Modernisierung Olgastraße Schadstoffsanierung

Staatl. Hochbauamt Stuttgart

Schadstoffsanierung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung Olgastraße Schadstoffsanierung
Referenznummer: 26-16010
Kurze Beschreibung: Schadstoffsanierung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 857564.70 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Titel: Schadstoffsanierung
Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen an den Gebäuden Olgastraße 9 und 13 in Stuttgart sollen folgende bauliche Maßnahmen als Schadstoffsanierung in den beiden denkmalgeschützten Gebäuden umgesetzt werden: 1.0 Bauabschnitt 2, Olgastraße 9 1.1 Baustelleneinrichtung mit Fassdengerüst, Bauaufzug 1.2 Einrichtung der Schwarzbereiche 1.3 Rückbau von Schadstoffen 1.4 Rückbau Gewerk Heizung 1.5 Rückbau Gewerk Sanitär 1.6 Abtransport und Entsorgung 2.0 Bauabschnitt 3, Olgastraße 13 2.1 Baustelleneinrichtung mit Fassdengerüst, Bauaufzug 2.2 Einrichtung der Schwarzbereiche 2.3 Rückbau von Schadstoffen 2.4 Rückbau Gewerk Heizung 2.5 Rückbau Gewerk Sanitär 2.6 Abtransport und Entsorgung
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Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-26 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 70182
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatl. Hochbauamt Stuttgart
Nationale Registrierungsnummer: 08-A3411-05
Postanschrift: Ossietzkystr. 3
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle.hbas@vbv.bwl.de 📧
Telefon: +49 711 21802 800 📞
Fax: +49 711 21802 899 📠
URL: https://www.bundesbau-bw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19bb6339e93-9d1a752fd1281bc 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.landbw.de/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Hochbauamt Stuttgart
Postanschrift: Ossietzkystraße 3
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: poststelle.hbas@vbv.bwl.de 📧
Telefon: +49 711 21802 800 📞
Fax: +49 711 21802 899 📠
URL: https://www.bundesbau-bw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 042-144128 (2026-02-27)