Lieferung von fünf Krankentransportwagen

Kreis Borken FB 32.4

Lieferung von Krankentransportwagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von fünf Krankentransportwagen
Referenznummer: 00.11.99-08881
Kurze Beschreibung: Lieferung von Krankentransportwagen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Krankenwagen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 710 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 00.11.99-08881
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 5 Krankentransportwagen (jeweils Fahrgestell und Kofferaufbau)
Postanschrift: Burloer Str. 93
Postleitzahl: 46325
Stadt: Borken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Borken 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot erteilt. Das Angebot, das der Bieter abgibt, ist ein verbindliches Angebot.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de Die Bindefrist endet am 21.03.2026.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-19 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de Die Bindefrist endet am 21.03.2026.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-12 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Die Formblätter sind erhältlich: Online auf "Vergabe-Westfalen" https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC/dokumente
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung Mindestlohn Für die Durchführung des Auftrags werden die Vorschriften der VOL Teil B vereinbart.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreis Borken FB 32.4
Nationale Registrierungsnummer: 055540012012-31002-06
Postanschrift: Burloer Str. 93
Postleitzahl: 46325
Postort: Borken
Region: Borken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeplattform@kreis-borken.de 📧
Telefon: +49 2861-681100 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC 🌏
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLFZC# Besondere Vertragsbedingungen Pos. 1: Basisfahrzeug/Fahrgestell 1. Leistungsänderungen Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, aufgrund von im Laufe des Projektes eingetretenen technischen Innovationen Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Über den geänderten Leistungsumfang hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber erteilt ggf. anschließend dem Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag. 2. Dokumentation Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bedienungsanleitung nach den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Sie wird im Rahmen der Gebrauchsabnahme übergeben. Sie muss mindestens enthalten: - Bedienung und Wartung der gelieferten Systeme - Hinweise für den Betrieb (Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Handhabung während des Betriebes) - Allgemeine Hinweise - Termine für die Technische Durchsicht und Fristenarbeiten - Beschreibung der spezifischen Materialerhaltungsarbeiten - Hinweise zur Störungssuche und -behebung - Sicherheitsbestimmungen Pos. 2 Kofferaufbau 1. Projektabwicklung Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen den Projektleitern abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zur Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber kurzfristig zu. Die Baubesprechungen sollen je nach Bedarf in den Räumen des Auftragsgebers erfolgen. 2. Leistungsänderungen Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, aufgrund von im Laufe des Projektes eingetretenen technischen Innovationen Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Über den geänderten Leistungsumfang hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber erteilt ggf. anschließend dem Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag. 3. Liefertermin / Realisierungszeitplan Die Auslieferung der fertigen ausgebauten Fahrzeuge soll frühestens am 01.04.2027, jedoch spätestens bis zum 30.06.2027 erfolgen. 4. Güteprüfungen Der Projektleiter des Auftraggebers kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten, die Einhaltung der Qualitätsforderungen und die Arbeitsgüte beim Auftragnehmer informieren. 5. Rohbauabnahme Der Projektleiter (oder sein Beauftragter) des Auftraggebers kann unter Anwesenheit des Projektleiters des Auftragnehmers am Herstellungsort eine stichprobenartige Rohbauabnahme durchführen. Der Termin für die Rohbauabnahme muss so gewählt werden, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von festinstallierten Aggregaten besichtigt werden können, bevor Verkleidungen montiert werden. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mängel, die bei der stichprobenartigen Rohbauabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. 6. Abnahme nach STVZO Das Fahrzeug ist von einem anerkannten Sachverständigen und Prüfer abnehmen zu lassen. Die ggf. erforderliche Änderung des Fahrzeugbriefes ist zu veranlassen. Der geänderte Fahrzeugbrief ist Bestandteil der Dokumentation. Das Leergewicht des Fahrzeuges sowie die einzelnen Achslasten sind gesondert zu dokumentieren. 7. Gebrauchsabnahme Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgen am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme und die Übergabe an den Auftraggeber, sofern Mängel dies nicht ausschließen. Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. Der Termin zur Gebrauchsabnahme wird rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) zwischen den Projektleitern abgestimmt. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Alle Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. 8. Dokumentation Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bedienungsanleitung nach den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Sie wird im Rahmen der Gebrauchsabnahme übergeben. Sie muss mindestens enthalten: - Bedienung und Wartung der gelieferten Systeme - Hinweise für den Betrieb (Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Handhabung während des Betriebes) - Allgemeine Hinweise - Termine für die Technische Durchsicht und Fristenarbeiten - Beschreibung der spezifischen Materialerhaltungsarbeiten - Hinweise zur Störungssuche und -behebung - Sicherheitsbestimmungen - Zubehör: hier sind alle Betriebsanleitungen der Beistellteile und sonstigen eingebauten Teile zusammenzufassen. - ein Satz Zeichnungen mit Wandverstärkungen und Leerrohren - ein vollständiger Schaltplan der zusätzlichen elektrischen Ausrüstung und der Änderungen an der serienmäßigen elektrischen Ausrüstung des Fahrzeuges - Anweisungen für das Wartungspersonal - eine Ersatzteilliste 9. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für - Sicherheit der Bauteile Sicherheit vor Gefahren durch Mängel eines Bauteils (außer bereitgestellte Geräte und Bauteile) oder des technischen Systems - Funktionssicherheit Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen - Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung - fachgerechte Ausführung der Leistungen. Die allgemeine Gewährungsleistungsdauer für die erbrachten Leistungen beträgt 2 Jahre vom Tage der Gebrauchsabnahme angerechnet. 10. Nachbesserungen Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder In-standsetzung fehlerhafte Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst zurücknehmen will. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden. Die die oben genannte Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann. Zu Pos. 1 und 2 1. Bezahlung Die Auszahlung des Rechnungsbetrages erfolgt 30 Tage nach Lieferung und Eingang der nachprüfba-ren Rechnung. Angaben zu zur Skontogewährung verbunden mit kürzeren Zahlungszielen sind im Angebotsvordruck durch Ankreuzen deutlich kenntlich zu machen. Die Rechnung ist zu adressieren an: Kreis Borken Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken und per Mail (rechnung32@kreis-borken.de) zu versenden. Bei Schlechtlieferung kann der Auftraggeber für den Zeitraum der Nachbesserung einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten. 2. Vertragsstrafen Es erfolgt bei Verzug eine Minderung des Kaufpreises um 0,5 % pro Tag, maximal 5 % des Kaufpreises. Der Verzug tritt ohne weitere Maßnahme ab dem unter Pos. 2, Ziffer 3 genannten Liefertermin ein, sofern bis dato der Aufbau nicht gebrauchsfertig abgenommen wurde. 3. Unteraufträge Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Unterauftragnehmer und deren Fertigungsstandorte sind dem Auftraggeber bereits im Angebot zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, - bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren - dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen - dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der Auftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleinere und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 012-036171 (2026-01-15)