Inhalt der gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist die Herstellung von: ca. 1880 qm Anstrich Deckenflächen ca. 1500 qm Anstrich Wandflächen ca. 980 qm Bodenbelag textil Nadelvlies ca. 740 qm Bodenbelag Kautschuk ca. 170 qm Bodenbelag Vinyl Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 212 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn (6 Arbeitstagen/ Woche). Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPI für Evolutionsbiologie, Erweiterung Institut, Maler- und Bodernbelagsarbeiten (Sanierung)
Referenznummer: Z.LIMN.A.000100.333.VOB.3006
Kurze Beschreibung:
Inhalt der gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist die Herstellung von:
ca. 1880 qm Anstrich Deckenflächen
ca. 1500 qm Anstrich Wandflächen
ca. 980 qm Bodenbelag textil Nadelvlies
ca. 740 qm Bodenbelag Kautschuk
ca. 170 qm Bodenbelag Vinyl
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 212 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn (6 Arbeitstagen/ Woche).
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.
Inhalt der gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist die Herstellung von:
ca. 1880 qm Anstrich Deckenflächen
ca. 1500 qm Anstrich Wandflächen
ca. 980 qm Bodenbelag textil Nadelvlies
ca. 740 qm Bodenbelag Kautschuk
ca. 170 qm Bodenbelag Vinyl
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 05.08.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 212 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn (6 Arbeitstagen/ Woche).
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: e7517d1a-20e3-4b4a-b1d4-6d2017d5e4e0
Zusätzliche Informationen:
Bei der unter 5.1.3 geschätzten Dauer handelt es sich um Werktage (6 Arbeitstage pro Woche)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: D-24306
Stadt: MPI für Evolutionsbiologie Plön, August-Thienemann-Straße 2, 24306 Plön
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön🏙️
Dauer: 212 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-04-27 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-17 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
§ 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die
PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der
Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf
Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft
werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind
führen zum Ausschluss des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch
für präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 in Verbindung mit VHBFormblatt 444 aufgeführt, getroffen werden. Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQVerzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können. Nicht präqualifizierte
Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag /
Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw.
von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum
Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
anzufordern. Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die
PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der
Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf
Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft
werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind
führen zum Ausschluss des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise
(von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art
und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch
für präqualifizierte Bieter). Es müssen sämtliche Angaben wie im letzten
Abschnitt auf Seite 1 des VHB Formblatt 124 in Verbindung mit VHBFormblatt 444 aufgeführt, getroffen werden. Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQVerzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können. Nicht präqualifizierte
Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag /
Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw.
von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor,
von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die
entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum
Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
anzufordern. Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot. Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das
Projekt eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden
dabei erwartet:
- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und
Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 250.000,00 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/
Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis
über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den
genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen
jedoch noch nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das
Projekt eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine
Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden
dabei erwartet:
- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und
Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 250.000,00 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine
spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/
Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis
über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den
genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen
jedoch noch nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind
von der Nachforderung ausgenommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen VHB 214
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, §§ 6e, 6f, 15, 16, 16a und 16d EU VOB/A
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6e2c057c-ed0e-4643-8b00-23380ca2014f abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6e2c057c-ed0e-4643-8b00-23380ca2014f abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 056-195921 (2026-03-19)