Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister";
Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die
PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren
Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag /
Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung
anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.