Lieferung von Strom mit Lieferbeginn ab 01.01.2027 für einen Lieferzeitraum von 5 Jahren im Rahmen eines Strom-Tranchenmodells. Der Einkauf von Stromtranchen soll gemäß Preisbildungszeitraum bereits ab dem 01.06.2026 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom im Tranchenmodell für die Gemeinde Wachtendonk
Referenznummer: 2026-055
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom mit Lieferbeginn ab 01.01.2027 für einen Lieferzeitraum von 5 Jahren im Rahmen eines Strom-Tranchenmodells. Der Einkauf von...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Strom mit Lieferbeginn ab 01.01.2027 für einen Lieferzeitraum von 5 Jahren im Rahmen eines Strom-Tranchenmodells. Der Einkauf von Stromtranchen soll gemäß Preisbildungszeitraum bereits ab dem 01.06.2026 erfolgen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom an die Gemeinde Wachtendonk mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 785.000 kWh/a pro Lieferjahr für ca. 49 Abnahmestellen.”
Ort der Leistung: Kleve🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Online-Kundenportal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bestellreport
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundenbetreuung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): KomLog GmbH, Marienstraße 10, Wachtendonk
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem er niedergelassen ist, eingetragen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem er niedergelassen ist, eingetragen sein. EU-gleichwertige Anerkennungen werden ausdrücklich anerkannt. Der Nachweis erfolgt mit der Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot einzureichen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, weitergehende Eintragungsnachweise einzufordern. Für Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eintragung im jeweiligen Berufs-/Handelsregister nachweisen. Sofern sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), müssen auch diese Unternehmen die entsprechenden Nachweise zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestens 5 Jahre nachweisliche Erfahrung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestens 5 Jahre nachweisliche Erfahrung in der erfolgreichen Bereitstellung und laufender Unterhaltung von Strom-Tranchenmodellen mit Gewerbekunden und einem jährlichen Gesamtvolumen von mindestens 3 Mio. kWh. Der Nachweis erfolgt mit dem Angebot über die Eigenerklärung (Formblatt). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Referenzbescheinigungen oder gleichwertige Nachweise vorzulegen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPTYRED33Q#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 058-203415 (2026-03-23)