Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen sowie der zentralen Klärschlammbehandlungsanlage (KSB) des AG. Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlagen. Es sollen die jeweils wirtschaftlichsten Produkte, bezogen auf den Produktverbrauch und das Entwässerungs- bzw. Eindickergebnis ausgewählt werden. Hierzu zählt auch die Anpassung der polymeren Flockungsmittel im Rahmen veränderter Verfahrenstechniken. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Los 1 beinhaltet die Belieferung und Einsatzoptimierung der Anlagen im Regionalbereich Süd und West ohne die KSB Langenbrahm, Los 2 beinhaltet die Belieferung und Einsatzoptimierung der Anlagen im Regionalbereich Nord sowie der KSB Langenbrahm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Einsatzoptimierung von polymeren Flockungsmitteln
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen sowie der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen sowie der zentralen Klärschlammbehandlungsanlage (KSB) des AG.
Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlagen. Es sollen die jeweils wirtschaftlichsten Produkte, bezogen auf den Produktverbrauch und das Entwässerungs- bzw. Eindickergebnis ausgewählt werden. Hierzu zählt auch die Anpassung der polymeren Flockungsmittel im Rahmen veränderter Verfahrenstechniken.
Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Los 1 beinhaltet die Belieferung und Einsatzoptimierung der Anlagen im Regionalbereich Süd und West ohne die KSB Langenbrahm, Los 2 beinhaltet die Belieferung und Einsatzoptimierung der Anlagen im Regionalbereich Nord sowie der KSB Langenbrahm.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Flockungsmittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen des Regionalbereichs Süd und West ohne die zentrale Klärschlammbehandlungsanlage Langenbrahm (KSB).
Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlagen. Es sollen die jeweils wirtschaftlichsten Produkte, bezogen auf den Produktverbrauch und das Entwässerungs- bzw. Eindickergebnis ausgewählt werden. Hierzu zählt auch die Anpassung der polymeren Flockungsmittel im Rahmen veränderter Verfahrenstechniken.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden unter der Voraussetzung, dass Angebotsabgabe nur...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden unter der Voraussetzung, dass Angebotsabgabe nur durch den Hersteller selbst oder durch einen vom Hersteller ausdrücklich für diese Ausschreibung autorisierten Händler erfolgt. Der Auftraggeber beschränkt die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf ein Los. Die Angebotswertung erfolgt zunächst getrennt für jedes Los anhand der festgelegten Zuschlagskriterien. Demnach wird für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot bzw. die Angebotsrangfolge ermittelt.
Im Folgenden wird die Zuschlagssystematik unter der Prämisse, dass ein Bieter lediglich den Zuschlag auf ein Los erhalten soll, erläutert:
• Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
• Der Auftraggeber beschränkt die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf ein Los, soweit für beide wirtschaftliche und wertbare Angebote abgegeben werden.
• Die Angebotswertung erfolgt zunächst getrennt für jedes Los anhand der festgelegten Zuschlagskriterien. Danach wird für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
• Ergibt die Wertung, dass ein Bieter für beide Lose jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und weitere Angebote in beiden Losen vorliegen, so erhält der Bestbieter den Zuschlag für das mengenmäßig höhere Los 1. Für das andere Los wird der Zuschlag auf das nächstplatzierte Angebot eines anderen Bieters erteilt, vorausgesetzt dass dieses Angebot wertbar und wirtschaftlich ist. Ergibt die Wertung, dass in einem Los nur ein wirtschaftliches und wertbares Angebot vorliegt und in dem anderen Los mindestens zwei wirtschaftliche und wertbare Angebote vorliegen, so erhält der Bieter den Zuschlag in dem Los ohne weiteren Wettbewerb und wird im anderen Los nicht weiter für den Zuschlag betrachtet.
• Im Fall von gleichen Gesamtpunkten verschiedener Bieter in einem Los, ist die erreichte Punktzahl bei dem Kriterium Jahreskosten ausschlaggebend für die Rangfolgenbildung; sollte weiterhin Rangfolgengleichstand bestehen, ist danach das Kriterium Produkteignung und nach weiterbestehender Punktegleichheit, die Punkte im Kriterium Einsatzoptimierung ausschlaggebend für die Rangfolgenbildung.
• Sollte kein wertbares und wirtschaftliches Angebot eines zweiten Bieters in beiden Losen vorliegen, behält sich der AG vor, abweichend von der Zuschlagsbeschränkung, beide Lose an denselben Bieter zu vergeben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsorte sind Kläranlagen im Ruhrgebiet (Regionalbereich West) und im Sauerland (Regionalbereich Süd)”
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-09-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Jahreskosten 50%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produkteignung 25%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzoptimierung 25%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung sowie die kontinuierliche Einsatz- und Verbrauchsoptimierung der Polymeranwendungen auf den Kläranlagen des Regionalbereichs Nord sowie der zentralen Klärschlammbehandlungsanlage Langenbrahm (KSB).
Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlagen. Es sollen die jeweils wirtschaftlichsten Produkte, bezogen auf den Produktverbrauch und das Entwässerungs- bzw. Eindickergebnis ausgewählt werden. Hierzu zählt auch die Anpassung der polymeren Flockungsmittel im Rahmen veränderter Verfahrenstechniken.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsorte sind Kläranlagen im Sauerland (Regionalbereich Nord)” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts. Bieter aus dem europäischen Ausland haben werden um Angabe einer entsprechenden Auskunftsstelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts. Bieter aus dem europäischen Ausland haben werden um Angabe einer entsprechenden Auskunftsstelle sowie die für eine Auskunft erforderlichen Angaben auf einer gesonderten Anlage gebeten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Überprüfung, ob ein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB bzw. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB vorliegt, ist eine entsprechende Eigenerklärung vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Überprüfung, ob ein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB bzw. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB vorliegt, ist eine entsprechende Eigenerklärung vom Bieter und vor Auftragsvergabe auch von allen vorgesehenen Unterauftragnehmern ordnungsgemäß in Textform zu zeichnen. Ein entsprechendes Formblatt befindet sich in den Vergabeunterlagen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist vom Bieter und vor Auftragsvergabe auch von allen vorgesehenen Unterauftragnehmern zu zeichnen. Bedient sich ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU ist vom Bieter und vor Auftragsvergabe auch von allen vorgesehenen Unterauftragnehmern zu zeichnen. Bedient sich ein Bieter der Eignungsleihe, ist diese Eigenerklärung vom vorgesehenen Unterauftragnehmer mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ein entsprechendes Formblatt befindet sich in den Vergabeunterlagen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Fall, dass ein vom Hersteller autorisierter Händler ein Angebot angibt, ist die Autorisierung des Händlers durch eine Erklärung des Herstellers...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Fall, dass ein vom Hersteller autorisierter Händler ein Angebot angibt, ist die Autorisierung des Händlers durch eine Erklärung des Herstellers nachzuweisen und dem Angebot beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Bedarfsfall sind Unterauftragnehmer unter Angabe von Art und Umfang der weiterzugebenden Leistung zu nennen. Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Bedarfsfall sind Unterauftragnehmer unter Angabe von Art und Umfang der weiterzugebenden Leistung zu nennen. Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind, diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aber noch nicht feststehen, sind zumindest Art und Umfang der weiterzugebenden Leistung zu benennen. Bieter, die sich der Eignungsleihe bedienen, haben die Unterauftragnehmer zwingend mit Abgabe des Angebots zu benennen.
“Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden unter der Voraussetzung, dass Angebotsabgabe nur...”
Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden unter der Voraussetzung, dass Angebotsabgabe nur durch den Hersteller selbst oder durch einen vom Hersteller ausdrücklich für diese Ausschreibung autorisierten Händler erfolgt. Der Auftraggeber beschränkt die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf ein Los. Die Angebotswertung erfolgt zunächst getrennt für jedes Los anhand der festgelegten Zuschlagskriterien. Demnach wird für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot bzw. die Angebotsrangfolge ermittelt.
Im Folgenden wird die Zuschlagssystematik unter der Prämisse, dass ein Bieter lediglich den Zuschlag auf ein Los erhalten soll, erläutert:
• Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und Angebote können für ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
• Der Auftraggeber beschränkt die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf ein Los, soweit für beide wirtschaftliche und wertbare Angebote abgegeben werden.
• Die Angebotswertung erfolgt zunächst getrennt für jedes Los anhand der festgelegten Zuschlagskriterien. Danach wird für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
• Ergibt die Wertung, dass ein Bieter für beide Lose jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und weitere Angebote in beiden Losen vorliegen, so erhält der Bestbieter den Zuschlag für das mengenmäßig höhere Los 1. Für das andere Los wird der Zuschlag auf das nächstplatzierte Angebot eines anderen Bieters erteilt, vorausgesetzt dass dieses Angebot wertbar und wirtschaftlich ist. Ergibt die Wertung, dass in einem Los nur ein wirtschaftliches und wertbares Angebot vorliegt und in dem anderen Los mindestens zwei wirtschaftliche und wertbare Angebote vorliegen, so erhält der Bieter den Zuschlag in dem Los ohne weiteren Wettbewerb und wird im anderen Los nicht weiter für den Zuschlag betrachtet.
• Im Fall von gleichen Gesamtpunkten verschiedener Bieter in einem Los, ist die erreichte Punktzahl bei dem Kriterium Jahreskosten ausschlaggebend für die Rangfolgenbildung; sollte weiterhin Rangfolgengleichstand bestehen, ist danach das Kriterium Produkteignung und nach weiterbestehender Punktegleichheit, die Punkte im Kriterium Einsatzoptimierung ausschlaggebend für die Rangfolgenbildung.
• Sollte kein wertbares und wirtschaftliches Angebot eines zweiten Bieters in beiden Losen vorliegen, behält sich der AG vor, abweichend von der Zuschlagsbeschränkung, beide Lose an denselben Bieter zu vergeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +492211470📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 061-214202 (2026-03-25)