Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nationaltheater Mannheim, Generalsanierung, Außenanlagen, Vorablieferung von Bäumen
Referenznummer: NTM-01-10.131-VE 5.011
Kurze Beschreibung:
“Nationaltheater Mannheim, Temporäre Pflanzung an Ersatzspielstätte Oper am Luisenpark (OPAL), Vorablieferung von Bäumen und Sträuchern”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige Erzeugnisse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Baumlieferung und -versetzung, 10 Stück
2. Strauchlieferung und Aufstellung, 20 Stück
3. Entwicklungspflege über zwei Jahre” Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-06 📅
Datum des Endes: 2026-05-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): digital, Mannheim
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot abzugeben ist: Das ausführende Unternehmen hat 5 Referenzen mit vergleichbaren Pflanzenlieferungen (in Kalkulationsvolumen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot abzugeben ist: Das ausführende Unternehmen hat 5 Referenzen mit vergleichbaren Pflanzenlieferungen (in Kalkulationsvolumen und Pflanzenqualität) innerhalb der letzten 5 Jahre nachzuweisen. Der Fünfjahreszeitraum wird rückwirkend vom Tag der Angebotsöffnung berechnet.
Sofern die Nachweise über im AVPQ-Register hinterlegte Referenzen erbracht werden sollen, ist unbedingt darauf zu achten, dass die dort hinterlegten Referenzen den hier gestellten Anforderungen entsprechen! Ist dies nicht der Fall können alternativ passende Referenzen zusätzlich mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Liegen mit Angebotseröffnung nur unpassende Referenzen vor, ist eine Nachforderung passender Referenzen vergaberechtlich nicht zulässig, sodass ein Ausschluss des Angebots mangels nachgewiesener Eignung droht.
Sofern einschlägig ebenso vorzulegen: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen bzw. für das Mitglied einer Bietergemeinschaft, welches den kriteriumsbezogenen Leistungsteil erbringt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die Eigenerklärungen im Formblatt VHB 124 dienen zum vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt. Sofern einschlägig ebenso vorzulegen: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen bzw. für das Mitglied einer Bietergemeinschaft, welches den kriteriumsbezogenen Leistungsteil erbringt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in das Amtliches...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: Der Nachweis ist durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatt VHB 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu erbringen. Das Formblatt VHB 235 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen/ Nachweise innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist und in dem geforderten Umfang vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorzulegen ist die Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorzulegen ist die Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie für 1. Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung mit der betreffenden Firma abzuschließen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erfolgen, sofern die Informationen darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: Der Nachweis erfolgt über die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung". Die Eigenerklärung dient zum vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" wird den Bietern zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Die o.g. Erklärung für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: 1. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), 2. Eigenerklärung EU-Sanktionen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: 1. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), 2. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland, Die Erklärungen zu Ziff. 1-2 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: 3. Handelsregisterauszug, Mitgliedsbescheinigung in der Berufsgenossenschaft für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
4. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder einvergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
5. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
6. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 3-6 erfolgt der Nachweis durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Die Eigenerklärungen dienen zum vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
7. die vorgenannten Erklärungen für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorzulegen ist die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Lieferleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorzulegen ist die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erfolgen, sofern die Informationen darin hinterlegt sind, erfolgen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: Der Nachweis erolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Vorzulegen sind ebenfalls die o.g. Erklärung für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erfolgen, sofern die Informationen darin hinterlegt sind, erfolgen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die Eigenerklärungen dienen zum vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen ist.
Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“orzulegen ist der Nachweis über Registereintragungen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
orzulegen ist der Nachweis über Registereintragungen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erfolgen, sofern die Informationen darin hinterlegt sind, erfolgen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine AVPQ-Eintragung gilt: Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die Eigenerklärungen dienen zum vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen ist.
Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführungen des Auftrags sind in den Vergabeunterlagen und Bekanntmachungsinformationen beschrieben.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-164010 (2026-03-09)