Auftragsbekanntmachung (2026-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27
Referenznummer: 40/2025/07
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulbücher📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27 im Zuge der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW (VO zu §...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27 im Zuge der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG), einschließlich Serviceleistungen. Es müssen Angebote für alle Lose abgegeben werden. Aufgrund des Preisbindungsgesetzes wird durch Verlosung ermittelt
Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.
Das Los 1 beinhaltet folgende Schulen:
- Hauptschule im SZ Lohfeld
- Eduard-Hoffmann-Realschule im SZ Lohfeld
- Rudolph-Brandes-Gymnasium im SZ Lohfeld
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Ort der Leistung: Lippe🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-26 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27 im Zuge der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW (VO zu §...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27 im Zuge der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG), einschließlich Serviceleistungen. Es müssen Angebote für alle Lose abgegeben werden. Aufgrund des Preisbindungsgesetzes wird durch Verlosung ermittelt
Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.
Das Los 2 beinhaltet folgende Schulen:
- Realschule im SZ Aspe
- Gesamtschule im SZ Aspe
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27 im Zuge der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW (VO zu §...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt die Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2026/27 im Zuge der Lernmittelfreiheit nach § 96 SchulG NRW (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG), einschließlich Serviceleistungen. Es müssen Angebote für alle Lose abgegeben werden. Aufgrund des Preisbindungsgesetzes wird durch Verlosung ermittelt
Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.
Das Los 3 beinhaltet folgende Schulen:
- Grundschule Ahornstraße
- Grundschule Elkenbreder Weg
- Grundschule Knetterheide
- Grundschule Lockhausen
- Grundschule Schötmar, Am Kirchplatz
- Grundschule Holzhausen
- Grundschule Wasserfuhr
- Grundschule Wüsten
- Erich Kästner-Schule, städt. Förderschule
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-10 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (alternativ auch ein PQ-Nachweis oder eine EEE)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (alternativ auch ein PQ-Nachweis oder eine EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Auf Verlangen sind folgende Nachweise einzureichen:
- Berechtigung zum Buchhandel
- Nachweise gem. §§ 43 - 48 VgV und § 50 VGV. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Nachweise auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Eigenerklärung zur Eignung nachzufordern.
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zur Insolvenz
- Erklärung zu Verfehlungen
- Erklärung zu Steuern
- Erklärung zu Krankenkassen
- Erklärung zu Berufsgenossenschaft
- Erklärung zu Gewerbemeldung
- Erklärung zu Berufsregister
- Erklärung zu Umsatz
- Erklärung zu Haftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Seite 3 +4 der Leistungsbeschreibung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 4c6532e2-61f4-4fda-8bfd-244d54de041f
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Lippe🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 003-003267 (2026-01-05)