Hier ausgeschrieben Dienstleistungen zur Abwicklung der anfallenden Lager und Logistikabwicklung für die Goethe-Institute, insbesondere auch die Goethe-Institute im Ausland. Leistungsgegenstand ist insbesondere die eigenverantwortliche, selbstständige und proaktive Organisation des gesamten Logistikablaufs von der Warenannahme bis zur Übergabe an einen Transportdienstleister, inklusive vollständiger und individueller Dokumentation sämtlicher Transportvorgänge sowie Abwicklung der Kommunikation der am jeweiligen Transportvorgang Beteiligten. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage D1), sowie dem Vertragsmuster (Anlage E1) nebst Anlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Logistikdienstleistungen für das Goethe-Institut
Referenznummer: IN-202603
Kurze Beschreibung:
“Hier ausgeschrieben Dienstleistungen zur Abwicklung der anfallenden Lager und Logistikabwicklung für die Goethe-Institute, insbesondere auch die...”
Kurze Beschreibung
Hier ausgeschrieben Dienstleistungen zur Abwicklung der anfallenden Lager und Logistikabwicklung für die Goethe-Institute, insbesondere auch die Goethe-Institute im Ausland. Leistungsgegenstand ist insbesondere die eigenverantwortliche, selbstständige und proaktive Organisation des gesamten Logistikablaufs von der Warenannahme bis zur Übergabe an einen Transportdienstleister, inklusive vollständiger und individueller Dokumentation sämtlicher Transportvorgänge sowie Abwicklung der Kommunikation der am jeweiligen Transportvorgang Beteiligten. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage D1), sowie dem Vertragsmuster (Anlage E1) nebst Anlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der genaue Leistungsumfang ergibt sich nur aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlagen D1 bis D4) sowie dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich nur aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlagen D1 bis D4) sowie dem Vertragsentwurf (Anlagen E1 und E2) Warenannahme, Lagerung und Warenausgabe für Lieferungen an die Niederlassungen des Goethe-Instituts im Ausland (GIA). Eigenverantwortliche, selbständige und proaktive Organisation des gesamten Logistikablaufs von der Warenannahme bis zur Übergabe an ein von der Goethe-Zentrale ausgewähltes Transportunternehmen, inklusive Dokumentation und Kommunikation mit allen Beteiligten sowie der gesamten logistikbezogenen Kommunikation mit Lieferanten und dem Goethe-Institut im In- und Ausland. Es werden überwiegend Güter aus den Bereichen Druck/Papier, Medien, Elektronik, Möbel und Bürobedarf umgeschlagen, die für den Betrieb der Goethe-Institute (GIA) im Ausland erforderlich sind. Die GIA bestellen überwiegend bei Lieferanten in Deutschland, gelegentlich bei Lieferanten innerhalb der EU oder der Schweiz. Nicht alle Lieferanten verfügen über Außenhandelserfahrung, es besteht Beratungsbedarf in größerem Umfang. Die Mitarbeiter der GIA verfügen über logistische Grundkenntnisse, es gibt jedoch in den GIAs kein spezialisiertes Personal. Auch in diesem Bereich besteht umfangreicher Beratungsbedarf. Sie erhalten für gewöhnlich keine Informationen über die zu erwartenden Wareneingänge. In selten Fällen oder bei größeren Möbellieferungen avisieren Lieferanten die Anlieferung. Die angelieferten Sendungen werden bis zum Zeitpunkt der Versandfreigabe durch das jeweilige GIA gelagert. Es können Lagerzeiten von mehreren Wochen entstehen.( Die GIA erhalten durch den Dienstleister (=Sie) jeden Dienstag um 17:00h eine Lagerbestandsmeldung. Die GIA können auf dieser Grundlage bis Mittwoch 12:00h Ihre Versandfreigaben erteilen, auch für Teilmengen oder Splittung nach Warenart, des jeweiligen Lagerbestands. Ohne schriftliche Versandfreigabe durch das Goethe-Institut darf keine Ware das Lager verlassen. Der Dienstleister (=Sie) ordnet die Versandfreigaben einem geeigneten Verkehrsträger zu und stellt den Anbietern für die Verkehrsträger Luftfracht und LKW-Fracht bis Mittwoch 12:15h Preisanfragelisten zur Verfügung. Die Verladungen erfolgen per Luftfracht, Seefracht, LKW, dem Kurierdienst des Auswärtigen Amts oder mit KEP-Diensten. Der Dienstleister stellt für die Verkehrsträger Luft, See, LKW und KEP bei Exporten in Drittländer die Lieferantendokumente (Proformarechnungen, Ausfuhrbegleitdokumente, Präferenznachweise) für die jeweilige Destination zur Verfügung. Hierzu betreibt der Dienstleister ein geeignetes Onlineportal zum Dokumentenaustausch mit den Speditionen bzw. Frachtführern. Der Transport zum GIA ist nicht Teil der Dienstleistung. Die Transportvergabe erfolgt durch die GI-Zentrale auf Basis der wöchentlichen Ausschreibung für Luft- und LKW-Verkehre. Für KEP-Dienste wird der Vertragspartner des Goethe-Instituts eingesetzt. Seefrachtraten werden durch die GI-Zentrale individuell angefragt. Die Goethe-Zentrale wertet die Angebote der Speditionen / Frachtführer aus und übermittelt dem Dienstleister