Beschreibung ihrer Tätigkeit zu benennen. Der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 10 des Verkehrsvertrages bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die
Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.