Mit dieser Ausschreibung soll die Beschaffung der Bandspülanlagen und Tablettwagen-Waschanlagen erfolgen. Die Beschaffung erfolgt aufgrund dessen die vorhandene alte Spültechnik bereits rückgebaut und gegen neue und entsprechend moderne und ressourcenschonende Technik auszutauschen ist. Im Rahmen der Beschaffung sind alle damit einhergehende Dienstleistungen wie Anlieferung, Auspacken, Aufstellen und betriebsfertige Inbetriebnahme nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Zudem sind gemeinsam mit der Beschaffung auch die erforderlichen Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen in das Angebot zu integrieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und betriebsfertigen Aufstellung der Spültechnischen Ausstattung der Zentralspülküche der Uniklinik Aachen
Referenznummer: 2025-0347-AJ
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung soll die Beschaffung der Bandspülanlagen und Tablettwagen-Waschanlagen erfolgen. Die Beschaffung erfolgt aufgrund dessen die vorhandene alte Spültechnik bereits rückgebaut und gegen neue und entsprechend moderne und ressourcenschonende Technik auszutauschen ist. Im Rahmen der Beschaffung sind alle damit einhergehende Dienstleistungen wie Anlieferung, Auspacken, Aufstellen und betriebsfertige Inbetriebnahme nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Zudem sind gemeinsam mit der Beschaffung auch die erforderlichen Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen in das Angebot zu integrieren.
Mit dieser Ausschreibung soll die Beschaffung der Bandspülanlagen und Tablettwagen-Waschanlagen erfolgen. Die Beschaffung erfolgt aufgrund dessen die vorhandene alte Spültechnik bereits rückgebaut und gegen neue und entsprechend moderne und ressourcenschonende Technik auszutauschen ist. Im Rahmen der Beschaffung sind alle damit einhergehende Dienstleistungen wie Anlieferung, Auspacken, Aufstellen und betriebsfertige Inbetriebnahme nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Zudem sind gemeinsam mit der Beschaffung auch die erforderlichen Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen in das Angebot zu integrieren.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Bandspülanlage inkl. Geschirr-/Tab-lettzuführung (Band) und automatisierter Tablett-/ Geschirrabsortierung inkl. Wartung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bandspülanlage inkl. Geschirr-/Tablettzuführung (Band) und automatisierter Tablett-/ Geschirrabsortierung
Anlieferung frei Rampe
Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Integration der Nassmüllabsauganlage (bereits vorhanden)
Betriebsfertige Programmierung
(Taktung)
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bandspülanlage inkl. Geschirr-/Tablettzuführung (Band) und automatisierter Tablett-/ Geschirrabsortierung
Anlieferung frei Rampe
Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Integration der Nassmüllabsauganlage (bereits vorhanden)
Betriebsfertige Programmierung
(Taktung)
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der Bieter hat mit seinem Angebot Angaben zu den erforderlichen Medienverbräuchen (Strom, Heißdampf, Wasser) und Betriebsmitteln zu machen. Die Angaben sind in Form von Kennzah-len (z.B. kWh je Betriebsstunde/ L je 1.000 Geschirrteile etc.) anzugeben. Die Angaben sind wertungsrelevant und gehen zu 40% in die Wertung der Angebote ein.
Der Bieter hat mit seinem Angebot Angaben zu den erforderlichen Medienverbräuchen (Strom, Heißdampf, Wasser) und Betriebsmitteln zu machen. Die Angaben sind in Form von Kennzah-len (z.B. kWh je Betriebsstunde/ L je 1.000 Geschirrteile etc.) anzugeben. Die Angaben sind wertungsrelevant und gehen zu 40% in die Wertung der Angebote ein.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Stadt: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es ist ein Wartungs- und Inspektionsvertrag über 2 Jahre, zzgl. optional zweimal ein Jahr Verlänge-rung, zu den ausgeschriebenen Losen anzubieten.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Tablettwagen-Waschanlage mit ma-nueller Beladung und Entnahme passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen inkl. Wartung
Beschreibung der Beschaffung:
Tablettwagen-Waschanlage mit manueller Beladung und Entnahme
passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen
Abbau und Entsorgung der Altanlage
Anlieferung frei Rampe Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
Tablettwagen-Waschanlage mit manueller Beladung und Entnahme
passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen
Abbau und Entsorgung der Altanlage
Anlieferung frei Rampe Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Tablettwagen-Waschanlage mit manueller Beladung und Entnahme
passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen
Abbau und Entsorgung der Altanlage
Anlieferung frei Rampe Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Tablettwagen-Waschanlage mit manueller Beladung und Entnahme
passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen
Abbau und Entsorgung der Altanlage
Anlieferung frei Rampe Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-02-17 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.
Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- mindestens ein Referenzauftrag für die Ausstattung eines Krankenhauses bzw. ein Klinikums (Akutklinik) mit mindestens 800 Betten, von der aus die Speisenvollversorgung durchgeführt wurde / wird,
- mindestens zwei weitere Referenzaufträge für die Ausstattung jeweils einer Zentralküche mit einem Mindestversorgungsvolumen von 500 Verpflegungsteilnehmern täglich,
Der Bieter hat in der vorzulegenden Referenzliste je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem zuständigen Ansprechpartner mit Funktion und Telefonnummer sowie einer kurzen Beschreibung/ Erläuterung und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung durch Vorlage einer entsprechenden Referenzliste als Eigenerklärung nachweisen.
Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
- mindestens ein Referenzauftrag für die Ausstattung eines Krankenhauses bzw. ein Klinikums (Akutklinik) mit mindestens 800 Betten, von der aus die Speisenvollversorgung durchgeführt wurde / wird,
- mindestens zwei weitere Referenzaufträge für die Ausstattung jeweils einer Zentralküche mit einem Mindestversorgungsvolumen von 500 Verpflegungsteilnehmern täglich,
Der Bieter hat in der vorzulegenden Referenzliste je Referenzauftrag Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem zuständigen Ansprechpartner mit Funktion und Telefonnummer sowie einer kurzen Beschreibung/ Erläuterung und dem Gesamtauftragswert des Referenzauftrags zu machen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter hat eine Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) nachzuweisen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 19 verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeit-punkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter hat eine Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) nachzuweisen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 19 verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeit-punkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.2).
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot durch entsprechende Eigenerklärung Angaben über seinen Gesamtumsatz mit Lieferung von vergleichbarer Gerätetechnik für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.
Er hat mit dem Angebot die nachfolgenden
Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) nachzuweisen:
- Gesamtumsatz:
mind. EUR 2,0 Mio. (netto) p.a.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot durch entsprechende Eigenerklärung Angaben über seinen Gesamtumsatz mit Lieferung von vergleichbarer Gerätetechnik für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.
Er hat mit dem Angebot die nachfolgenden
Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) nachzuweisen:
- Gesamtumsatz:
mind. EUR 2,0 Mio. (netto) p.a.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) durch entsprechende Bestätigung der Versicherung nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 5 Mio. für Sachschäden als Deckungssummen vorweisen. Soweit der Einsatz
einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist für diese ein identischer Nachweis beizufügen. In
diesem Fall müssen sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft identische Versicherungsnachweise beifügen. Gleiches gilt für die Eignungsleihe, sofern diese als finanzielle Eignungsleihe vorgesehen ist
Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Weiterhin ist vom Bieter mit dem Angebot der Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) durch entsprechende Bestätigung der Versicherung nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensereignis mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 5 Mio. für Sachschäden als Deckungssummen vorweisen. Soweit der Einsatz
einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist für diese ein identischer Nachweis beizufügen. In
diesem Fall müssen sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft identische Versicherungsnachweise beifügen. Gleiches gilt für die Eignungsleihe, sofern diese als finanzielle Eignungsleihe vorgesehen ist
Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
(nicht älter als 3 Monate)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
(nicht älter als 3 Monate)
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter hat eine Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN
EN ISO 14001 (oder gleichwertig) nachzuweisen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 19 verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.2)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter hat eine Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN
EN ISO 14001 (oder gleichwertig) nachzuweisen. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 19 verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.2)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen. Für die Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft verweist der Auftraggeber auf die nachfolgenden ergänzenden Hinweise.
