Lieferung elektrischer Energie (Mittel- und Niederspannung) aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Standorte der Wismut GmbH in den Jahren 2027, 2028 und 2029 (2 Lose)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) in den Jahren 2027, 2028 und 2029
Referenznummer: 1243126-U22
Kurze Beschreibung:
“Lieferung elektrischer Energie (Mittel- und Niederspannung) aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Standorte der Wismut GmbH in den Jahren 2027, 2028...”
Kurze Beschreibung
Lieferung elektrischer Energie (Mittel- und Niederspannung) aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an die Standorte der Wismut GmbH in den Jahren 2027, 2028 und 2029 (2 Lose)
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Standort Ronneburg
2027: bis zu 14 700 MWh
2028: bis zu 14 485 MWh
2029: bis zu 14 465 MWh
Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.”
Beschreibung der Beschaffung
Standort Ronneburg
2027: bis zu 14 700 MWh
2028: bis zu 14 485 MWh
2029: bis zu 14 465 MWh
Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptorte der Ausführung: 07554 Kauern, 07580 Seelingstädt, 07980 Berga, 07580 Grobsdorf”
Ort der Leistung: Greiz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Standorte Aue, Chemnitz und Königstein gesamt
2027: bis zu 10 559 MWh
2028: bis zu 10 549 MWh
2029: bis zu 10 549 MWh
Die Schätz- und Höchstmengen sind in...”
Beschreibung der Beschaffung
Standorte Aue, Chemnitz und Königstein gesamt
2027: bis zu 10 559 MWh
2028: bis zu 10 549 MWh
2029: bis zu 10 549 MWh
Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptorte der Ausführung: 08280 Aue, 08118 Hartenstein, 09117 Chemnitz, 01824 Königstein”
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-24 12:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch. Es sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Je Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Bezeichnung des Vorhabens
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner)
- Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer)
- Ort der Ausführung
- Ausführungszeitraum
- Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- Auftragswert der beschriebenen Leistungen
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 058-201608 (2026-03-23)