Naturwerksteinarbeiten-WDVS

Markt Floß

Naturwerksteinarbeiten mit WDVS

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Naturwerksteinarbeiten-WDVS
Referenznummer: B32
Kurze Beschreibung: Naturwerksteinarbeiten mit WDVS
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Steinbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: B32
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten 📦
Postleitzahl: 92685
Stadt: Floß
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Waldnaab 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-20 📅
Datum des Endes: 2026-07-03 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Schulstraße 14

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-03 10:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Markt Floß
Nationale Registrierungsnummer: DE356137326
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postleitzahl: 92685
Postort: Floß
Region: Neustadt a. d. Waldnaab 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@floss.de 📧
Telefon: +49 960392110 📞
Fax: +49 9603921150 📠
URL: https://www.floss.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=321346 🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
keine
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 022-074380 (2026-01-30)