Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Siehe Besondere Hinwesie zur Wertung (BHW):
6. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen
Der Bieter muss nachweisbar in der Lage sein, das verlangte Aufgabenspektrum kompetent
und fristgemäß durchzuführen. Er hat mit seinem Angebot die nachfolgend genannten
Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
vorzulegen. Es handelt sich ausnahmslos um Ausschlusskriterien.
Das bedeutet, dass der Bieter ausgeschlossen wird, wenn er die Anforderungen nicht
erfüllt.
Der Bieter muss alle nachfolgend geforderten Nachweise zur Eignung mit der Angebotsabgabe
vorlegen.
6.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
6.1.1 Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft
eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
6.1.2 Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833 “ ist
zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen
Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen.
Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der
Wertung auszuschließen.
6.2 Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“
ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
6.3 Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
6.3.1 Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 3 geeignete Referenzen über ausgeführte
Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die
mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und
jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag
entsprechen.
- Nutzung an anerkannten Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Instituten
- Einsatz im Fachgebiet Geowissenschaften
- Verwendung in publizierten Studien, Fachartikeln oder Konferenzbeiträgen
Das bedeutet, dass mind. 2 Anforderungen von jeder vorzulegenden Referenz erfüllt
sein muss.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme,
der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten
Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“
ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
6.3.2 Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung
der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale
der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl
das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen
Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich
der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz
„oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe
Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung)
auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten
will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt,
dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.