Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung Knoten Neumarkt (GVFG 07): Gleis-, Fahrleitungs-, Haltestellen-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau
Referenznummer: 2026 EU SVZ 04
Kurze Beschreibung:
“Modernisierung Knoten Neumarkt (GVFG 07): Gleis-, Fahrleitungs-, Haltestellen-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Zwickau wird von der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ GmbH) realisiert und erfolgt mit zwei...”
Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Zwickau wird von der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ GmbH) realisiert und erfolgt mit zwei Straßenbahn- und dreizehn Omnibuslinien. Im Jahr 2026 plant die SVZ GmbH die Modernisierung und grundhafte Instandsetzung des Gleisknotenpunktes am Neumarkt. Im Zuge der Maßnahme werden die Gleisanlagen in der Leipziger Straße zwischen der Moritzstraße und dem Dr.-Friedrichs-Ring sowie in der Bosestraße zwischen Römerstraße und Max-Pechstein-Straße grundhaft erneuert sowie der bisher fehlende Gleisbogen zwischen der südlichen Leipziger Straße und der westlichen Bosestraße ergänzt. Die Planungsgrenzen befinden sich jeweils vor den Knotenpunkten. Die Gesamtbaulänge beträgt rund 1541 m Einfachgleis, inkl. 18 Weichen. Die Lieferung der Gleise sowie der Weichen sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch den AG beigestellt. Der Planungsbereich befindet sich im Zentrum der Stadt Zwickau. Die Gleistrasse ist als besonderer Bahnkörper geführt und wird zusätzlich von Bussen des ÖPNV befahren. In der Bosestraße und der nördlichen Leipziger Straße sind die Gleise mit Asphalt eingedeckt, in der südlichen Leipziger Straße besitzen die Gleise eine Betonpflastereindeckung mit bituminösem Fugenverguß. Auf den Gleistrassen Leipziger Straße und Bosestraße verkehren die Stadtbahnlinie 3 und 4 im 10- Minuten-Takt. Der Baubeginn ist in der Leipziger Straße bei Station rd. 0+000 südliche des KP Moritzstraße und in der Bosestraße bei Station rd. 0+030, östlich des KP Römerstraße. Das Bauende ist bei rd. 0+253 in der Leipziger Straße und bei 0+264 in der Bosestraße. Die Gleise sollen als Feste Fahrbahn, System Rheda City (FF-System), wieder errichtet werden. Die Gleislage bleibt unverändert. Für das FF-System sind Gleiseindeckungen unterschiedliche Eindeckungen vorgesehen. Die Haltestellenabschnitte erhalten eine Betoneindeckung, alle übrigen Bereiche eine Endeckung mit Asphalt. Es kommt ausschließlich das Rillenschienenprofil 60R2 (Ri60N) zum Einsatz. Auf der gesamten Baustrecke ist die Gleisdrainage zu erneuern. Die beiden Straßenbahnhaltestellenpaare in der Leipziger Straße und der Bosestraße werden barrierefrei ausgebaut und erhalten ein Blindenleitsystem. Dabei erhalten die Bahnsteige in der Leipziger Straße eine Nutzlänge von 60 m und in der Bosestraße von 70 m mit einer Einstiegshöhe von 23 cm. Auf allen vier Haltestellen werden großflächige Überdachungen errichtet. Für den Errichtung des fehlenden Gleisbogens werden neben Erweiterungs- und Anpassungsarbeiten, der Fahrleitungs- und Lichtsignalanlage, partiell Umverlegungs- und Schutzmaßnahme an Trassen für Trinkwasser, Stromversorgung, öffentliche Beleuchtung, Bahnstromversorgung und Weichensteuerung sowie Telekomunikation (Telekom, PYUR) notwendig. Weiterhin werden für das Errichten der Haltestellenüberdachungen Umverlegungsmaßnahmen von Trassen für Gas-und Stromversorgung sowie Bahnstrom und Telekomunikation (Telekom, PYUR) erforderlich Die bestehenden Schienen- und Gleisverbinder werden erneuert, die betreffenden Einbauten sind im Gleis neu herzustellen. Gleichzeitig planen die