bis Donnerstag 12:00h eine Transportvergabeliste. Destination A -> Spedition X Destination B -> Spedition Y, usw Basierend auf der Vergabeliste der Goethe-Zentrale kommissioniert der Dienstleister (=Sie) die bei ihm lagernden Sendungen und übergibt diese am Donnerstag, spätestens am Freitag dem beauftragten Transportunternehmen. Bei Seefrachtverladungen zum vereinbarten Gestellungstermin. Im Zeitraum zwischen der Anlieferung durch den Lieferanten (Wareneingang) und der der Versandfreigabe durch das GIA (Warenausgang) können mehrere Lieferungen eines Lieferanten für eine Destination, inklusive Subdestinationen, eintreffen. Überschreitet der Warenwert der Einzellieferungen eines Lieferanten den Warenwert von 1000 Euro oder befindet sich bereits ein Wareneingang mit Ausfuhrbegleitdokument im Lager, der mit weiteren Wareneingängen mit einem Wert unter 1000 Euro versandt wird, muss der Dienstleister ein Ausfuhrbegleitdokument im Namen und Auftrag des Lieferanten auf Kosten der Goethe-Zentrale erstellen. Der Dienstleister kann hierfür selbständig Vereinbarungen mit Lieferanten zum Erstellen von Ausfuhrdokumenten / Präferenznachweisen treffen. In jedem Fall muss der Dienstleister sicherstellen, dass die Ausfuhrabfertigung nach erteilter Versandfreigabe durch das GIA möglich ist, sofern vom Liefertanten die Rahmenbedingungen gemäß den Versandvorschriften erfüllt wurden. Die Datenstammpflege ist Aufgabe des Dienstleisters. Neben der Pflege und Verwaltung der individuellen Versandvorschriften entwickelt der Auftragnehmer die allgemeinen Versandvorschriften proaktiv weiter und passt diese den Marktentwicklungen an. Die Dienstleistung beinhaltet die Bereitstellung sämtlicher Daten in unterschiedlichen Datenaustauschformaten. Der Dienstleister darf grundsätzlich Subunternehmer für Teilaufgaben der Dienstleistung einsetzen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden folgende Unterlagen nicht zum Download bereitgestellt: Anlage D3 - Individuelle Versandvorschriften...”
Zusätzliche Informationen
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden folgende Unterlagen nicht zum Download bereitgestellt: Anlage D3 - Individuelle Versandvorschriften Sie erhalten diese Unterlagen, wenn Sie eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung an den Auftraggeber übersenden. Die zu verwendende Vorlage finden Sie im Downloadbereich - Anlage A 2 - Verschwiegenheitserklärung zum Schutz der Vertraulichkeit. Laden Sie bitte das Dokument herunter, unterzeichnen und übersenden Sie es.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-17 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“I) Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
I) Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt Anlage B4.). - Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): 1. Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). 2. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Auftragsumfang in EUR, sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Logistikdienstleistungen. Referenzen Logistikdienstleistungen - Mindestanforderung an die Referenzen (Anlage B 8) (1) Nachweis von mindestens 1 Referenzauftrag in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) im Bereich Logistikdienstleistungen im Umfang von einem Umsatz von mind. 250.000 EUR/Jahr (netto). (2) Nachweis der Erfahrung mit internationalen Zollabwicklungen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) unter Nennung des Referenzauftrags, der diese Erfahrung beinhaltete. Dieser Nachweis kann auch durch einen gesonderten Referenzauftrag erfolgen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Haftungssummen abdeckt: 5.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Haftungssummen abdeckt: 5.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, zweifach maximiert. Ein Nachweis der Versicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenenen Geschäftsjahre (Anlage B 7) Mindestanforderung:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenenen Geschäftsjahre (Anlage B 7) Mindestanforderung: Gefordert ist ein jährlicher Mindestumsatz mit Logistikdienstleistungen im Umfang von mind. 250.000,00 EUR/ Geschäftsjahr. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 250.000,00 Mio. EUR (netto) vorweisen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.); VI. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.). VII. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.6. Eigenerklärung Russlandbezug. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXM03B#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 53133
Postanschrift: Villemombler Str 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-562📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 53133
Postanschrift: Villemombler Str 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-562📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 052-179218 (2026-03-13)