Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 7 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar Messtechnik, als auch die Erweiterung der mobilen Einsatztechnik durch ein komplett ausgestattetes Messfahrzeug und die Aufbereitung der Falldaten inklusive Datenrücktransfer (Onlineübertragung) und Konvertierung in das OWi-System der zuständigen Bußgeldstelle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen (inkl. Messfahrzeug und Datenaufbereitung)
Referenznummer: 600.58-08/26
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 7 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 7 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar Messtechnik, als auch die Erweiterung der mobilen Einsatztechnik durch ein komplett ausgestattetes Messfahrzeug und die Aufbereitung der Falldaten inklusive Datenrücktransfer (Onlineübertragung) und Konvertierung in das OWi-System der zuständigen Bußgeldstelle.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 7 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Weiterbetreibung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an 7 Standorten mit Sensor oder digitaler noninvasiver Lidar Messtechnik, als auch die Erweiterung der mobilen Einsatztechnik durch ein komplett ausgestattetes Messfahrzeug und die Aufbereitung der Falldaten inklusive Datenrücktransfer (Onlineübertragung) und Konvertierung in das OWi-System der zuständigen Bußgeldstelle.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2031-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“optionale Verlängerung um weitere 24 Monate” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
“Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung...”
Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Stadtverwaltung Weimar
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16055000-0001-44
Postanschrift: Schwanseestr. 17
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Telefon: +493643762277📞
Fax: +493643762326 📠
URL: https://www.weimar.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 052-178484 (2026-03-13)