Für den Fall der Auftragserteilung müssen Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter eine Rechtsform annehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Sie haben in ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Verfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Hierfür ist bei Beteiligung als Bieterge-meinschaft die Anlage "Bietergemeinschaftserklärung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
.
Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Im Falle der Beteiligung als Bietergemeinschaft sind die gemäß Anlagenverzeichnis der Bekanntmachung geforderten Nachweise betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend mit dem Angebot vorzulegen.
.
Eignungsnachweise für die wirtschaftliche / finanzielle und technische / berufliche Leistungsfähigkeit
Darüber hinaus sind von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die übrigen im Anlagenverzeichnis der Bekanntmachung geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen / finanziellen sowie technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit nur insoweit vorzulegen, wie sie den jeweils auf das Mitglied entfallenden Teil der Aufgabenerfüllung betreffen.
Die Bietereignung im Hinblick auf die wirtschaftliche / finanzielle sowie technische / berufliche Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft muss bei Abgabe des Angebots insgesamt einmal vollständig gemäß Ziff. 5.1.9) der Bekanntmachung nachgewiesen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen. Für die Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft verweist der Auftraggeber auf die nachfolgenden ergänzenden Hinweise.
Für den Fall der Auftragserteilung müssen Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter eine Rechtsform annehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Sie haben in ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Verfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Hierfür ist bei Beteiligung als Bieterge-meinschaft die Anlage "Bietergemeinschaftserklärung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
.
Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Im Falle der Beteiligung als Bietergemeinschaft sind die gemäß Anlagenverzeichnis der Bekanntmachung geforderten Nachweise betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend mit dem Angebot vorzulegen.
.
Eignungsnachweise für die wirtschaftliche / finanzielle und technische / berufliche Leistungsfähigkeit
Darüber hinaus sind von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die übrigen im Anlagenverzeichnis der Bekanntmachung geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen / finanziellen sowie technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit nur insoweit vorzulegen, wie sie den jeweils auf das Mitglied entfallenden Teil der Aufgabenerfüllung betreffen.
Die Bietereignung im Hinblick auf die wirtschaftliche / finanzielle sowie technische / berufliche Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft muss bei Abgabe des Angebots insgesamt einmal vollständig gemäß Ziff. 5.1.9) der Bekanntmachung nachgewiesen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
- Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Li
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
- Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576: Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Li
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen…
… können.
… können
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer…
… Ausslussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTLGCVKNH#
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
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Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 012-038322 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 458 670 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Bandspülanlage inkl. Geschirr-/Tablettzuführung (Band) und automatisierter Tablett-/ Geschirrabsortierung
Anlieferung frei Rampe
Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Integration der Nassmüllabsauganlage (bereits vorhanden)
Betriebsfertige Programmierung
(Taktung)
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
Tablettwagen-Waschanlage mit manueller Beladung und Entnahme
passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen
Abbau und Entsorgung der Altanlage
Anlieferung frei Rampe Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
Tablettwagen-Waschanlage mit manueller Beladung und Entnahme
passend zu den AWT-System-geeigneten Tablett-Transportwagen
Abbau und Entsorgung der Altanlage
Anlieferung frei Rampe Auspacken und betriebsfertiger
Aufbau
Schulung und Einweisung
Entsorgung von Verpackungsmaterial
Wartungsvertrag
Nachschulungen
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-07 📅
Titel: Maiworm Großküchentechnik GmbH & Co. KG, 59939 Olsberg-Bigge
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1 - 560956
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Maiworm Großküchentechnik GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: HR A 4040 Amtsgericht Arnsberg
Postanschrift: Weststraße 3
Postleitzahl: 59939
Postort: Olsberg-Bigge
Region: Hochsauerlandkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@maiworm-olsberg.de📧
Telefon: +4929629708-0📞
Fax: +4929625512 📠
URL: http://maiworm-olsberg.de🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.) Wie: Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT89CPKF4#
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 068-236893 (2026-04-07)