Lieferung von Streusalz

Straßenbauamt Stralsund

ca. 30.000 t Steinsalz (Streusalz/Auftausalz NaCl) lose Die Lieferung hat bei Abruf durch den AG frei Straßenmeistereien, Stützpunkt oder Streugutdepot zu erfolgen. Die Belieferung hat nach Abruf innerhlab von 48 Stunden zu erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Streusalz
Referenznummer: 3260000028
Kurze Beschreibung:
ca. 30.000 t Steinsalz (Streusalz/Auftausalz NaCl) lose Die Lieferung hat bei Abruf durch den AG frei Straßenmeistereien, Stützpunkt oder Streugutdepot zu erfolgen. Die Belieferung hat nach Abruf innerhlab von 48 Stunden zu erfolgen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Material für den Straßenwinterdienst 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 3260000028
Zusätzliche Informationen:
Es wird zwischen dem AG und dem AN vereinbart, dass eine erneute Preisverhandlung nach der 3 Winterperiode möglich ist, sofern die vertraglich vereinbarte Menge von 30.000 t nicht abgerufen worden ist. Für eine Preisnachverhandlung bedarf es von beiden Seiten eine schriftliche Anzeige von berechtigten Gründen in Anlehnung der Stoffpreisgleitklausel (Index Erzeugerpreise, Lange Reihe der Fachserie 17). Für eine Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß der „Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau“ bedürfen, gilt der vom AN ausgewiesene Basiswert (siehe Anlage „Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel“).
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: 9 Straßenmeistereien im Amtsbereich des Straßenbauamts Stralsund
Postleitzahl: 18439
Stadt: Stralsund
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2029-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Produktbestandteile 1. Abfiltrierbare (wasserunlösliche) Stoffe: max. 10 Punkte 0,500 M.-% - 0,400 M.-% entspricht 0 Punkte 0,399 M.-% - 0,300 M.-% entspricht 2,5 Punkte 0,299 M.-% - 0,200 M.-% entspricht 5,0 Punkte 0,199 M.-% - 0,100 M.-% entspricht 7,5 Punkte < 0,100 M.-% entspricht 10 Punkte 2. Anteil Eisen Gesamt (Aufschluss mit Königswasser) max. 10 Punkte 100 mg/kg TM – 75 mg/kg TM entspricht 0 Punkte 74,99 mg/kg TM – 50 mg/kg TM entspricht 5,0 Punkte 49,99 mg/kg TM – 25 mg/kg TM entspricht 7,5 Punkte < 25 mg/kg TM entspricht 10 Punkte 3. Wassergehalt (Feuchte) max. 10 Punkte > 3,5 M.-% entspricht 0 Punkte 3,4 M.-% - 1,9 M.-% entspricht 5,0 Punkte 1,8 M.-% - 0,3 M.-% entspricht 7,5 Punkte < 0,3 M.-% entspricht 10 Punkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-04-21 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen:
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-17 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 44 (1) VgV Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (1) Nr. 3 VgV Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Diese muss Personenschäden bis zu einer Höhe von 1.500.000 €, sowie sonstige Schäden, Sach­ und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 250.000 € abdecken.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Auftausalz hat den Anforderungen der Norm DIN EN 16811-1 mit Nationalem Anhang NA zu entsprechen. Darüber hinaus sind die Sollwerte der Produktbeschreibung (Anlage 1, Blatt 1 u. 2) sowie die nachfolgenden „Zusätzlichen Anforderungen“ einzuhalten. - NaCl- Gehalt Der NaCl-Gehalt muss den Anforderungen des Nationalen Anhanges NA zur DIN EN 16811-1 entsprechen (>98,0 M.-%) tauwirksame Substanz - Gehalt an wasserunlöslichen Bestandteilen Wegen der Herstellung von NaCl-Lösung wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ein Maximalgehalt an wasserunlöslichen Bestandteilen von < 0,3 M.-% gefordert - Korngrößenverteilung Das Auftausalz ist mit nachfolgender Körnung zu liefern Kornklasse EF X Kornklasse F Kornklasse M Kornklasse C Die Körnung muss den Anforderungen der DIN EN 16811-1 für diese Kornklasse entsprechen. Die produktionsbedingte Toleranz für Überkorn in der geforderten Kornklasse darf 2 M.-% nicht überschreiten - Wassergehalt bei Anlieferung am Lagerort Hallenlagerung < 0,4 M.-% Silolagerung < 0,4 M.-% - Rieselfähigkeit Das Auftausalz muss über einen Zeitraum von 3 Jahren bei trockener Lagerung (Schutz vor Niederschlagswasser) in einem rieselfähigen und in Streumaschinen gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Bei Anlieferung ist daher eine Auslaufrate von > 45%, gemessen mit der Auslaufbox nach Sonntag sicherzustellen. Im Verlauf der Lagerung (bis zu 3 Jahre nach Anlieferung) darf unter den natürlichen Umfeldbedingungen der Lagerung (Eintrag von Luftfeuchte aus der umfließenden Luftschicht, Luftfeuchte- und Temperaturschwankungen, Temperaturen unter 0 °C), dass Natriumchlorid innerhalb des Lagerhaufwerks eine Auslaufrate von 30 % als Grenzwert, gemessen mit der Auslaufbox nach Sonntag, nicht unterschritten werden. Der Grenzwert wird zur Bewertung herangezogen, wenn es zu Verfestigungen im Lager oder z.B. Brückenbildungen im Lagersilo bzw. im Streumaschinenbehälter bei der Ausbringung kommt. Bei Feststellung einer eingeschränkten Rieselfähigkeit ist die Rieselfähigkeit wiederherzustellen bzw. das vorhandene Material auszutauschen. Bei gegenseitigem Einverständnis kann gegebenenfalls auch eine Preisminderung zur Anwendung kommen. - Hydrophobe Bestandteile In Tausalzen dürfen keine wasserabweisenden (hydrophobierenden) oder sonstige Bestandteile vorhanden sein, die den Tauvorgang verzögern. - Eisengehalt (Fe) Der zulässige Eisengehalt wird mit < 100 mg/kg beschränkt. Der Eisengehalt ist mittels Analyseverfahren nach ISO 2479 sowie DIN EN ISO 11885 als säurelösliche Aufschlussmethode nachzuweisen. Der Vorgabe laut Begründung 3.3. der Ausführungsbeschreibung von „Produktbeschreibung darf nicht älter als 3 Monaten sein und ist mit einem Prüfgutachten zu belegen“, wird einer Verlängerung bezüglich des Alters eines Prüfgutachtens auf 6 Monate freigegeben.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftragserteilung und – bearbeitung muss Online über einen Webshop/Internet erfolgen. Informationen über den Auftragsstatus müssen für den Auftraggeber jederzeit online abrufbar sein. Entsprechende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen. Der spätere AG behält sich vor, genanntes Online-Bestellsystem auf seine Tauglichkeit hin zu überprüfen. Hierzu hat der Bieter der ausschreibenden Stelle einen Testzugang zu dem Bestellsystem zur Verfügung zu stellen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Straßenbauamt Stralsund
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51210001000-79
Abteilung: Straßenbauamt Stralsund
Postanschrift: Greifswalder Chaussee 63b
Postleitzahl: 18435
Postort: Stralsund
Region: Vorpommern-Rügen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Straßenbauamt Stralsund
E-Mail: vergabe-sba-hst@sbv.mv-regierung.de 📧
Telefon: 0385 588-82499 📞
Fax: 0385 588-82200 📠
URL: https://www.strassen-mv.de/de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152665 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80:
Abteilung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammern
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 0385-588 15164 📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 054-185620 (2026-03-17)