Lieferung von einem gebrauchten Kanalreinigungsfahrzeug mit Rückkaufoption nach 2,5 Jahren

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim

Lieferung von einem gebrauchten Kanalreinigungsfahrzeug mit Rückkaufoption nach 2,5 Jahren

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von einem gebrauchten Kanalreinigungsfahrzeug mit Rückkaufoption nach 2,5 Jahren
Referenznummer: 01/26/69
Kurze Beschreibung:
Lieferung von einem gebrauchten Kanalreinigungsfahrzeug mit Rückkaufoption nach 2,5 Jahren
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: 1 Kanalreinigungsfahrzeug
Postleitzahl: 68167
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Dauer: 1 Tage
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.00
Kostenkriterium (Name): Gesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 65.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postanschrift: Käfertaler Str. 269-271

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist gem. §56 Abs. 3 ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Dieser Ausschlussgrund ist lediglich beispielhaft aufgeführt. Alle Ausschlussgründe richten sich nach den §§ 123 und 124 GWB und den jeweils einschlägigen Vergabebestimmungen (VgV).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Nationale Registrierungsnummer: 38107/00014
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: 760vergabe@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-293-8647 📞
URL: https://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c2d182672-262fcd89c57345bb 🌏
Teilnahme-URL: https://www.auftragsboerse.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219268730 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postleitzahl: 76133
Fax: +49 7219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 026-088037 (2026-02-05)