Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, dass bei der BGHM und VBG bislang eingesetzte Entwicklernotebook inklusive einer Docking-station durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt. Für die Beschaffung soll ein Rahmenvertrag mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von 3 Jahren (optional erweiterbar auf 4 Jahre) geschlossen werden. Der voraussichtliche Vertragstermin ist der 01.03.2026. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von bis zu 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 350 Entwicklernotebooks inklusive Dockingstation bei ca. 1.380.995 € netto. Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 170 Stück. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Entwicklernotebooks
Referenznummer: 2025-076-EU-NOVA
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, dass bei der BGHM und VBG bislang eingesetzte Entwicklernotebook inklusive einer Docking-station durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Für die Beschaffung soll ein Rahmenvertrag mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von 3 Jahren (optional erweiterbar auf 4 Jahre) geschlossen werden. Der voraussichtliche Vertragstermin ist der 01.03.2026.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von bis zu 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 350 Entwicklernotebooks inklusive Dockingstation bei ca. 1.380.995 € netto.
Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 170 Stück. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung.
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren, dass bei der BGHM und VBG bislang eingesetzte Entwicklernotebook inklusive einer Docking-station durch neue Geräte ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Für die Beschaffung soll ein Rahmenvertrag mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von 3 Jahren (optional erweiterbar auf 4 Jahre) geschlossen werden. Der voraussichtliche Vertragstermin ist der 01.03.2026.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von bis zu 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge von bis zu 350 Entwicklernotebooks inklusive Dockingstation bei ca. 1.380.995 € netto.
Die garantierte Abnahmemenge liegt bei insgesamt 170 Stück. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-076-EU-NOVA
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Lieferung erfolgt an folgende Adresse:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
SG-Lagermanagement (NOVA)
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 3 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: optional erweiterbar auf 4 Jahre
Vergabekriterien
Kriterium:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
Kriterien ausgedrückt werden kann : siehe Dokument 03a_Bewertung und
Zuschlag
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-16 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-16 08:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung können
folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert wer-den. Sollten jedoch
mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von
den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
- Betriebshaftpflicht
- Ansprechperson
- Unternehmensdarstellung
Im Rahmen dieser Ausschreibung können
folgende Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert wer-den. Sollten jedoch
mehr als zwei der übergeordneten Nachweise fehlen, wird das Angebot von
den weiteren Wertungsschritten ausgeschlossen.
- Betriebshaftpflicht
- Ansprechperson
- Unternehmensdarstellung
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bezeichnung: Umsatzzahlen, Betriebshaftpflichtversicherung
Dokument 07_Eignung mit:
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis:
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem
anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung
der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen
anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die
Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB
Unternehmensdarstellung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer
(mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis:
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem
anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung
der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen
anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die
Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den
Ausschlusskriterien § 123,124 GWB
Unternehmensdarstellung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei
Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass
der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind
nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur
Feststellung der Eignung herangezogen werden.
Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor
deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch
die/den Verantwortliche/n die ent-sprechenden
Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist
ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle
Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit,
die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen
führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die
Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mindestens drei nachprüfbare Referenzen der letzten drei
Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass
der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind
nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur
Feststellung der Eignung herangezogen werden.
Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis: Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor
deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch
die/den Verantwortliche/n die ent-sprechenden
Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist
ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle
Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit,
die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen
führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die
Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer…
… kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen…
… Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von…
… Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von…
… arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt
werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach
der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu
den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen
für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist
die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote
angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt
mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß
Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1)
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf
Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15
Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen
Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden
nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3.
jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und
die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den
Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt
werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach
der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu
den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen
für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist
die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote
angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt
mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß
Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der
Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1)
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf
Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15
Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen
Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden
nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3.
jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und
die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den
Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 009-024631 (2026-01-13)