Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine Laufzeit von zwei Jahren in einem offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der zu liefernde Strom soll nachweislich zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigtem Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und der Auftraggeberin ein Liefervertrag über die Versorgung mit Strom gemäß dem Muster-Stromliefervertrag (Leistungsbeschreibung Anlage 4) zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Neben der Lieferung von Strom hat der Auftragnehmer Energieberatungsleistungen gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Referenznummer: 60-2026-06
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine Laufzeit von zwei Jahren in einem offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der zu liefernde Strom soll nachweislich zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigtem Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und der Auftraggeberin ein Liefervertrag über die Versorgung mit Strom gemäß dem Muster-Stromliefervertrag (Leistungsbeschreibung Anlage 4) zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages". Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen. Neben der Lieferung von Strom hat der Auftragnehmer Energieberatungsleistungen gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 037 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung. Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht. Zudem sind Energieberatungsleistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seiner Energielieferung Beratungsleistungen zu Energieeffizienzmaßnahmen und Leistungen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Folgende Dienstleistungen sind im Rahmen einer Energielieferung angedacht: - Beratung bei Energiethemen (Licht und Wärme) im Rahmen von Gebäudesanierungen, Austausch von Heizungsanlagen und Neubauten - Beratung bei den Einsatzmöglichkeiten von regenerativen Energien und dem Einsatz von BHKWs Die Ergebnisse sind schriftlich aufzubereiten, dem Auftraggeber zu präsentieren und zu überlassen. Der Energieberatungsumfang wird je Lieferjahr angesetzt. Der zu leistende Zeitumfang in Stunden pro Lieferjahr liegt bei 40 Stunden. Für diese Leistungen ist ein Pauschalpreis im Preisblatt (Anlage 1) anzubieten. Mit dem Pauschalpreis sind alle Kosten zur Erbringung der Energieberatungsleistung einschließlich von Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten abgegolten. Der Pauschalpreis wird in die Wertung des Angebotes einbezogen. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Energieberatungsleistungen (ingenieurtechnische Beratung) ergeben, sind die Zusatzleistungen mit einem Stundesatz abzurechnen. Der Stundensatz für die Zusatzleistungen ist als Information in das Leistungsverzeichnis/Preisblatt einzutragen. Der Stundensatz wird nicht in die Wertung einbezogen. Nicht in Anspruch genommene Stunden der pauschalen Energieberatungsleistung sind am Jahresende nach dem Stundensatz für Mehrstunden zurückzuerstatten. Der maximale Rückerstattungsbetrag ist auf den angebotenen Pauschalpreis begrenzt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“zZt. 214 Abnahmestellen”
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung wird wirksam, wenn die Auftraggeberin bis spätestens zum 31.03....”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung wird wirksam, wenn die Auftraggeberin bis spätestens zum 31.03. des dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahres die Verlängerung schriftlich anfragt und der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vertragsverlängerung zustimmt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieberatung vor Ort
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz des Förderbetrags
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönlicher Ansprechpartner
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellung der Lastprofile
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:35:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel Zi. 235
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Umsatz von mindestens im Durchschnitt 3.000.000,00 Euro im Stromvertrieb erwirtschaftet worden sein.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Umsatz von mindestens im Durchschnitt 3.000.000,00 Euro im Stromvertrieb erwirtschaftet worden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Auftraggeber und Ansprechpartner sind zu benennen. - Unter vergleichbare Kunden sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Auftraggeber und Ansprechpartner sind zu benennen. - Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder ein Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen haben. - Dabei muss mindestens eine Referenz mit 30 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen mit Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2025 abgeschlossen worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben (wird nicht nachgefordert!) -Eigenerklärungen a) zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben (wird nicht nachgefordert!) -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) -Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners -ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft -Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt (wird nicht nachgefordert!)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 054-188541 (2026-03-17)