Die Vergabe erfolgt losweise, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an einen Bieter mehrere Lose vergeben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach den einzelnen Losen, unabhängig davon, wie viele Lose von einem Bieter angeboten werden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kann in der Ausschreibung nicht abschließend beschrieben werden. Es ist möglich, dass weitere Gutachterleistungen notwendig werden können. Weitere Einzelheiten zu den Leistungspflichten regeln die in der Anlage 4 beiliegenden Vertragsmuster.
Die Honorierung ergibt sich aus dem Angebot.
Technische Spezifikationen: Soweit in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise zu den Eignungskriterien und zum Formular zur Eigenerklärung: Grundlage für die Prüfung der Eignung der Bieter bildet das Formular zur Eigenerklärung je Los (Anlage 2a), in dem die geforderten Angaben abgefragt werden. Dieses Formular ist zu verwenden. Es ist die vollständige Eigenerklärung inklusive der darin geforderten Anlagen und Nachweise fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Hinweis zum Formular zur Eigenerklärung (Anlage 2a):
Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) - Bestätigung, dass sich der Bieter an die aktuell geltenden Regelungen desallgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hält, falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung;
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
Namen des Versicherers;
Deckungssumme Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden). Soweit die geschätzte Auftragssumme für Leistungen, die im Rahmen einer EU-Ausschreibung vergeben werden sollen, < 80.000 € beträgt, gelten für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden = 1,5 Mio. Brutto). Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Benennung des Sachverständigen, der das jeweilige Gutachten erstellt.
Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sowie im bundesweiten IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gelistet sein. Als Nachweis ist eine Kopie der Bestellungsurkunde vorzulegen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Bestellungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Bestellung beantrag/begonnen wurde (z. B. Schreiben der zuständigen IHK). Sofern diese Nachweise nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Alternativ kann der Bieter die Zertifizierungsurkunde über die Personenzertifizierung für Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einreichen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Zertifizierungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Zertifizierung beantragt/begonnen wurde (z. B. Schreiben der Zertifizierungsstelle). Die Nichtvorlage des Zertifikates führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. (siehe Formular zur Eigenerklärung):
Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur
Eigenerklärung die angefragten Leistungen
erbringen.
Einzureichende Unterlagen: Mit Abgabe des Angebots ist Anlage 1.2 – Angebotsschreiben
einzureichen. Weiterhin sind die Anlage 1.1 – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
und die darin enthaltenen Vorgaben zu beachten. Alle dort benannten Unterlagen sind zwingend mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig elektronisch über die Vergabeplattform
www.evergabe.de einzureichen. Mit dem Angebot einzureichen: Angebotsschreiben
(Anlage 1.2 der Ausschreibungsunterlagen); Honorarkalkulationstabellen (Anlagen 3.1 bis 3.3) für das Los, auf welches ein Angebot abgegeben wird; Ausführungen zu den Eignungskriterien/Zuschlagskriterien für das Los, auf welches ein Angebot abgegeben wird (Referenzen usw.), Formblatt Eigenerklärung (Anlagen 2a) inkl. aller Anlagen und Nachweise für das Los, auf welches ein Angebot abgegeben wird, Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, Eigenerklärung zur Eignung MiLoG, Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung EU 2022-576, Eigenerklärung MERKBLATT - Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Förderperiode 2021 – 2027
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, den Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.