Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel "HTK-Mitte" und "HTK-Nord"
Reference number: 4963
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Hochtaunuskreises.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Hochtaunuskreises und angrenzende Bereiche.
Linie 49: Stierstadt Bahnhof –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Hochtaunuskreises und angrenzende Bereiche.
Linie 49: Stierstadt Bahnhof – Stierstadt Zollhaus
Linie 50: Laubach – Grävenwiesbach – Rod an der Weil – Schmitten – Oberursel-Hohemark – Bad Homburg
Linie 51: Dorfweil – Oberreifenberg – Oberursel – Bad Homburg
Linie 57: (Bad Homburg–) Oberursel-Hohemark – Großer Feldberg – Königstein
Linie 60: Neu-Anspach – Schmitten – Königstein
Linie 79: Kronberg Bahnhof – Kronberg Stift Kronthal
Linie 80: (Usingen–) Neu-Anspach – Schmitten – Königstein
Linie 81: Rod an der Weil – Riedelbach – Waldems – Glashütten – Königstein
Linie 83: (Königstein–) Schloßborn – Glashütten – Oberems (–Seelenberg)
Linie 84: Kronberg Bf. – Mammolshain – Königstein Stadtmitte – Falkenstein
Linie 85: Falkenstein – Königstein Stadtmitte – Mammolshain – Kronberg Bf.
Linie 86: Oberreifenberg – Seelenberg – Schmitten – Arnoldshain – Hunoldstal – Riedelbach
Linie 87: Königstein Stadtmitte – Königstein Steinweg – Königstein Stadtmitte
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 25 Fahrzeugen (2 Midibusse, 10 Solobusse Kategorie Bn1, 13 Solobusse Kategorie Bn2) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.577.344 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 50.130 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (2 PKW und 2 Van) und geschätzten 88.800 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Der AST-Verkehr wird mit elektrifizierten Fahrzeugen erbracht.
Touristische Bedeutung hat die Linie 57 über den Großen Feldberg. Daher muss für die Linie 57 bei winterlicher Witterung mit stark erhöhtem Fahrgastaufkommen gerechnet werden. Der Auftragnehmer hat daher sicher zu stellen, dass zusätzliche Kapazitäten bereit gestellt werden, so dass alle Fahrgäste befördert werden können.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2034-12-09 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x2 Jahre bis zum 13.12.2036, d.h. Samstag vor dem international...”
Beschreibung der Optionen
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1x2 Jahre bis zum 13.12.2036, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2037.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Hochtaunuskreises und angrenzende Bereiche.
Linie 59: Grävenwiesbach –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Hochtaunuskreises und angrenzende Bereiche.
Linie 59: Grävenwiesbach – Usingen – Neu-Anspach – Wehrheim – Friedrichsdorf
Linie 61: Usingen – Riedelbach
Linie 62: Hasselbach – Rod a.d. Weil – Niederlauken – Merzhausen – Usingen – Neu-Anspach
Linie 63: Usingen – Wernborn – Wehrheim – Neu-Anspach
Linie 64: Usingen – Wehrheim
Linie 65: Pfaffenwiesbach – Friedrichsthal – Kransberg – Wernborn – Eschbach – Usingen – Wilhelmsdorf – Merzhausen
Linie 66: Maibach – Michelbach – Usingen
Linie 67: Usingen Bf – Schleichenbach – Hochtaunus-Kliniken – Usingen Bf
Linie 68: (Riedelbach –) Rod a. d. Weil – Grävenwiesbach – Laubach (– Anspach)
Linie 69: Hasselbach - Rod a. d. Weil – Altweilnau – Hausen – Neu-Anspach
Linie 82: (Usingen –) Neu-Anspach – Hunoldstal – Riedelbach (– Rod a.d. Weil)
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 27 Fahrzeugen (8 Solobusse Kategorie Bn1 (davon 3 Elektrobusse), 17 Solobusse Kategorie Bn2, 2 Gelenkbusse) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.210.966 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 37.375 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (1 PKW und 2 Van) und geschätzten 50.500 Besetztkilometern p.a. erbracht werden. Der AST-Verkehr wird mit elektrifizierten Fahrzeugen erbracht.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 04.12.2025.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Los 1
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauf-tragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 788.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 12 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Los 2
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauf-tragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 605.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 13 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Beide Lose
Bei Abgabe eines Angebots auf beide Lose gilt die Vergleichbarkeit als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 1.090.500 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzei-tigem Einsatz von mindestens 18 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Hinweis zur Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „Referenzen“ eines „Dritten“ als „Eignungsleihgeber“ bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen.
Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 VgV sind vom Bieter und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Ergänzend wird auf Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen.
Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter sich für den Nachweis „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ eines „Dritten“ als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bieter angesiedelt sein. Eine „Gefälligkeit“ ist nicht ausreichend. D.h. die fachkundige Person muss beim Bieter tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird.
Alternativ kann die „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen […]“ gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die das Angebot abgegeben, insbesondere als Bietergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 04.12.2025.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Die vorgenannte Bescheinigung kann nicht im Rahmen der Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, da diese Bescheinigung Bestandteil der subjektiven Genehmigungskriterien des Genehmigungsverfahrens ist und der Bieter im Auftragsfall die Konzession selbst zu beantragen hat, wohingegen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 VgV das eignungsleihende Unternehmen die entsprechenden Mittel dem Bieter zur Verfügung stellen muss, was sich inhaltlich widerspricht.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des Auftraggebers aus dem Verkehrsvertrag einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. des Netto-Gesamt-Auftragswertes des Busverkehrs (vgl. Anlage B zum Angebotsschreiben „Preisblatt“) eines durchschnittlichen Kalenderjahres (Berechnungsgrundlage: Planungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) bereit stellen.
Die Sicherheitsleistung ist durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Die Sicherheitsleistung ist durch eine schriftliche, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht der Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit oder Vorausklage zu erbringen und hat deutschem Recht zu unterliegen.Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Kalendertage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
Die Rückgabe der Sicherheitsleistung erfolgt nach Entfallen des Sicherungszwecks. Dieser umfasst insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sowie die Durchsetzung finanzieller Ansprüche des Auftraggebers einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten. Hierunter fällt insbesondere die Sicherstellung eines Ersatzverkehrs, falls der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung nicht mehr erbringen kann. Der Sicherungszweck entfällt nach Abwicklung der letzten Zahlungen nach Beendigung des Verkehrsvertrages.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgericht Korbach, HRB 48
Postanschrift: Nehringstr. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Region: Hochtaunuskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@verkehrsverband-hochtaunus.de📧
Telefon: +4961729994444📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
Economic and financial affairs
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26561326🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E26561326🌏
“- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
-...”
- zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
- Hinweis: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, einen der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen im Busverkehr nicht mit der angegebenen Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann (Fahrzeugmehrbedarf) - oder der Auffassung, dass die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des jeweiligen Verkehrsvertrages dargestellten Nkm- und / oder Fahrplanstunden-Angaben von seinen eigenen Berechnungen abweichen (Mehr- oder Minderbedarf), so hat er die Vergabestelle darüber gemäß Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Nachweisführung in Kenntnis zu setzen.
Ist der Bieter der Auffassung, dass er die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen mit einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen als die o.g. bzw. die in den Anlagen zum Muster des Verkehrsvertrages ausgewiesene Anzahl an Fahrzeugen erbringen kann, so hat er die Vergabestelle im Rahmen seines Angebotes darüber unter Nachweisführung (Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie Abgabe der verbindlichen, dem Angebot zu Grunde liegenden Umlaufplanung) in Kenntnis zu setzen.
• Angebotsschreiben:
Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
• Preisblätter (Anlagen B1+ zum Angebotsschreiben):
Die losweisen „Preisblätter“ sind auszufüllen und hochzuladen.
Sonstige Nachweise
• Eignungsleihe:
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, vgl. Ziffer 8 des Angebotsschreibens. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
• Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
• Falls zutreffend:
Eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
• Falls zutreffend:
Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe)
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 007-015354 (2026-01-08)