Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028

Stadt Rötha

Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028
Referenznummer: SR-S-27/28
Kurze Beschreibung: Lieferung Strom Stadt Rötha für 2027 und 2028
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Rötha schreibt für die Stromabnahmestellen die Stromlieferung für die Jahre 2027-2028 aus. Ausgeschrieben werden: -35 SLP-Lieferstellen allgemein Versorgung ca. 161.764 kWh p.a. = Tabelle Allgemein -36 STBL-Lieferstellen der Städtischen Straßenbeleuchtung mit Eintarifmessung oder Zweitarifmessung ca. 254.210 p.a. = Tabelle STBL -siehe Anhänge
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 04571
Stadt: siehe Liste
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leipzig 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-05 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Preisbestandteilen (Formel) ist ausgeschlossen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: -Gemäß § 123 und 124 GWB -Gemäß § 42 und § 57 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rötha
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Rathausstraße 4
Postleitzahl: 04571
Postort: Rötha
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-roetha.de 📧
Telefon: 0342066000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01a0ec79-6d83-473c-9e37-fb76c13747ea/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01a0ec79-6d83-473c-9e37-fb76c13747ea/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: 03419773800 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richtet sich nach §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 160 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Ausnahme nach § 160 Absatz 3 Satz 2 GWB für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB bleibt unberührt. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt ebenfalls unberührt. Gemäß § 134 Absatz 2 GWB darf der Vertrag grundsätzlich erst nach Ablauf von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information. Maßgeblich ist die Absendung, nicht der Zugang. Für die Geltendmachung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags gelten die besonderen Fristen und Voraussetzungen des § 135 Absatz 2 GWB: grundsätzlich 30 Kalendertage nach einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Information über den Vertragsschluss, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung. Rügen sind an den Auftraggeber zu richten. Nachprüfungsanträge sind bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 192-684154 (2026-10-02)