Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom - 100 Prozent Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien) für die Jahre 2027 - 2029 für alle SLP (Standard-Last-Profil) und RLM (Registrierende Leistungsmessung) Abnahmestellen des ZMW
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom - aus erneuerbaren Energien) für die Jahre 2027-2029 / ZMW
Referenznummer: ZMW26-1002625-EU
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom - 100 Prozent Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien) für die Jahre 2027 - 2029 für alle SLP...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom - 100 Prozent Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien) für die Jahre 2027 - 2029 für alle SLP (Standard-Last-Profil) und RLM (Registrierende Leistungsmessung) Abnahmestellen des ZMW
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie, die zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.
Nähere Detaills sind den Stromlieferbedingungen (Anlage C der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie, die zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.
Nähere Detaills sind den Stromlieferbedingungen (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) zu entnehmen.
Das gesamte Liefervolumen beträgt ca. 20.910.000 kWh/a.
Die Gesamtzahl der zu beliefernden Lieferstellen liegt bei 171.
Frühester Lieferbeginn ist der 01.01.2027. Der exakte Lieferbeginn einer jeden Lieferstelle ist in den Anlagen D der Ausschreibungsunterlagen angegeben.
Die Vertragslaufzeit endet für alle Lieferstellen am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW)
Teichweg 24
35396 Gießen
Raum 411
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Angebotseröffnung sind keine Bieter zulässig!”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß den Stromlieferbedingungen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“sh. Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-193593 (2026-03-19)