Zusätzliche Informationen
2.1 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Material für den Gas- und Wasserleitungsbau gemäß Leistungsbeschreibung, aufgeteilt in Los 1 (Hausanschlussmaterial) und Los 2 (Rohrnetzmaterial). Die Mengenansätze und technischen Spezifikationen ergeben sich aus den beigefügten Anlagen und gelten jeweils pro Lieferjahr.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
2.2 Lieferzeitraum
Der Lieferzeitraum beginnt am 01.05.2026, 00:00 Uhr und endet am 30.04.2027, 24:00 Uhr.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens 31.12.2026 gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, also vom 01.05.2027, 00:00 Uhr bis zum 30.04.2028, 24:00 Uhr.
2.3 Mengenangaben
Die genannten Mengenangaben richten sich nach Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung (Los 1) sowie nach Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung. Die dort genannten Mengenangaben gelten jeweils pro Lieferjahr.
3. Fristen
3.1 Angebotsfrist (Einreichungsfrist)
Die Angebotsfrist endet am 13.03.2026 um 11:00 Uhr (MEZ/MESZ). Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform nach Maßgabe der Plattformfunktionen zurückgezogen, ersetzt oder ergänzt werden.
Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
3.2 Frist für Bieterfragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 04.03.2026 12:00 Uhr (MEZ/MESZ) ausschließlich in Textform über die Nachrichtenfunktion über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen werden nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 06.03.2026 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über bereitgestellte Antworten, zusätzliche Informationen sowie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.
Hinweis der ausschreibenden Stelle: Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach Registrierung bzw. nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur so ist sichergestellt, dass Bieter über Antworten auf Bieterfragen, ergänzende Informationen oder Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden.
3.3 Zuschlags- und Bindefrist
Die Bieter sind bis zum Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist am 06.04.2026 um 24:00 Uhr (MEZ/MESZ) an ihre Angebote gebunden.
6. Angaben zur Wertung
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
In die Wertung werden nur fristgerecht eingegangene, formgerechte sowie vollständig ausgefüllte und den Vergabeunterlagen entsprechende (wertungsfähige) Angebote einbezogen.
Sofern kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt oder sonstige Gründe dies rechtfertigen, behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
7. Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit (Bietererklärung zum Angebot):
7.1 Einzureichende Erklärungen (verpflichtend)
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die folgenden Erklärungen vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform einzureichen:
1. Anlage 2 zum Angebot – Bietererklärung zum Angebot (Unternehmensangaben): Die Bietererklärung ist vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.
7.2 Unternehmen / Referenzen / Organisation
Der Bieter benennt in Anlage 2 eine deutschsprachige Ansprechperson sowie eine Vertretung (inkl. Telefon/E-Mail) und macht grundlegende Angaben zum Unternehmen. Als Referenz sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen anzugeben.
Soweit einschlägig, sind außerdem Angaben zu Teilleistungen/Unterauftragnehmern sowie zu Bietergemeinschaften zu machen. Für Bietergemeinschaften gilt die Erklärung zur rechtsverbindlichen Vertretung und Gesamtschuldnerhaftung.
7.3 Weitere Erklärungen
Der Bieter erklärt u. a., dass keine wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen wurden und keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Zusätzlich enthält Anlage 3 zum Angebot eine Erklärung zum Ausschluss von Strom aus russischer Erzeugung bzw. von sanktionierten Unternehmen (inkl. Nachweispflicht auf Anforderung).
7.4 Nachforderung fehlender Unterlagen
Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt.
Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig; insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind.
Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.