Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung -
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und
finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
an. Beruft sich
der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen,
oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle
Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen
und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung
geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen
zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten
und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile
des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu
benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für
präqualifizierte
Bieter).
Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür
jeweils verbindlich
zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils
benannte Referenz
ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der
Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren
Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag
/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich
eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das
Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich
vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden,
im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung
nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb
angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im
Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung
gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante
Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.