Wasserwerke Zwickau (WWZ) die Sanierung des Mischwasserkanals in der Leipziger Straße und die trassengleiche Ersatzneuverlegung der Trinkwasserleitung im nördlichen Teil der Leipziger Straße. Weiterhin beabsichtigt die Zwickauer Energieversorgung (ZEV), Sparte Fernwärme, eine neue Trasse in der nördlichen Leipziger Straße und der östlichen Bose zur Erschließung der dortigen Anlieger herstellen zu lassen. Die Sparte Gas beabsichtigte die Sanierung von rd. 125 m Gasleitung in der östlichen Bosestraße mittels Leitungseinzug. Für die Sparte Strom sind Schutzrohrquerungen unter Gleisen und Fahrbahnen herzustellen. Alle Materialien und Arbeiten zur Rohrleitungsverlegung für die Zwickauer Energieversorgung GmbH sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Sachgebiet Stadtbeleuchtung der Stadt Zwickau lässt im Zuge der Maßnahme zwei Leuchtenköpfe auf kombinierten Fahrleitungsmasten erneuern. Art und Umfang der Leistungen: 1. - Rückbau von rd. 845 m Rahmengleis zzgl. 14 Weichen und 12 Kreuzungen, - Abbruch von rd. 2595 m2 Betontragschicht mit Bewehrung, - Neubau von 925 m Einfachgleis zzgl. 18 Weichen und 16 Kreuzungen als Feste Fahrbahn, - Gleiseindeckung: rd. 850 m2 Betondecke, ca. 2720 m2 Asphaltbefestigung, - Aus- und Neubau 2 Haltestellen mit 4 Bahnstiegen, Fläche rd. 1420 m2, - 4 St. Bahnsteigüberdachung rd. 406 m2 Gesamtfläche, - Fahrleitungsumbau: 8 neue Maste, ca. 1590 m Fahrdrahtwechsel, - Gehwegbau: rd. 310 m2, - Umbau und Modernisierung LSA: 4 St. Fundament für Normalmaste, 3 St. Steuergerät, ca. 85 m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung; Abwasser: - ca. 127 m Kanalsanierung Ei 850/1300 mittels Inliner, einschließlich 3 Schachtsanierungen, - Sanierung Stutzeneinbindung & Anschlussleitungen in offener Bauweise: 54 Stück, - ca. 19 m Kanalerneuerung DN 315 PP und 1 Schachtbauwerk, - Kanalrückbau & Verpressung von Kanälen; Trinkwasser: - ca. 104 m Erneuerung Bestand DN 200 GG in PE100 250x22,7 SDR11 PN16, - ca. 28 m Erneuerung Bestand DN 150 GGG in PE100 180x16,4 SDR11 PN16 mit Schutzrohr St Pe 323,9 x 6,6, - Trinkwasserprovisorien in verschiedenen Teilabschnitten, - 7 Hausanschlüsse umbinden / erneuern; Gas: - ca. 47 m Graben für Leitungsumverlegung DN 200, 9 St. Montagegruben; Strom: - ca. 220 m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung; Fernwärme: - ca. 75 m Graben für KMR DN 65/160; Umbau öffentliche Beleuchtung: - 4 St. Leuchte, ca. 75m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digitale Öffnung über die Vergabeplattform www.evergabe.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Eröffnung erfolgt gemäß SektVO ohne Beisein von Bietern.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink. Umsatzsteuer). Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 % der Summe der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink. Umsatzsteuer). Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungen erfolgen auf Grundlage der VOB/B sowie der besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind...”
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen). Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. 2. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens neun Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen; Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. 3. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Dies schließt die kostenfreie Erstellung der Angebote ein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +493419773800📞
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +493419773800📞
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 047-160542 (2026-03-06)