Medizinische Versorgung - kTA Flughafen München

Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen beauftragt den Auftragnehmer mit der ambulanten allgemeinmedizinischen Grundversorgung und Notfallversorgung der in der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung untergebrachten Personen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-11 Auftragsbekanntmachung
2026-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2026-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Versorgung - kTA Flughafen München
Referenznummer: 0270.ZV-33-26-01
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen beauftragt den Auftragnehmer mit der ambulanten allgemeinmedizinischen Grundversorgung und Notfallversorgung der in der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung untergebrachten Personen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 24df06a8-b41c-41ea-8b7c-50e5949555e3
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 85356
Stadt: München-Flughafen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freising 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 4
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen".
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-06 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV - Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Nationale Registrierungsnummer: 7baf3366-3706-422a-b292-fd2590f8b008
Postanschrift: Am Hochfeldweg 20
Postleitzahl: 85051
Postort: Ingolstadt
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lfar.bayern.de 📧
Telefon: +49 845090000 📞
Fax: +49 84509000500 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/befb7bc3-2563-46fd-9b78-69335a716a4c 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/befb7bc3-2563-46fd-9b78-69335a716a4c 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabegegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 050-173459 (2026-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Tresec Medical GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2026155524
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Tresec Medical GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5d0b9bad-b865-481f-b2e1-6d9d6a3cf7f2
Postleitzahl: 80992
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.tresec@tresec.com 📧
Telefon: 089 277 80 83 - 0 📞
Fax: 089 277 80 83 - 89 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Angebot der Bieterin lag nach Prüf. u. Wert. der eingeg. weiteren drei Angebote auf dem ersten Rang. Das Angebot der Bieterin ist - gestützt auf das alleinige Zuschlagskriterium "Preis" - das wirts. Angebot. Die Veröffentl. des Angebotspreises unterbleibt n. § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV. - Aus technischen Gründen erfolgt dahingehend jeweils die Angabe "1,00" Euro, so angezeigt.
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs.1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-321543 (2026-05-08)