NachtExpress - NEX

Landratsamt Traunstein

Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als Bediengebiet wird der Landkreis Traunstein festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der NEX bedient physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs- und Ausstiegspunkte. Um das NEX-Angebot langfristig fortsetzen zu können, wird diese Leistung neu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: NachtExpress - NEX
Kurze Beschreibung:
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als Bediengebiet wird der Landkreis Traunstein festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der NEX bedient physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs- und Ausstiegspunkte. Um das NEX-Angebot langfristig fortsetzen zu können, wird diese Leistung neu vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E75336219
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Traunstein m die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für Verkehrsleistungen als Nachtexpress. Als Bediengebiet wird der Landkreis Traunstein festgelegt. Die Verkehrsdurchführung erfolgt als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der NEX bedient physische Haltestellen und virtuelle Einstiegs- und Ausstiegspunkte. Um das NEX-Angebot langfristig fortsetzen zu können, wird diese Leistung neu vergeben.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Traunstein 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der AG hat das einseitige Recht, den Vertrag, ggf. auch mehrmals, um insgesamt bis zu drei Jahre zu verlängern. Die Option ist jeweils in Textform bis spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (Eingang beim AN) auszuüben.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Der bestehende Verkehrsvertrag endet mit Ablauf des Monats Juni 2026. Es handelt sich um öffentlichen Personanenahverkehr und damit um einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund darf es nicht zu einer Unterbrechung der Verkehrsbedienung kommen. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV zu verkürzen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-07 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben nach Maßgabe des § 56 VgV nachfordern.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bieter, gerechnet zum Tag der Angebotsfrist, über mindestens drei Referenzen im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs verfügt, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen: - Es muss sich um eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung handeln. Eine solche liegt vor, wenn die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung mindestens durch eine smartphonebasierte Buchungsapp für die Fahrgäste vorgenommen werden kann, und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgibt und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfasst. - Es muss sich bei den durchgeführten Verkehrsleistungen (Referenzen) um solche, die gemäß § 44 PBefG oder § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG genehmigt worden sind, handeln. - Der Ausführungszeitraum der jeweiligen Referenz muss überwiegend innerhalb der letzten drei Jahre vor Angebotsfrist gelegen haben. Bei mindestens einer der Referenzen müssen während des Drei-Jahres-Zeitraums mindestens 5 Fahrzeuge gleichzeitig in der Spitze eingesetzt worden sein. Der Bieter muss dabei nicht zwingend selbst das IT-System betrieben haben. Ausreichend ist, wenn es ihm beigestellt wurde. Weiterhin ist es unerheblich, ob der Bieter den Verkehr als Unternehmer oder Betriebsführer i. S. d. PBefG oder als Subunternehmer eines Dritten betrieben hat.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 10 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Darüber hinaus berücksichtigt der Auftraggeber die §§ 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 3 AEntG, 21 SchwarzArbG, 98c AufenthaltsG und 22 LkSG, nach denen Unternehmen von der Teilnahme an Wettbewerben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Daneben ist nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dortigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben Bieter Erklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Traunstein
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003204
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Region: Traunstein 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mobilitaet@traunstein.bayern 📧
Telefon: 49 8 61 58-594 📞
URL: http://www.traunstein.com 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75336219 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E75336219 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 49 89 2176-2411
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 2176-2411 📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: " (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 055-191215 (2026-03-17)