Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Waldkraiburg, Neisseweg 2-10, 84478 Waldkraiburg – nachfolgend „Dependance“ genannt. Der AG hält über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner, soweit wie möglich, unmittelbar in der Dependance vor. Die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Dependance umfasst zwei Lose: Los 1 beinhaltet die allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner gem. §§ 4, 6 AsylbLG. Los 2 beinhaltet die psychiatrische Versorgung der Bewohner gem. §§ 4, 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die im jeweiligen Los definierte ambulante medizinische Grundversorgung der in der Dependance untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Versorgung ANKER-Dependance Waldkraiburg
Reference number: 0270.ZV-12-26-7
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Waldkraiburg, Neisseweg 2-10, 84478...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Waldkraiburg, Neisseweg 2-10, 84478 Waldkraiburg – nachfolgend „Dependance“ genannt.
Der AG hält über die der Allgemeinheit zugängliche medizinische Versorgung hinaus die Ressourcen für die basismedizinische Versorgung der Bewohner, soweit wie möglich, unmittelbar in der Dependance vor.
Die Vergabe der medizinischen Versorgung in der Dependance umfasst zwei Lose:
Los 1 beinhaltet die allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner gem. §§ 4, 6 AsylbLG.
Los 2 beinhaltet die psychiatrische Versorgung der Bewohner gem. §§ 4, 6 AsylbLG.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses übernimmt die im jeweiligen Los definierte ambulante medizinische Grundversorgung der in der Dependance untergebrachten Bewohner und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von medizinischem Personal📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeinmedizinische Versorgung der Bewohner der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in Waldkraiburg, Neißeweg 2-10, 84478 Waldkraiburg”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von praktischen Ärzten📦
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2027. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2027. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2031.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Psychatrische Versorgung der Bewohner der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in Waldkraiburg, Neißeweg 2-10, 84478 Waldkraiburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
• Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €,
• Sachschäden i. H. v. 2.500.000 €,
• Vermögensschäden, i. H. v. 2.500.000 €, inkl. Verletzung von Datenschutzrechten,
• Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern i. H. v. 250.000 €,
• Obhutsschäden und Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 250.000 €,
• Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 2.500.000 €.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Dokument „Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. //// Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es wird ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 100.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 100.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre verlangt. Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments „Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, (eine) entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Allgemeinmedizinische Versorgung), jeweils nicht älter als höchstens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Allgemeinmedizinische Versorgung), jeweils nicht älter als höchstens vier Jahre vorzulegen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
Die Referenzaufträge müssen fachärztliche Leistungen zum Gegenstand haben mit dem genannten Mindestjahresumsatz (12 Monate) i. H. v. 50.000,00 € im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Allgemeinmedizinische Versorgung).
Als Beleg der Eignung sind mindestens zwei geeignete Referenzen in dem Dokument „Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben
• zur Referenz-Nr.,
• zum Auftragnehmer des Referenzauftrags,
• zur Bezeichnung der Leistung,
• zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende),
• zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro,
• zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten,
• zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, zu machen.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste mit mehr als zwei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von zwei geeigneten Referenzen.
“Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von...”
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
* * * * *
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) in der ANKER-Dependance Neisseweg 2-10 in 84478 Waldkraiburg ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe besichtigt werden. Eine Ortsbesichtigung ist möglich zwischen 23.03.2026 bis spätestens (einschließlich) 02.04.2026. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende mindestens zwei Kalendertage vorher, aber spätestens am 31.03.2026, zur Ortsbesichtigung anmeldet. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 055-189886 (2026-03-17)