Die Regierung von Oberbayern betreibt verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Personen im Anschluss an die Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen Oberbayerns. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung von Holzmöbeln und Matratzen beauftragt. Der genaue Umfang jeder einzelnen Lieferung wird in Einzelaufträgen (Einzelabruf) definiert. Die Vergabe unterteilt sich wie folgt: Los 1: Lieferung von Holzmöbeln (Betten, Spinde, Tische, Stühle) Los 2: Lieferung von Matratzen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Möbel, Matratzen - Gemeinschaftsunterkünfte, Übergangswohnheime Oberbayern
Referenznummer: 0270.ZV-12-26-8
Kurze Beschreibung:
Die Regierung von Oberbayern betreibt verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Personen im Anschluss an die Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen Oberbayerns. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung von Holzmöbeln und Matratzen beauftragt. Der genaue Umfang jeder einzelnen Lieferung wird in Einzelaufträgen (Einzelabruf) definiert. Die Vergabe unterteilt sich wie folgt:
Los 1: Lieferung von Holzmöbeln (Betten, Spinde, Tische, Stühle)
Los 2: Lieferung von Matratzen
Die Regierung von Oberbayern betreibt verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Personen im Anschluss an die Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen Oberbayerns. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung von Holzmöbeln und Matratzen beauftragt. Der genaue Umfang jeder einzelnen Lieferung wird in Einzelaufträgen (Einzelabruf) definiert. Die Vergabe unterteilt sich wie folgt:
Los 1: Lieferung von Holzmöbeln (Betten, Spinde, Tische, Stühle)
Los 2: Lieferung von Matratzen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Stadt: Oberbayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.06.2027. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vorher gekündigt wird. Längstens läuft der Vertrag bis zum 30.06.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30.06.2027. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vorher gekündigt wird. Längstens läuft der Vertrag bis zum 30.06.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 6d0aba43-d48a-41b9-8f4e-3d5a6455b030
Titel: Lieferung von Matratzen
Beschreibung der Beschaffung: Schaumstoffmatratzen mit Bezug
Produkte/Dienstleistungen: Matratzen📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung an alle über Oberbayern verteilten Gemeinschaftsunterkünfte.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 9999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären.
* Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären.
* Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
• Personen- und Sachschäden i. H. v. 5.000.000 €,
• Vermögensschäden i. H. v. 250.000 €
• Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 500.000 €.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
• Personen- und Sachschäden i. H. v. 5.000.000 €,
• Vermögensschäden i. H. v. 250.000 €
• Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 500.000 €.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Betten, Spinden, Tischen und Stühlen) i. H. v. 400.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Betten, Spinden, Tischen und Stühlen) i. H. v. 400.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung, jeweils nicht älter als höchstens drei Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Möbeln zum Gegenstand haben.
Als Beleg der Eignung ist mindestens eine geeignete Referenz in dem Dokument „ Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben
• zur Referenz-Nr.,
• zum Auftragnehmer des Referenzauftrags,
• zur Bezeichnung der Leistung,
• zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende),
• zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro,
• zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten,
• zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als einer bedingungsgemäß betrachteten Referenz einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von einer geeigneten Referenz.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung, jeweils nicht älter als höchstens drei Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): Die Referenzaufträge müssen die Lieferung von Möbeln zum Gegenstand haben.
Als Beleg der Eignung ist mindestens eine geeignete Referenz in dem Dokument „ Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben
• zur Referenz-Nr.,
• zum Auftragnehmer des Referenzauftrags,
• zur Bezeichnung der Leistung,
• zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende),
• zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro,
• zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten,
• zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen. Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als einer bedingungsgemäß betrachteten Referenz einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von einer geeigneten Referenz.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachhaltigkeit: Analog zur Beschreibung im „Gemeinsamern Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien“ hat die Verwendung von Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung bei der Herstellung der ausgeschriebenen Produkte zu erfolgen.
Der Nachweis der Umweltanforderungen für Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung hat durch ein CoC-Zertifikat (FSC-Zertifikat, PEFC-Zertifikat) oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen. *****
Schadstoffarmut: Alle eingesetzten Holz- und Holzwerkstoffe müssen aus umweltverträglichen Materialien, geruchsneutral bzw. geruchsarm, schadstoffarm und nicht krebserregend sein sowie zum Zeitpunkt der Produktion entsprechend dem Stand der geltenden deutschen Umweltanforderungen recycle‐/entsorgbar. Klebstoffe und Beschichtungen (z. B. Melamine) haben formaldehydarm zu sein. Die minimierte Umweltbelastung der angebotenen Produkte ist dabei zu gewährleisten.
Der Nachweis der Schadstoffarmut hat durch eine Zertifizierung mit einem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 76, (Umweltzeichen Blauer Engel für emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau), Übereinstimmung mit DIN-Normen z. B. DIN EN 14322:2022, DIN EN 312:2010 (Klasse E1) oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachhaltigkeit: Analog zur Beschreibung im „Gemeinsamern Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien“ hat die Verwendung von Holz aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung bei der Herstellung der ausgeschriebenen Produkte zu erfolgen.
Der Nachweis der Umweltanforderungen für Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung hat durch ein CoC-Zertifikat (FSC-Zertifikat, PEFC-Zertifikat) oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen. *****
Schadstoffarmut: Alle eingesetzten Holz- und Holzwerkstoffe müssen aus umweltverträglichen Materialien, geruchsneutral bzw. geruchsarm, schadstoffarm und nicht krebserregend sein sowie zum Zeitpunkt der Produktion entsprechend dem Stand der geltenden deutschen Umweltanforderungen recycle‐/entsorgbar. Klebstoffe und Beschichtungen (z. B. Melamine) haben formaldehydarm zu sein. Die minimierte Umweltbelastung der angebotenen Produkte ist dabei zu gewährleisten.
