Lieferung konventioneller elektrischer Energie

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Lieferung konventioneller elektrischer Energie für die Liegenschaften des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung konventioneller elektrischer Energie
Referenznummer: 26-048/40/VgV/Strom
Kurze Beschreibung:
Lieferung konventioneller elektrischer Energie für die Liegenschaften des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 26-048/40/VgV/Strom
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung konventioneller elektrischer Energie für die in Anlage 1 aufgeführten Abnahmestellen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für die Zeit vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 1 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Verfahren wird als vereinfachter Beschaffungsweg auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses BV2026-0282 vom 02.07.2026 und der anzuwendenden vergaberechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Mehrere geeignete Unternehmen werden über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Abgabe eines marktbezogenen Angebots aufgefordert. Berücksichtigt werden nur zuschlagsfähige Angebote geeigneter Unternehmen. Der Auftrag wird als einheitliche Gesamtleistung vergeben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. Das Verfahren kann aufgehoben oder ohne Zuschlag beendet werden, wenn kein wirtschaftliches oder zuschlagsfähiges Angebot vorliegt. In diesem Fall bleibt ein weiterer kurzfristiger Angebotslauf vorbehalten. Kosten für die Erarbeitung der Angebote werden nicht erstattet.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-19 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung findet elektronisch durch die Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): siehe oben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-19 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Angebotsöffnung findet elektronisch durch die Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zusätzliche Informationen: siehe oben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-12 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Das Angebotsschreiben ist bei Abgabe zwingend erforderlich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
siehe Vergabeunterlagen 4.1 EU Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB. Die Bieter haben insbesondere die Erklärung über die Vereinbarung zu Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben und müssen mit Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften die "Vereinbarung Mindestanforderungen" abschließen (Formulare 5.3 EU und 5.4 EU)
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Nationale Registrierungsnummer: t:3391688
Postanschrift: Virchowstraße 14-16
Postleitzahl: 16816
Postort: Neuruppin
Region: Ostprignitz-Ruppin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@opr.de 📧
Telefon: +493391688-3007 📞
URL: http://www.ostprignitz-ruppin.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRWH3DK/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRWH3DK 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRWH3DK 🌏
Name: Bieterfragen bitte über die Kommunikation im Vergabemarktplatz.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWH3DK#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Die Vorsitzende
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
URL: http://www.mwae.brandenburg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 190-675583 (2026-09-30)