Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern, ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf. Der Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf umfasst auch den Bereich der Erstaufnahme in Form der Dependancen (Außenstellen) an den Standorten Stephansposching und Osterhofen. Vertragsgegenstand ist die ambulante basismedizinische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG der in der ANKER-Einrichtung und in den Dependancen untergebrachten Asylbewerber. Los 1: ANKER-Einrichtung Deggendorf. Los 2: Dependance Stephansposching. Los 3: Dependance Osterhofen. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung bzw. in den jeweiligen Dependancen untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Versorgung ANKER Deggendorf und Dependancen
Referenznummer: 0270.ZV-13-25-4
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern, ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf. Der Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf umfasst auch den Bereich der Erstaufnahme in Form der Dependancen (Außenstellen) an den Standorten Stephansposching und Osterhofen.
Vertragsgegenstand ist die ambulante basismedizinische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG der in der ANKER-Einrichtung und in den Dependancen untergebrachten Asylbewerber.
Los 1: ANKER-Einrichtung Deggendorf.
Los 2: Dependance Stephansposching.
Los 3: Dependance Osterhofen.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung bzw. in den jeweiligen Dependancen untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern, ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf. Der Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf umfasst auch den Bereich der Erstaufnahme in Form der Dependancen (Außenstellen) an den Standorten Stephansposching und Osterhofen.
Vertragsgegenstand ist die ambulante basismedizinische Versorgung gem. §§ 4, 6 AsylbLG der in der ANKER-Einrichtung und in den Dependancen untergebrachten Asylbewerber.
Los 1: ANKER-Einrichtung Deggendorf.
Los 2: Dependance Stephansposching.
Los 3: Dependance Osterhofen.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die ambulante medizinische Grundversorgung der in der ANKER-Einrichtung bzw. in den jeweiligen Dependancen untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von medizinischem Personal📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 266710a8-d596-44c7-9a73-b02ab5a3ee9b
Titel: ANKER-Einrichtung Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
Ambulante basismedizinische Versorgung der Bewohner der ANKER-Einrichtung Deggendorf.
Zusätzliche Informationen:
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.)Gewerbezentralregisters" [ In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". ]
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: * "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§ 42, 48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB"; * "Abfrage des Wettbewerbsregisters/(ggfs.)Gewerbezentralregisters" [ In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". ]
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der ANKER-Einrichtung Deggendorf ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 26.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 06.02.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 04.02.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der ANKER-Einrichtung Deggendorf ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 26.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 06.02.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 04.02.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postanschrift: Stadtfeldstraße 11
Postleitzahl: 94469
Stadt: Deggendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 4
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich viermal um jeweils ein Jahr bis längstens 31.05.2031, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 6c71bfe6-df12-4af2-ab12-b3febdb84b98
Titel: Dependance Stephansposching
Beschreibung der Beschaffung:
Ambulante basismedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance Stephansposching.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der Dependance Stephansposching ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 26.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 06.02.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 04.02.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der Dependance Stephansposching ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 26.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 06.02.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 04.02.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 18
Postleitzahl: 94569
Stadt: Stephansposching
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 70ad7e8d-b756-4c87-907d-04dd62134abb
Titel: Dependance Osterhofen
Beschreibung der Beschaffung: Ambulante basismedizinische Versorgung der Bewohner der Dependance Osterhofen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der Dependance Osterhofen ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 26.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 06.02.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 04.02.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der Dependance Osterhofen ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 26.01.2026 bis spätestens (einschließlich) 06.02.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 04.02.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postanschrift: Bahnhofstraße 45
Postleitzahl: 94486
Stadt: Osterhofen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-09 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
• Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €,
• Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 2.500.000 €,
• Schlüssel-/ Codekarten-/ Transponderschäden i. H. v. 250.000 €,
• Obhuts- und Bearbeitungsschäden i. H. v. 250.000 €,
• Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 2.500.000 €.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
• Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €,
• Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 2.500.000 €,
• Schlüssel-/ Codekarten-/ Transponderschäden i. H. v. 250.000 €,
• Obhuts- und Bearbeitungsschäden i. H. v. 250.000 €,
• Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 2.500.000 €.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestjahresumsatz i. H. 135.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter,sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten,deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestjahresumsatz i. H. 135.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter,sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten,deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[ Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV u. § 16VOB/A ] -- [Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 24 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentl. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentl. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV. ] --- * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren gelten den Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bieter gem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahrens zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formulars "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. ] --- [ Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentl. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV prüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in dem auch der vollständige Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 zu finden ist. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. * Daneben sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen einzureichen: "Eigenerklärung Masernschutz" sowie "Eigenerklärung Auftragsverarbeitung". * "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") sind im Rahmen der Angebotsabgabe zu beachten. * Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergem. oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziff. 3 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
[ Gem. § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV u. § 16VOB/A ] -- [Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentl. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 24 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentl. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentl. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV. ] --- * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren gelten den Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bieter gem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahrens zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formulars "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. ] --- [ Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentl. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV prüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in dem auch der vollständige Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 zu finden ist. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen. * Daneben sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen einzureichen: "Eigenerklärung Masernschutz" sowie "Eigenerklärung Auftragsverarbeitung". * "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") sind im Rahmen der Angebotsabgabe zu beachten. * Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergem. oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziff. 3 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 011-034232 (2026-01-15)