Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkerneuerung IAK
Reference number: 26_010 IT
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung der Switch-Infrastruktur um eine stabile, zukunftssichere und einheitliche Netzarchitektur zu schaffen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung der Switch-Infrastruktur um eine stabile, zukunftssichere und einheitliche Netzarchitektur zu schaffen”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Switch- oder Router-Softwarepaket📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
“Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und den geforderten und eingereichten Anlagen.
Die...”
Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und den geforderten und eingereichten Anlagen.
Die Eignungskriterien des Formblatts L1240 Eigenerklärung zur Eignung müssen erfüllt sein bzw. die entsprechend geforderten Angaben erfolgt sein.
Die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes geforderten Unterlagen müssen vorliegen:
Ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis mit ggf. geforderten Anlagen (als xlxs sowie
pdf – Datei) sowie ggf. Produktdatenblätter
L1240 Eigenerklärung zur Eignung EU
Nachweis Status Extreme Networks Managed Service Provider Partner, Nachweis über
Extreme Networks Partner Support Services, Nachweis der Extrem Networks Industry
Specializations - Venues
Nachweis Zertifizierung Qualitätsmanagement gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Fragebogen LkSG
L234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
L235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Auskunft Wettbewerbsregister
Eigenerklärung BMWK Russland Sanktionen
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
HINWEIS: Sofern einzelne Formblätter nicht zutreffen - bitte mit Vermerk "Nicht zutreffend" ebenfalls beifügen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / VK Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 1ccd9cf5-0965-4a47-97f5-d7e0b23b2273
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern / VK Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 1ccd9cf5-0965-4a47-97f5-d7e0b23b2273
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt
hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt
hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die
unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134
GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung
der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§
134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagengerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 055-191109 (2026-03-17)