Die SWE Stadtwirtschaft und die SWE Verwertung beabsichtigen, die Arbeitskleidung für die Beschäftigten aus verschiedenen Unternehmensbereichen, mit abweichenden Ansprüchen an die Arbeitsschutzkleidung zu mieten sowie die Reinigung und Instandsetzung als Dienstleistung für den Zeitraum 09.2026 – 08.2030 zu vergeben. Die Anlieferung bzw. Abholung der Mietkleidung zur Reinigung und Reparatur erfolgt einmal wöchentlich. Dabei ist der Wochentag der Anlieferung/Abholung nach der Auftragsvergabe für den jeweiligen Betriebshof mit dem Sachgebietsleiter Investitionen und Liegenschaften abzustimmen. Der Auftragnehmer stellt hierfür Fächerschränke für saubere Kleidung sowie Rückgabeschränke bzw. integrierte Fächer für verschmutzte Kleidung zur Verfügung. Die Kleidung ist bei Anlieferung durch den Auftragnehmer in die Fächerschränke einzusortieren. Die gebrauchte Kleidung ist aus den Schmutzwäsche-Sammelschränken bzw. -Fächern zu entnehmen. Tragetest: Die teilnehmenden Bieter stellen jeweils vollständige Bekleidungssätze pro Produktgruppe, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, kostenfrei zur Verfügung. Die Bekleidung ist in ausreichender Menge und passenden Größen mit Angebotsabgabe (innerhalb der Angebotsfrist) zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Reinigung und Pflege von Berufs- und Schutzkleidung auf Mietbasis
Kurze Beschreibung:
Die SWE Stadtwirtschaft und die SWE Verwertung beabsichtigen, die Arbeitskleidung für die Beschäftigten aus verschiedenen Unternehmensbereichen, mit abweichenden Ansprüchen an die Arbeitsschutzkleidung zu mieten sowie die Reinigung und Instandsetzung als Dienstleistung für den Zeitraum 09.2026 – 08.2030 zu vergeben.
Die Anlieferung bzw. Abholung der Mietkleidung zur Reinigung und Reparatur erfolgt einmal wöchentlich. Dabei ist der Wochentag der Anlieferung/Abholung nach der Auftragsvergabe für den jeweiligen Betriebshof mit dem Sachgebietsleiter Investitionen und Liegenschaften abzustimmen.
Der Auftragnehmer stellt hierfür Fächerschränke für saubere Kleidung sowie Rückgabeschränke bzw. integrierte Fächer für verschmutzte Kleidung zur Verfügung. Die Kleidung ist bei Anlieferung durch den Auftragnehmer in die Fächerschränke einzusortieren. Die gebrauchte Kleidung ist aus den Schmutzwäsche-Sammelschränken bzw. -Fächern zu entnehmen.
Tragetest: Die teilnehmenden Bieter stellen jeweils vollständige Bekleidungssätze pro Produktgruppe, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, kostenfrei zur Verfügung. Die Bekleidung ist in ausreichender Menge und passenden Größen mit Angebotsabgabe (innerhalb der Angebotsfrist) zur Verfügung zu stellen.
Die SWE Stadtwirtschaft und die SWE Verwertung beabsichtigen, die Arbeitskleidung für die Beschäftigten aus verschiedenen Unternehmensbereichen, mit abweichenden Ansprüchen an die Arbeitsschutzkleidung zu mieten sowie die Reinigung und Instandsetzung als Dienstleistung für den Zeitraum 09.2026 – 08.2030 zu vergeben.
Die Anlieferung bzw. Abholung der Mietkleidung zur Reinigung und Reparatur erfolgt einmal wöchentlich. Dabei ist der Wochentag der Anlieferung/Abholung nach der Auftragsvergabe für den jeweiligen Betriebshof mit dem Sachgebietsleiter Investitionen und Liegenschaften abzustimmen.
Der Auftragnehmer stellt hierfür Fächerschränke für saubere Kleidung sowie Rückgabeschränke bzw. integrierte Fächer für verschmutzte Kleidung zur Verfügung. Die Kleidung ist bei Anlieferung durch den Auftragnehmer in die Fächerschränke einzusortieren. Die gebrauchte Kleidung ist aus den Schmutzwäsche-Sammelschränken bzw. -Fächern zu entnehmen.
Tragetest: Die teilnehmenden Bieter stellen jeweils vollständige Bekleidungssätze pro Produktgruppe, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, kostenfrei zur Verfügung. Die Bekleidung ist in ausreichender Menge und passenden Größen mit Angebotsabgabe (innerhalb der Angebotsfrist) zur Verfügung zu stellen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 SW005-2025
Produkte/Dienstleistungen: Berufskleidung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Optionale Verlängerung des Vertrages um einmalig 2 weitere Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die
fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum
Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch
nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
Bieterkommunikation kommuniziert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die
fehlenden Erklärungen und Nachweise, soweit gesetzlich zulässig, bis zum
Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch
nicht verpflichtet. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
Bieterkommunikation kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der durchschnittliche Jahresumsatz ist mit dem Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen"
nachzuweisen. (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der durchschnittliche Jahresumsatz ist mit dem Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen"
nachzuweisen. (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Erklärung zu Leistungen/Lieferungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist mit dem Formblatt 124_LD
"Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erklärung zu Leistungen/Lieferungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist mit dem Formblatt 124_LD
"Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, ist mit dem Formblatt
124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung"
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, ist mit dem Formblatt
124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung"
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ist mit dem Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben.
Die Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung (gemäß § 123 oder § 124 GWB) begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist mit dem Formblatt 124_LD"Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung (gemäß § 123 oder § 124 GWB) begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist mit dem Formblatt 124_LD"Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben.
Die Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt sind/werden, ist mit dem Formblatt 124_LD
"Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt sind/werden, ist mit dem Formblatt 124_LD
"Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist mit dem Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" abzugeben.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist der Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister einzureichen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist der Auszug aus dem Handelsregister (bzw. Handwerksrolle) einzureichen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern vorgesehen, ist für Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, das Formblatt 235 "Kapazitäten von Nachunternehmern“ ausgefüllt einzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Erklärung Mindestlohn - Eigenerklärung Russland - Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angebotenen Produkte müssen mindestens eines der folgenden Umweltzeichen tragen: OEKO-TEX Standard 100 oder Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen.
Sofern ein anderes Umweltzeichen angeboten wird, ist dessen Gleichwertigkeit hinsichtlich der zugrunde liegenden Umweltanforderungen vom Bieter nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angebotenen Produkte müssen mindestens eines der folgenden Umweltzeichen tragen: OEKO-TEX Standard 100 oder Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen.
Sofern ein anderes Umweltzeichen angeboten wird, ist dessen Gleichwertigkeit hinsichtlich der zugrunde liegenden Umweltanforderungen vom Bieter nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist eine Beschreibung über die Auftragsdurchführung (Bestellprozess, Bestell- und Verwaltungssysteme, Logistik, Reinigung und Austausch verschlissener Kleidung) einzureichen.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und
alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SWE Stadtwirtschaft GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004531
Postanschrift: Magdeburger Allee 34
Postleitzahl: 99086
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: maximilian.cramer@stadtwerke-erfurt.de📧
Telefon: 0361 564 2381📞
URL: https://www.stadtwerke-erfurt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87946591🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E87946591🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0361573321254📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 054-187151 (2026-03-16)