Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung zur Lieferung von 2.400 Stück Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS inkl. Pflege und Support für den Einsatz in der Sächsischen Steuerverwaltung für den Zeitraum von drei Jahren durch: Pos. 1: 2.400 Lizenzen "Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS" Pos. 2: "Matrix42 Premium Support für Matrix42 Endpoint Data Protection" für die unter Pos. 1 genannten Lizenzen Von den 2.400 Lizenzen entfallen 2.250 Lizenzen auf das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und 150 Lizenzen auf das Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenzen Matrix42 Endpoint Data Protection für die Sächsische Steuerverwaltung
Referenznummer: SID 2026-06 DS
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung zur Lieferung von 2.400 Stück Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS inkl. Pflege und Support für den Einsatz in der Sächsischen Steuerverwaltung für den Zeitraum von drei Jahren durch:
Pos. 1: 2.400 Lizenzen "Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS"
Pos. 2: "Matrix42 Premium Support für Matrix42 Endpoint Data Protection" für die unter Pos. 1 genannten Lizenzen
Von den 2.400 Lizenzen entfallen 2.250 Lizenzen auf das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und 150 Lizenzen auf das Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS).
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung zur Lieferung von 2.400 Stück Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS inkl. Pflege und Support für den Einsatz in der Sächsischen Steuerverwaltung für den Zeitraum von drei Jahren durch:
Pos. 1: 2.400 Lizenzen "Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS"
Pos. 2: "Matrix42 Premium Support für Matrix42 Endpoint Data Protection" für die unter Pos. 1 genannten Lizenzen
Von den 2.400 Lizenzen entfallen 2.250 Lizenzen auf das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und 150 Lizenzen auf das Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS).
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung zur Lieferung von 2.400 Stück Matrix42 Endpoint Data Protec-tion Subscription-PLUS inkl. Pflege und Support für den Einsatz in der Sächsischen Steuerverwaltung für den Zeitraum von drei Jahren durch:
Pos. 1: 2.400 Lizenzen "Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS"
Pos. 2: "Matrix42 Premium Support für Matrix42 Endpoint Data Protection" für die unter Pos. 1 genannten Lizenzen
Von den 2.400 Lizenzen entfallen 2.250 Lizenzen auf das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und 150 Lizenzen auf das Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS).
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung zur Lieferung von 2.400 Stück Matrix42 Endpoint Data Protec-tion Subscription-PLUS inkl. Pflege und Support für den Einsatz in der Sächsischen Steuerverwaltung für den Zeitraum von drei Jahren durch:
Pos. 1: 2.400 Lizenzen "Matrix42 Endpoint Data Protection Subscription-PLUS"
Pos. 2: "Matrix42 Premium Support für Matrix42 Endpoint Data Protection" für die unter Pos. 1 genannten Lizenzen
Von den 2.400 Lizenzen entfallen 2.250 Lizenzen auf das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) und 150 Lizenzen auf das Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS).
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2029-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angeboten entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist, auch für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung
aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung
aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens in EUR, bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025), auch für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
4. Erklärung über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist (Software für Datenverschlüsselung), in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025), auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4. Erklärung über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist (Software für Datenverschlüsselung), in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025), auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5. Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend
genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung,
dass im Auftragsfall eine entsprechende
Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten
Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils
mindestens 1.000.000 EUR, auch für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5. Eigenerklärung über das Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend
genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung,
dass im Auftragsfall eine entsprechende
Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten
Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils
mindestens 1.000.000 EUR, auch für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6. Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2023 - 2025),
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Angabe von drei in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten, vergleichbaren Lieferungen mit Angabe
- des Auftragsgegenstandes,
- des Auftragswertes oder -volumens,
- des Liefer-/ Leistungszeitraumes und
- des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47
VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer
i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein,
durch welches Unternehmen das jeweilige
Referenzprojekt erbracht wurde.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7. Angabe von drei in den letzten drei Kalenderjahren
erbrachten, vergleichbaren Lieferungen mit Angabe
- des Auftragsgegenstandes,
- des Auftragswertes oder -volumens,
- des Liefer-/ Leistungszeitraumes und
- des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47
VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer
i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein,
durch welches Unternehmen das jeweilige
Referenzprojekt erbracht wurde.
8. Nachweis des registrierten Status mindestens als Matrix42- Competence-Partner Silver
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einreichung der unterzeichneten "Vertraulichkeitsvereinbarung" unmittelbar nach Zuschlagserteilung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die
Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1 und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden.
Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die
Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1 und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden.
Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 032-109573 (2026-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CyProtect AG
Nationale Registrierungsnummer: DE209485392
Postanschrift: Schatzbogen 56
Postleitzahl: 81829
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: f.neumann@cyprotect.com📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-290931 (2026-04-27)