Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hochauflösendes Massenspektrometer mit integriertem Hochleistungsflüssigkeitschromatographiesystem (UHPLC) inkl. Einweisung und Schulung von Anwender vor Ort
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-10.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer mit integriertem Hochleistungsflüssigkeitschromatographiesystem
Reference number: VgV-2026-2
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hochauflösendes Massenspektrometer mit integriertem Hochleistungsflüssigkeitschromatographiesystem (UHPLC)...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hochauflösendes Massenspektrometer mit integriertem Hochleistungsflüssigkeitschromatographiesystem (UHPLC) inkl. Einweisung und Schulung von Anwender vor Ort
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hochauflösendes Massenspektrometer mit integriertem Hochleistungsflüssigkeitschromatographiesystem (UHPLC)...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hochauflösendes Massenspektrometer mit integriertem Hochleistungsflüssigkeitschromatographiesystem (UHPLC) inkl. Einweisung und Schulung von Anwender vor Ort.
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Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Information über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Information über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 029-096949 (2026-02-10)