Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Ref. Katastrophenschutz, Kompetenzzent-rum Großschadenslagen und Verteidigungsangelegenheiten sollen im Rahmen der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine mindestens 8 Pritschenfahrzeuge beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von bis zu 10 Pritschenfahrzeugen im Rahmen der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine
Referenznummer: 267464-KFZ/2025-03.351
Kurze Beschreibung:
“Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Ref. Katastrophenschutz, Kompetenzzent-rum Großschadenslagen und Verteidigungsangelegenheiten...”
Kurze Beschreibung
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Ref. Katastrophenschutz, Kompetenzzent-rum Großschadenslagen und Verteidigungsangelegenheiten sollen im Rahmen der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine mindestens 8 Pritschenfahrzeuge beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 10
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 10
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Ref. Katastrophenschutz, Kompetenzzent-rum Großschadenslagen und Verteidigungsangelegenheiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Ref. Katastrophenschutz, Kompetenzzent-rum Großschadenslagen und Verteidigungsangelegenheiten sollen im Rahmen der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine mindestens 8 Pritschenfahrzeuge beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pritschenkleinlastwagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pritschen- und Kipplastwagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pritschenlastwagen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Das Land Niedersachsen ist im Februar 2024 eine Partnerschaft mit der ukrainischen Oblast Mykolajiw eingegangen. Ein Teil dieser Partnerschaft besteht aus...”
Beschleunigtes Verfahren
Das Land Niedersachsen ist im Februar 2024 eine Partnerschaft mit der ukrainischen Oblast Mykolajiw eingegangen. Ein Teil dieser Partnerschaft besteht aus materiellen Unterstützungen Niedersachsens der Oblast bei der Bewältigung der Kriegsfolgen. Aufgrund der fortgesetzten und zuletzt wieder deutlich intensivierten russischen Angriffe, insbesondere auf die (Energie)Infrastruktur, auch im Raum Mykolajiw besteht nach wie vor ein dringlicher Unterstützungsbedarf der Oblastverwaltung. Trotz laufender Friedensbemühungen ist nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern wird. Die Oblast liegt unverändert an der Frontlinie und ist weiterhin nicht nur durch direkte Angriffe, sondern auch durch Sekundärfolgen (Binnenflüchtlinge, fehlgeleitete Kampfmittel etc.) dauerhaft betroffen. Zumal selbst nach Einstellung aktiver Kampfhandlungen aufgrund der schieren Masse der Angriffe weiterhin dringliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sein werden. Die intensivierten Angriffe erfordern zudem immer wieder Evakuierungen von in frontnahen Gebieten lebender Teile der Bevölkerung, was einen zusätzlichen Bedarf an Transportraum schafft. Etwa einmal pro Woche bittet die Ukraine die internationale Staatengemeinschaft um Hilfe durch die Bereitstellung unterschiedlichster Güter, um die Versorgung und das Leben ihrer Bevölkerung sicherstellen zu können. Grund für die andauernden Hilfeleistungsersuchen sind die nach wie vor nicht zu deckenden Bedarfe und die durch die täglichen Angriffe Russlands fortgesetzte Zerstörung von Infrastruktur, Fahrzeugen etc.Ohne die Fortsetzung kurzfristiger Unterstützungsmaßnahmen - die ebenso kurzfristig an die sich sehr dynamisch entwickelnde Lage angepasst werden müssen - ist mit einer weiteren Verschärfung der Situation zu rechnen. Gerade im Winterhalbjahr ist es von besonderer Wichtigkeit, Energienetze schnellstmöglich wieder instandzusetzen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-12 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Re-ferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Re-ferenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschrie-benen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftrags-umfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufli-che Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auf-listung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vor-schrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 020-067262 (2026-01-27)