Der Nachweis der Schadstoffarmut hat durch eine Zertifizierung mit einem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 76, (Umweltzeichen Blauer Engel für emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau), Übereinstimmung mit DIN-Normen z. B. DIN EN 14322:2022, DIN EN 312:2010 (Klasse E1) oder geprüfte Einzelnachweise (gleichwertige Beweismittel wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen z. B. TÜV, LGA, Prüfinstitute) zu erfolgen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte legen Sie zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus den Vergabeunterlagen sowie der Einsatztauglichkeit der angebotenen Artikel folgende Dokumente bei Angebotsabgabe vor:
• Prospektmaterial sowie Produktdatenblätter (inkl. Fotos) für jedes zu liefernde Produkt,
• Formular "Abfrage Produkteigenschaften" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte legen Sie zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus den Vergabeunterlagen sowie der Einsatztauglichkeit der angebotenen Artikel folgende Dokumente bei Angebotsabgabe vor:
• Prospektmaterial sowie Produktdatenblätter (inkl. Fotos) für jedes zu liefernde Produkt,
• Formular "Abfrage Produkteigenschaften" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV u. § 16 VOB/A] --- [Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öff. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öff. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öff. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.] ---
["Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42,48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.
* Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV.
* Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen.] ---
[Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen.] ---
[Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bieter gem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahrens zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formulars "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] ---
[Abfrage Wettbewerbsregister: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die ZV verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz und (ggfs.) auch aus
dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister".] ---
[Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung EU 2026/124 des Rates vom 14. Januar 2026, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öff. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen o. Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber o. Bieter auftreten o. mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o. im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV prüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] ---
[Daneben sind mit dem Angebot weitere Eigenerklärungen einzureichen:
* "Eigenerklärung Nachhaltigkeit-Schadstoffarmut (Los 1)", "Eigenerklärung Schadstoffarmut (Los 2)", "Eigenerklärung Kinderarbeit".
* "Statistische Angaben "innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") sind im Rahmen der Angebotsabgabe zu beachten.
* Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergem. oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziff. 3 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.]
[Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV u. § 16 VOB/A] --- [Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öff. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öff. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öff. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.] ---
["Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42,48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.
* Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV.
* Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen.] ---
[Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen.] ---
[Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bieter gem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahrens zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formulars "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] ---
[Abfrage Wettbewerbsregister: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die ZV verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz und (ggfs.) auch aus
dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister".] ---
[Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung EU 2026/124 des Rates vom 14. Januar 2026, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öff. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen o. Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber o. Bieter auftreten o. mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o. im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV prüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] ---
[Daneben sind mit dem Angebot weitere Eigenerklärungen einzureichen:
* "Eigenerklärung Nachhaltigkeit-Schadstoffarmut (Los 1)", "Eigenerklärung Schadstoffarmut (Los 2)", "Eigenerklärung Kinderarbeit".
* "Statistische Angaben "innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") sind im Rahmen der Angebotsabgabe zu beachten.
* Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergem. oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziff. 3 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.]
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattformwww.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 062-214800 (2026-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-10) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 4bd08f39-be26-40ee-b8bf-4c40e1939f13 e4c025c3-0bda-40bc-bdb0-d8b30f732827
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Leistungsverzeichnis zu Los 1 wurden unter Ziffer 3.2 "Etagenbetten" Änderungen vorgenommen. Betrifft auch die Anlage "Abfrage Produkteigenschaften" und die Position 1.1 unter Produkte/Leistungen in der eVergabe.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c76fa656-7e58-48be-9e56-6292b1f1499e-01
Quelle: OJS 2026/S 071-251019 (2026-04-10)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: f9175d1b-8aef-4cdb-81b9-604cc1b929f7 ed5cbb42-bb7a-4ad2-8a7b-26b24f34c56a
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Leistungsverzeichnis zu Los 1 wurden unter den Ziffern 3.2 - 3.6 die Farbe betreffende Änderungen vorgenommen. Betrifft auch die Anlage "Abfrage Produkteigenschaften" und die Positionen 1.1 - 1.5 unter Produkte/Leistungen in der eVergabe.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c1d82ca8-405d-4176-b9d6-f9702a60ab42-01
Quelle: OJS 2026/S 075-262661 (2026-04-16)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 9ccaa78b-847f-460f-af96-506bf7613cd4 501575c8-61d6-4c8d-9c29-f7072a53e829
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Leistungsverzeichnis zu Los 1 wurde unter der Ziffer 3.6 "Stühle" eine Präzisierung vorgenommen. Betrifft auch die Anlage "Abfrage Produkteigenschaften" und die Position 1.5 unter Produkte/Leistungen in der eVergabe.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f2ec3e4f-9ac6-49ac-8dc5-43d8c7e8f113-01
Quelle: OJS 2026/S 076-267656 (2026-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung an alle über Oberbayern verteilte Gemeinschaftsunterkünfte.
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - mso Maja Schattkowsky objektausstattung e K.
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-06-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2026156421 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EICHSTÄDTER GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 6ab6038b-4aa3-4006-8c91-48f6a5ed499b
Postleitzahl: 85244
Postort: Röhrmoos
Region: Dachau
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e24@eichstaedter24.com📧
Telefon: 08139 99 69 850📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Kennung des Angebots: 2026156595 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: mso Maja Schattkowsky objektausstattung e K.
Nationale Registrierungsnummer: b051f3eb-a4f2-43c5-a6fa-0b5b4fdf8a23
Postleitzahl: 96257
Postort: Redwitz a.d. Rodach
Region: Lichtenfels
🏙️
E-Mail: ausschreibung@mso-objektausstattung.de📧
Telefon: +4992643004130📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 105-379802 (2026-06-02)